Zu Unrecht in Quarantäne nach Urlaub? Paar verklagt Land Niedersachsen

Der Mann muss sich vor dem Landgericht Hannover verantworten.

Vor dem Landgericht Hannover sind zwei Fälle verhandelt worden, in denen die Kläger Schadensersatz vom Land verlangen, weil sie angeblich unrechtmäßig in Quarantäne geschickt wurden (Symbolbild).

Ein Ehepaar und ein Mann haben das Land Niedersachsen wegen angeblich unrechtmäßiger Quarantäneanordnungen auf Schadensersatz verklagt. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) am Samstag berichtet, reichte der Mann zusätzlich auch Klage gegen die Region Hannover ein.

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Kanzlei stellt hohe Schmerzensgelder in Aussicht

Wie die „HAZ“ berichtet, könnten die Fälle Auftakt zu einer Serie ähnlich gelagerter Verfahren sein. Sowohl das Ehepaar als auch der Mann werden von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich vertreten, die auf ihrer Website in ähnlichen Fällen um Mandanten wirbt und eigenen Angaben zufolge bundesweit bereits mehr als 200 gewonnen hat. „Eine pauschale Quarantäneanordnung für nachweislich Gesunde ist Freiheitsberaubung“, heißt es auf der Webseite. In Aussicht gestellt werden bei erfolgreichen Klagen Schmerzensgelder von bis zu 500 Euro pro Person und Quarantänetag.

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Das aus dem niedersächsischen Cloppenburg stammende Ehepaar hatte Anfang Juni seinen Urlaub in Schweden verbracht. Während des Aufenthalts sei das Land zum Corona-Risikogebiet deklariert worden, weshalb man vor Ort erfahren habe, dass man nach Rückkehr zwei Wochen in häusliche Quarantäne müsse.

Gegenüber der „HAZ“ berichtet das Paar, dass man sich „14 Tage wie im Knast“ gefühlt habe. Darüber hinaus seien die jeweiligen Arbeitgeber alles andere als erfreut über die Quarantäne gewesen. Der Mann im zweiten Fall musste sich in Quarantäne begeben, weil er Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatte.

Nun muss das Gericht entscheiden. Denn: Nach Auffassung des Kölner Rechtsanwalts Tobias Ulbrich sind pauschale Quarantäneanordnungen rechtswidrig und PCR-Corona-Tests nicht geeignet, wenn nicht gleichzeitig medizinisch Symptomuntersuchungen vorgenommen würden. „So werden positiv Getestete zu Infizierten umfunktioniert, es entstehen falsche Inzidenzzahlen“, sagte er laut „HAZ“ in der Verhandlung im Fall des Ehepaares.

Im weiteren Verlauf trug er Gedanken vor, wie man sie in Verschwörungserzählungen der „Querdenker“-Szene findet. „Wir bestreiten die Aussagen aus formaler Sicht. Inhaltlich ist das absurd“, sagte Rechtsanwalt Werner Reccius, der das Land vertritt und auf weitere Einlassungen verzichtete.

Die Urteile in beiden Fällen stehen noch aus. Die Kammer hatte einen Richterspruch für den 20. August angekündigt.

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RND/liz

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