Maskenverweigerer sorgen für Polizeieinsätze in Wahllokalen

Maskenverweigerer haben am Sonntag für Polizeieinsätze gesorgt.

Maskenverweigerer haben am Sonntag für Polizeieinsätze gesorgt.

Berlin/Bremerhaven. In mehreren deutschen Städten haben Maskenverweigerer am Sonntag für Polizeieinsätze gesorgt. Im Wahllokal Bredowstraße in Berlin-Moabit war es am Nachmittag zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Wählerinnen und Wahlhelfern gekommen, wie die Polizei dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) auf Anfrage bestätigte.

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Demnach wollten die beiden Frauen das Wahllokal ohne Maske betreten und zeigten den Wahlhelferinnen und -helfern ein Attest vor. Dieses wollten diese jedoch nicht akzeptieren, heißt es von der Polizei. Die Beamten hätten den Streit dann geschlichtet. Nachdem die anderen Wählerinnen und Wähler das Lokal verlassen hatten, seien die beiden Frauen schließlich alleine eingelassen worden, um ihre Stimme abzugeben.

Polizei dementiert Vorwurf von Wahlhelfer

Auf die Ereignisse hatte zunächst ein Wahlhelfer auf der Plattform Twitter aufmerksam gemacht. Nach „zwei Stunden“, schreibt er, seien die beiden Frauen in einen „extra geleerten Raum“ geführt worden. Ein „Kompromiss, damit es nicht weiter eskaliert. Wir hatten einfach Wichtigeres zu tun, als zu diskutieren. Aber eigentlich hätte man es aussitzen müssen.“

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Zuvor hatte der Wahlhelfer der Berliner Polizei schwere Vorwürfe gemacht: „Berliner Polizei droht uns Wahlhelfenden Zwang an, weil wir Maskenverweigerer nicht ins überfüllte Wahllokal lassen wollen. Coolcoolcool“, hieß es auf Twitter. Die Polizei dementierte dies auf RND-Anfrage: „Nach unseren Erkenntnissen wurde kein Zwang angedroht.“

Polizeieinsatz in Bremerhaven

Auch abseits der Hauptstadt gab es Probleme mit Maskenverweigerern. In Bremerhaven an der Nordseeküste war es in gleich zwei Wahllokalen zu Polizeieinsätzen gekommen. Im ersten Fall weigerte sich ein Mann, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die von einem Wahlhelfer angebotene Maske schlug er aus. Da er sich weigerte, das Wahllokal zu verlassen, wurde er von Polizisten vor die Tür gebracht. Der Wahlleiter wies ihn darauf hin, dass er mit Maske später wählen könne. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Der zweite Fall betraf ein Ehepaar, das ohne Masken ins Wahllokal kam und Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorlegte. Als ein Wahlhelfer die Atteste prüfte, beschwerten sich die Eheleute lautstark – weil ihnen die Überprüfung offenbar zu lange dauerte. Daraufhin wurden sie gebeten, das Wahllokal zu verlassen, um die Wahl nicht zu stören. Es kam zu einem Streit und Handgemenge. Auch hier wurde Strafanzeige gestellt.

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RND/msc/dpa

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