„Brötchen kaufen Straftat“: Empörung bei Durchreise durch Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden Autos kontrolliert, die ein Kennzeichen aus einem anderen Bundesland haben.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Autos kontrolliert, die ein Kennzeichen aus einem anderen Bundesland haben.

Rostock. Zwei Tweets des Journalisten Daniel Bouhs sorgen zurzeit für Aufsehen im Netz. Darin berichtet er von einer Durchfahrt durch Mecklenburg-Vorpommern inklusive Polizeikontrolle mit Falschinformationen. Die Tweets schlagen so hohe Wellen, dass sich sogar Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dazu äußert.

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So berichtet Bouhs in seinem ersten Tweet, dass er von einem Dreh aus Niedersachsen auf dem Weg nach Berlin durch Mecklenburg-Vorpommern fahren wollte. Dort habe es eine Polizeiabsperrung gegeben, wo alle Autos ohne Kennzeichen aus Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert wurden.

Von den Polizisten seien ihm gegensätzliche Anweisungen gegeben worden – erst hieß es, er solle das Bundesland umfahren, dann wiederum wurde ihm gesagt, er könne durch Mecklenburg-Vorpommern durchfahren, doch Halten sei eine Straftat. Dann wiederum kam die Information: “Tanken ist okay, Brötchen kaufen Straftat.”

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Dass das nicht stimmt, zeigen die Informationen auf der Webseite des Innenministeriums von Mecklenburg Vorpommern: “Die Durchreise durch Mecklenburg-Vorpommern ohne Verbleib im Land ist weiterhin gestattet. Dabei ist der Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern so kurz wie möglich zu gestalten. Halten Sie sich hier bitte an die Abstandsregel und die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts”, heißt es dort. Sowohl kurzes Halten als auch Brötchen kaufen dürfte also keine Straftat sein.

Drehgenehmigung für Mecklenburg-Vorpommern?

In Teil zwei des Tweets berichtet der Journalist dann, dass er nach möglichen Drehs in Mecklenburg-Vorpommern fragte. “Dann brauchen Sie derzeit eine Genehmigung”, sei die Antwort des Polizisten gewesen. Bouhs richtet sich daraufhin in dem kurzen Text direkt an Ministerpräsidentin Schwesig, um zu fragen, ob das stimmt.

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Und die äußerte sich unter dem Tweet tatsächlich mit der Antwort: “Sie brauchen nur einen Journalistenausweis.” Eine Genehmigung ist also nicht nötig.

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Gegenüber der “Ostsee-Zeitung” (OZ) sagte Bouhs über das ganze Geschehen: “Es war ein jüngerer Beamter. Ich hatte den Eindruck, er kannte sich nicht gut aus. Ich gehe davon aus, dass ein älterer Beamter die Situation klar gestellt hätte, wenn ich nach einem verlangt hätte.” Ihm sei es dennoch wichtig gewesen, auf den Sachverhalt öffentlich aufmerksam zu machen. Mit Schwesigs Antwort sei die Sache für ihn erledigt.

Auf Twitter äußerte der Journalist sich noch mal abschließend so: “Schließe nicht aus, dass da ‘nur’ ein Beamter nicht richtig informiert war (hoffentlich). Ich wurde nicht bei einer laufenden Berichterstat. gehindert, kam weiter und habe daher auf Eskalation verzichtet. Falls aber jmd. genau dabei ein Problem hat: schreibt es auf, meldet euch.” Laut OZ, die sich auf eine Sprecherin beruft, ist der Vorfall auch dem Innenministerium gemeldet worden.

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RND/hsc

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