Superspreaderin feiert in Garmisch: Was bisher über den Corona-Ausbruch bekannt ist

Personen steht in einer langen Schlange vor dem Corona Testzentrum in Garmisch-Partenkirchen.

Personen steht in einer langen Schlange vor dem Corona Testzentrum in Garmisch-Partenkirchen.

Garmisch-Partenkirchen. Nach einem heftigen Corona-Ausbruch im oberbayerischen Garmisch-Partenkirchen ist noch nicht ganz klar, mit welchen Konsequenzen die mutmaßliche Verursacherin rechnen muss. Dass der Fall für die Superspreaderin Folgen haben muss, daran lässt zumindest Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) keine Zweifel. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Wie kam es zu dem Corona-Ausbruch in Garmisch?

Das zuständige Landratsamt geht davon aus, dass der Ausbruch auf eine sogenannte Superspreaderin zurückzuführen ist. Die 26-Jährige soll durch verschiedene Kneipen in der Marktgemeinde am Fuße der Zugspitze gezogen sein und dabei mehrere Menschen angesteckt haben. Nach Angaben der Behörde hat sie auf der Kneipentour schon Symptome gehabt und auf die Ergebnisse ihres Corona-Tests gewartet. Um die Identifikation für mögliche Kontaktpersonen einfacher zu machen, veröffentlichte die Behörde, dass es sich bei der Frau um eine US-Amerikanerin handelt, die in Garmisch-Partenkirchen lebt und arbeitet.

„Die Dame hat Symptome gehabt, war bei uns bei der Teststation und wurde aufgrund der Symptome aufgefordert, in Quarantäne zu bleiben. Das hat sie aber nicht getan“, sagte der Sprecher des Landratsamts, Stephan Scharf. Die 26-Jährige sei kurz zuvor aus einem Urlaub in Griechenland zurückgekehrt. Ob sie sich auf der Reise angesteckt hat oder danach in Garmisch-Partenkirchen, das sei aber unklar. „Wo sie sich angesteckt hat, wissen wir nicht“.

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Wie viele Menschen hat die Superspreaderin angesteckt?

In einem Hotel, in dem die Frau arbeitet, wurden nach Angaben Scharfs bislang 24 Menschen positiv getestet. Insgesamt belief sich die Zahl der Neuinfektionen bis Samstag auf 37. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 54 und damit über der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen. „Die müssen sich natürlich nicht alle bei ihr angesteckt haben“, betonte Scharf. 453 Positiv-Fälle seien seit Beginn der Corona-Krise im Landkreis nachgewiesen worden. „Aus medizinischer Sicht ist mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Infektionen im Landkreis zu rechnen“, teilte das Landratsamt mit.

Welche Strafe droht der Superspreaderin?

In Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen ein Bußgeld von 2000 Euro verhängt werden. „Sollte sich bestätigen, dass die Frau bewusst trotz eindeutiger Corona-Symptome die Quarantäne ignoriert hat, muss sie mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen“, sagte Herrmann dem „Münchner Merkur“ (Montag). „Gegen so eine Rücksichtslosigkeit sollte ein klares Signal und ein mahnendes Beispiel gesetzt werden, dass jeder mit empfindlichen Sanktionen rechnen muss, der in dieser besonderen Situation der Pandemie gegen die Regeln verstößt und andere vorsätzlich in Gefahr bringt.“ Auch Bayerns Ministerpräsident Marcus Söder (CSU) äußerte sich zum Thema. Für die 26-Jährige müsse ein “sehr hohes Bußgeld” in Betracht gezogen werden.

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Was tun die Behörden, um mögliche Infizierte zu finden?

Bislang haben sich nicht alle Kontaktpersonen nachverfolgen lassen. Deshalb fordert die Gesundheitsbehörde diejenigen, die an oder vor diesem Abend in örtlichen Bars unterwegs waren, auf, sich bei der Hotline des Gesundheitsamtes (08821/ 751-500) zu melden und sich testen zu lassen. Der Aufruf richtet sich vor allem an junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren, die sich angesteckt haben könnten, sind aufgerufen, sich testen zu lassen.

Welche Konsequenzen zieht Garmisch aus dem Corona-Ausbruch?

Das Landratsamt verhängte in der rund 26.000 Einwohner zählenden Marktgemeinde am Freitag Beschränkungen für das öffentliche Leben. Das Nachtleben, das der Auslöser war, soll runterfahren werden. Alle Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe. Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt. Wegen der hohen Infektionszahlen wurden auch zwei für das Wochenende geplante Demonstrationen abgesagt: die Veranstaltung „Ausbremst is“ und eine Kundgebung von Landwirten aus Protest gegen die Ausbreitung von Wölfen in Bayern.

RND/dpa

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