Verbot von Silvesterfeuerwerk? So sind die Regelungen in den Bundesländern

Das Silvesterfeuerwerk in Köln – wird es dieses Jahr abgesagt?

Das Silvesterfeuerwerk in Köln – wird es dieses Jahr abgesagt?

Um größere Ansammlungen und Menschen, die durch Böller verletzt werden und ins Krankenhaus müssen, in Zeiten von Corona zu minimieren, haben bereits einige Großstädte im Ausland bekannt gegeben, dieses Jahr auf Feuerwerke zu verzichten. So wurden unter anderem die großen Silvesterfeiern in London und Las Vegas abgesagt, die Niederlande haben Böllern an Silvester für das ganze Land verboten, um die Krankenhäuser während der Pandemie zu entlasten, in Frankreich gilt über Silvester eine Ausgangssperre.

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In Deutschland einigten sich Bund und Länder auf ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor Silvester. Das bedeutet: Es besteht kein grundsätzliches Böllerverbot in diesem Jahr, sondern ein Böllerverkaufsverbot. Allerdings sind die Regelungen in einzelnen Städten und Ländern teils unterschiedlich. Ein Überblick.

Corona-Lockdown: Welche Regeln gelten an Silvester?

Trotz Weihnachten und Silvester gelten deutschlandweit weiterhin Kontaktbeschränkungen. Eine Übersicht über die allgemeinen Corona-Regeln zum Jahreswechsel.

Silvester-Feuerwerk: Besondere Maßnahmen in deutschen Großstädten

Bonn: Bonn verbietet wegen der Corona-Pandemie das Böllern an Silvester. Vom 31. Dezember, 17 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, sei das „Mitführen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen im gesamten Bonner Stadtgebiet untersagt“, teilte die Stadt mit. Das Ordnungsamt werde die Einhaltung zusammen mit der Polizei kontrollieren. „Verstöße werden konsequent geahndet, mitgeführtes Feuerwerk wird sichergestellt“, drohte die Kommune an. Grund für die Verschärfung sind die hohen Corona-Zahlen in Bonn.

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Dresden: Der Verkauf von Feuerwerk ist bereits bundesweit untersagt, Dresden geht noch einen Schritt weiter: In der sächsischen Landeshauptstadt werden Böller und Raketen an Silvester komplett verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zum „Böllerverbot“ erließ die Stadt am Montag. Demnach wird das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik am Donnerstag und Freitag ganztägig untersagt.

In Dresden gilt das Verbot stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen und umfasst pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher, also Böller, Raketen und ähnliches Feuerwerk. In Chemnitz bezieht es sich auf alle öffentlichen Flächen sowie auf private, die für jedermann zugänglich sind, beispielsweise Parkplätze von Supermärkten.

„Eigentlich sollte es nicht Aufgabe des Staates sein, den Bürgerinnen und Bürger Vorschriften beim Feiern zu machen. Allerdings befinden wir uns gerade hier in Sachsen derzeit in einer Sondersituation“, sagte Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Böller und Raketen ließen schnell die Kontaktbeschränkungen vergessen und erhöhten die Gefahr von Verletzungen. Krankenhäuser seien an der Belastungsgrenze. Man müsse verhindern, dass Notfälle durch Pyrotechnik die Situation weiter verschlimmern.

Chemnitz: Ähnlich wie in Dresden hat die Stadt Chemnitz ebenfalls am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen und das Abbrennen von Pyrotechnik am Donnerstag und Freitag verboten.

Köln: Köln verbietet wegen der Corona-Pandemie das Böllern an Silvester in Teilen der Stadt. Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, sei in bekannten Böller-Hotspots das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten, teilte die Stadt am Freitag mit. Das Verbot gilt unter anderem für die Domumgebung, die Altstadt, die Brücken, die Rheinufer und Ausgehbereiche wie das Belgische Viertel, die Südstadt und das Zülpicher Viertel. Aber auch die Zentren von Stadtteilen wie Chorweiler und Mülheim sind betroffen. Das Feuerwerksverbot solle dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen zu verhindern. Zudem solle es bewirken, dass die Krankenhäuser nicht durch zusätzliche Patienten etwa durch Brandverletzungen überstrapaziert würden.

