Clubs in der Corona-Pandemie: Wo darf wie gefeiert werden?

In Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein tanzen Besucher in der Diskothek Joy, die mit zwei weiteren an einem Modellprojekt teilnimmt.

In Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein tanzen Besucher in der Diskothek Joy, die mit zwei weiteren an einem Modellprojekt teilnimmt.

Während in Nordrhein-Westfalen die Clubs und Diskotheken infolge steigender Inzidenzen wieder schließen müssen, dürfen in Berlin bis zu 1000 Personen zusammenkommen. In Niedersachsen hat währenddessen ein OVG-Urteil die Discoschließungen ab einer Inzidenz von zehn wieder gekippt. Ein Überblick, was jetzt wie und wo gilt:

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Schleswig-Holstein mit Modellprojekt

Tanzen ohne Abstand und ohne Maske: Das ist noch bis Mitte August in Schleswig-Holstein möglich. Allerdings nur im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellversuchs, wie der NDR berichtet. In Oldenburg, Flensburg und Henstedt-Ulzburg öffnet jeweils ein Club die Türen für eine vorgegebene Anzahl von Besucherinnen und Besuchern. Diese müssen allerdings entweder geimpft, genesen oder getestet worden sein, heißt es nach Berichten des NDR. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher „einer Nachtestung zustimmen, und zwar viermal innerhalb von zehn Tagen nach dem Discobesuch (am 2., 4., 6. und 10. Tag danach)”, wie es in einer Pressemitteilung der Landesregierung heißt. Diese Regel gilt auch für die nächsten Wochenenden, an denen dieselben Clubs unter denselben Auflagen öffnen.

Für alle anderen Diskotheken im Land gilt laut Landesverordnung vom 26. Juli, dass „die Besucherinnen und Besucher eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und sich auch testen lassen müssen, sofern das Tanzen innerhalb geschlossener Räume stattfindet“. Zudem dürfen nicht mehr als 125 Personen gleichzeitig anwesend sein, und es muss Abstand eingehalten werden.

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NRW: Vorerst Aus für Diskotheken in Innenräumen

In Nordrhein-Westfalen hingegen darf infolge stark steigender Inzidenzen vorerst bis zum 27. August keine Party mehr in Innenräumen stattfinden. Das verkündet die nordrhein-westfälische Landesregierung auf ihrer Internetseite. Grund: In acht aufeinanderfolgenden Tagen wurde eine Inzidenz von über zehn erreicht. Lediglich die Außenbereiche dürfen für bis zu maximal 250 Besucherinnen und Besucher offen gehalten werden, heißt es in der Corona-Schutz-Verordnung, die mehrere Stufen vorsieht. Mit einer Sieben-Tage-Landesinzidenz von 27,3 (Stand 4. August 2021) hat Nordrhein-Westfalen nun die Landesinzidenzstufe eins erreicht.

Niedersachsen: Gerichtsurteil kippt Schließung ab Inzidenz von zehn

Auch in Niedersachsen wurden angesichts steigender Corona-Zahlen wieder härtere Maßnahmen ergriffen. Dort hatten sich in den vergangenen Wochen mehrere öffentliche Partys zu Corona-Infektionsherden entwickelt, unter anderem in der Landeshauptstadt Hannover. Drei Viertel aller Infektionen seien nach Veranstaltungen auf Zusammenkünfte in Diskotheken, Clubs und privaten Feiern zurückzuführen gewesen, wie die „Neue Presse“ berichtete. So erarbeitete die Landesregierung eine Verordnung, nach der „infektionstreibende Bereiche“ wie Diskotheken, Clubs und Bars ab dem 28. Juli ab einer Inzidenz über zehn schließen sollten. Dem trat nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entgegen, indem es die Verordnung außer Vollzug setzte. „Unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 35 kämen [...] lediglich allgemeine Regelungen, wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung, äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen in Betracht.” Demnach darf bei einer landesweiten Inzidenz von aktuell 17,1 (Stand 4. August 2021) unter den geltenden Hygienevorschriften gefeiert werden.

