Vater soll Mutter getötet haben
Ein fünfjähriges Mädchen aus Bremerhaven lebt im Heim, weil ihr Vater unter Verdacht steht, ihre Mutter ermordet zu haben. Die Großmutter aus Sankt Petersburg möchte sie zu sich holen. Doch das Jugendamt lehnt ab – mit dem Verweis auf den russischen Krieg und Embargo. Ist das richtig?
Die Anspannung ist Svetlana B. anzusehen, sie zeigt sich in der Fülle an Argumenten, die sie ohne lange Pause aneinanderreiht: ihre gute finanzielle Situation, als Geschäftsführerin einer Fensterfabrik. Der viele Platz in ihrer großen Wohnung. Ihr für eine Großmutter sehr junges Alter von 53 Jahren. Und vor allem die aus ihrer Sicht große emotionale Nähe: Alles das spricht für Svetlana B. sehr dafür, dass sie das Kind ihrer ermordeten Tochter sehen und zu sich holen darf. „Wir sind in der gleichen Situation“, sagt sie. Ihre Enkelin „muss wissen und fühlen, das sie nicht allein ist“.
Doch zugleich hat sie die Sorge, dass alles das für die Behörden wenig zählt. Weil etwas anderes aus deren Sicht derzeit möglicherweise gegen sie spricht: ihr Wohnort. Sankt Petersburg, Russland.