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Trotz Böllerverkaufsverbots soll es in der Stadt Köln an Silvester eine Art Feuerwerk geben: Unter dem Motto: „Licht an. Jahr aus.“ sollen die Menschen um 0 Uhr für fünf Minuten zu Hause das Licht immer wieder an- und ausmachen. Die Stadt spricht vom „größten Lichtfeuerwerk der Welt“. Am Freitag wurde die Werbekampagne für die Aktion gestartet.

Potsdam: Die Landeshauptstadt Potsdam hat das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet untersagt. Die am Mittwoch veröffentlichte Allgemeinverfügung gelte am gesamten Silvestertag und am kompletten Neujahrstag, teilte die Stadtverwaltung mit. Demnach dürften auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen pyrotechnische Produkte der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Davon ausgenommen seien Feuerwerke der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Knallerbsen.

Die Stadt wies darauf hin, dass auch in der Silvesternacht der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit einem triftigen Grund und einer begrenzten Anzahl von Personen gestattet sei. Zudem gelte ein stadtweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Neben dem Infektionsschutz gelte es, die in den Vorjahren aufgetretenen Verletzungen durch Feuerwerk zu vermeiden, weil die Krankenhäuser in der Region wegen der Corona-Pandemie keine freien Kapazitäten hätten, erklärte die Stadtverwaltung zur Begründung.

Stuttgart: In der Stuttgarter Innenstadt darf in diesem Jahr an Silvester nicht geböllert werden. Innerhalb des City-Rings und auf weiteren belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot, wie die Landeshauptstadt mitteilte. Der Konsum von Alkohol ist in diesen Bereichen ebenfalls untersagt. Das Verbot sei aus Gründen der Sicherheit und des Infektionsschutzes erlassen worden. Man wolle das neue Jahr nicht mit einer Infektionswelle starten, sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne). „Wilde Feierei und Böllerei müssen dieses Jahr wirklich nicht sein.“ Das Verbot gilt vom Silvesterabend bis 2 Uhr an Neujahr. In dieser Zeit sei es verboten, Raketen oder Böller auf den betroffenen Straßen und Plätzen mitzuführen oder abzubrennen.

Böllerverbote an Silvester 2020: Die Lage in den Bundesländern

Baden-Württemberg: Das bundesweite Verkaufsverbot von Feuerwerk gilt natürlich auch in Baden-Württemberg, außerdem sollen laut der Landesverordnung auch Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren „ebenfalls nicht gezündet werden“, da diese unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und das Zünden „mit einer erhöhten Verletzungsgefahr“ einhergehen könnte, heißt es in der Verordnung. Explizit verboten ist das Abfeuern von altem Feuerwerk jedoch nicht. In der Innenstadt der Landeshauptstadt Stuttgart gilt dagegen ein komplettes Böllerverbot.

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Bayern: Wie das Böllerverbot im Freistaat Bayern umgesetzt wird, entscheiden die Städte und Kommunen selbst. Einige Städte, darunter Würzburg, Augsburg und Ingolstadt haben bereits seit einigen Jahren das Böllern an belebten Orten verboten. In München gilt ein Verbot für Kracher zumindest in dem großen Gebiet innerhalb des Mittleren Rings, der kreisförmigen Hauptverkehrsader der Landeshauptstadt. Andere Städte orientieren sich an den Vorschriften der bayerischen Staatsregierung.

Diese hatte beschlossen, dass zum Jahreswechsel einerseits kein Feuerwerk verkauft werden darf. Andererseits ist das Abbrennen an zentralen Orten und sonstigen Plätzen, an denen sich viele Menschen aufhalten, untersagt. In den Stunden um Mitternacht dürfen sich die Bürger zum Feiern oder für ein Feuerwerk aber ohnehin nicht in der Öffentlichkeit aufhalten. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr wird auch an Silvester die nächtliche Ausgangsbeschränkung bestehen bleiben.

Berlin: In der Stadt Berlin sind laut RBB zwei Böller-Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex geplant. An allen anderen Stellen in der Stadt darf grundsätzlich geböllert werden. Das dürfe aber nicht in größeren Gruppen geschehen. Ab dem 31. Dezember gilt um 14.00 Uhr zudem ein Alkoholverkaufsverbot.