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Berlin: Bis zu 2000 Personen in Innenräumen

Seit Mitte Juni sind auch in Berlin wieder viele Clubs und Diskotheken geöffnet, die über einen Außenbereich verfügen. Erst kürzlich hatte der Berliner Senat infolge eines Antrags von SPD, Grünen und Linken Clubs als Kulturstätten anerkannt und sie damit den Theatern gleichgesetzt. Umso bedeutender für die Stadt und ihre Clubbetreiber, dass laut derzeitigem Stand bis zu 1000 Personen für Tanzveranstaltungen im Freien zusammenkommen dürfen. Allerdings müssen diese „alle entweder negativ getestet oder immunisiert“ sein und eine Maske tragen, wie es auf der Internetseite der Senatsverwaltung heißt.

Am kommenden Wochenende ermöglicht die Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen des Pilotprojekts „Clubculture Reboot“ allerdings das Feiern in ausgewählten Innenräumen. Von Freitag, 6. August, 22 Uhr, bis Sonntag, 8. August, 12 Uhr dürften einmalig „2.000 Besucher und Besucherinnen an einer Clubnacht in mehreren ausgesuchten Berliner Clubs teilnehmen, die alle über eine geeignete Lüftung verfügen”, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats. Zwar können Besucher und Besucherinnen sich „flexibel zwischen den am Pilotprojekt beteiligten Clubs bewegen“, „um den Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten zu gewährleisten, wird [jedoch] eine einheitliche PCR-Teststrategie umgesetzt”. Besucher und Besucherinnen werden zudem nach dem Ergebnis mit einem Fragebogen nachverfolgt und müssen sich zusätzlich einer zweiten Testung nach dem Wochenende unterziehen.

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Bayern: Clubs waren bislang noch gar nicht geöffnet

In Bayern hingegen herrscht noch gähnende Leere in den Clubs und Diskotheken. „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen“, heißt es auf der Seite der Landesregierung. Ministerpräsident Markus Söder plädiert allerdings für eine Öffnung der Clubs und Diskotheken für vollständig Geimpfte ab Herbst.

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Hessen: 250 Personen im Freien

Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen dürfen auch in Hessen bis zu 250 Personen im Freien zum Feiern zusammenkommen. „Der Betrieb von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ist im Freien zulässig, wenn nur Gäste mit einem Negativnachweis eingelassen werden, eine Kontaktdatenerfassung erfolgt“ und ein entsprechendes Abstands- und Hygienekonzept vorliegt und umgesetzt wird“, heißt es seitens der Landesregierung.

Baden-Württemberg: Ursprünglich nur ein Gast pro zehn Quadratmeter erlaubt

Auch Baden-Württemberg befindet sich mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 14,1 (Stand 3. August) in Landesinzidenzstufe eins. Laut der aktuellen Corona-Verordnung vom 26. Juli dürfen Clubs und Diskotheken demnach öffnen, wenn die Betreiber ein Hygienekonzept erarbeiten und die Einhaltung dessen garantieren können. So gilt sowohl für Innen- als auch Außenbereiche eine Maskenpflicht. Kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht in den Außenbereichen. Ebenso sind die Öffnungen an die 3-G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – geknüpft und Betreiber dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste aufzunehmen. Zwar waren Öffnungen auch schon vor der geänderten Corona-Verordnung erlaubt, jedoch war hier nur ein Gast pro zehn Quadratmeter Fläche zulässig. Diese Verordnung entfällt nun. Zudem hat es ähnlich wie in Schleswig-Holstein in Baden-Württemberg im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie Modellprojekte gegeben, bei denen Clubs geöffnet worden sind. Aufseiten der Landesregierung heißt es aber: „Resultate der Modellprojekte sollen abgewartet werden, um eventuell weitere Erleichterungen zu ermöglichen.“

Sachsen darf noch feiern – wegen niedriger Inzidenz

In Sachsen darf ebenfalls beim Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gefeiert werden. Mit einer aktuellen bundesweiten Inzidenz von nur 6,5 (Stand 4. August) ist das der Fall. Allerdings muss auch hier „in Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstandes regelmäßig zu befürchten ist“ eine Maske getragen werden, heißt es in der Landesverordnung vom 27. Juli. Zudem empfiehlt die Landesregierung „auf Konsum am Bartresen zu verzichten“ und Veranstalter müssen der zuständigen Behörde ein zu genehmigendes Hygienekonzept vorlegen. Ebenfalls besteht eine Testpflicht und bei „Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und umzusetzen, das eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach der Veranstaltung gewährleistet.“

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RND/mhs

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