Brandenburg: In Brandenburgs größeren Städten herrscht Uneinigkeit über ein Böllerverbot. Potsdam plant ein solches zumindest für einige Plätze, wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet. „Wir prüfen aktuell, an welchen Orten die Verwendung von Pyrotechnik zu untersagen ist“, so Oberbürgermeister Mike Schubert. Städte wie Brandenburg an der Havel oder Frankfurt/Oder verzichten aktuell auf Verbote und appellieren an die Vernunft der Bürger.

Bremen: Silvesterfeuerwerk ist im Bundesland Bremen in diesem Jahr untersagt. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für Raketen und Böller gilt in den Städten Bremen und Bremerhaven zusätzlich ein stadtweites Abbrennverbot von Feuerwerksartikeln, wie die Sprecherin des Innenressorts, Rose Gerdts-Schiffler, mitteilte. Damit dürfen Menschen auch keine Raketen und Böller zünden, die sie schon zuhause haben, etwa aus dem Vorjahr. „Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro fürs Abrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk“, hieß es. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig gekauft werden können, dürfen verwendet werden.

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„Die Erfahrungen zeigen, dass kaum jemand allein ein Feuerwerk abbrennt, sondern, dass es regelmäßig aus Gruppen heraus erfolgt“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssten jegliche Anreize für Menschenansammlungen verhindert werden. Auch Unfälle durch Raketen und Böller sollen durch das Verbot vermieden werden. „Alles, was in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst noch obendrauf kommen könnte und was wir verhindern können, gilt es zu verhindern“, so Mäurer. „Ein Jahreswechsel mal ohne Knallerei ist sicherlich auch für die Fans eines Feuerwerks zu ertragen.“

Hamburg: Lange war es nicht klar, ob es in der Hansestadt wegen der Corona-Krise zu Böllerverboten kommt. Inzwischen steht fest: Nicht nur der Verkauf, sondern auch das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Hessen: Hessen prüft aktuell noch ein Böllerverbot in der Großstadt Frankfurt. Verbotszonen in der Bankenstadt gab es in den vergangenen Jahren aber bereits.

Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird es an Silvester vermutlich deutlich ruhiger werden, es gilt ein Böllerverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Das sei unter anderem erlassen worden, um Menschenansammlungen zu verhindern, die schnell zu Infektionsherden werden könnten, berichtet die „Ostsee-Zeitung“. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 50 bis 1000 Euro geahndet. „Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstößt, tut dies bewusst“, sagte Innenminister Torsten Renz (CDU).

Niedersachsen: Nach dem vom Oberverwaltungsgericht gekippten Feuerwerksverbot in Niedersachsen hat die Landesregierung eine neue Regelung mit örtlichen Verboten aufgelegt. Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist nach der Regelung das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten. Die Landkreise und großen Städte müssen die entsprechenden Bereiche in Allgemeinverfügungen festlegen. Das neue Feuerwerksverbot betrifft die zum Jahreswechsel verkauften Knaller und Raketen, nicht aber die das ganze Jahr über erhältlichen Knallerbsen, Wunderkerzen und Ähnliches.

Das Ziel sei, angesichts von Corona Menschenansammlungen zu verhindern, die sich traditionell beim Abbrennen von Feuerwerk bildeten, sagte Krisenstabs-Vizechefin Claudia Schröder. Zudem verursache die Böllerei zum Jahreswechsel in Kombination mit Alkohol regelmäßig zahlreiche Verletzte, die im Krankenhaus behandelt werden müssten.

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Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag (18. Dezember) in einer Mitteilung des Gerichts.

Nordrhein-Westfalen: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen sind am 31. Dezemeber in NRW verboten. Pauschal verboten wird das Zünden von Feuerwerk und Böllern zum Jahreswechsel jedoch nicht. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet appellierte an die Bürger, möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten, auch wenn diese bereits gekauft seien.

Rheinland-Pfalz: Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer soll an Silvester Feuerwerk an belebten Plätzen und Straßen untersagt sein. Ein allgemeines Verbot ist nicht geplant.

Saarland: Auch im Saarland soll das Feuerwerk an Silvester an belebten Plätzen und Straßen untersagt werden.

Sachsen: Ein generelles Böllerverbot gibt es auch in Sachsen nicht. Wer bereits Böller und Raketen gekauft hat, kann diese im privaten Rahmen zünden. Um die Krankenhäuser nicht durch zusätzlich Verletzte zu belasten, rät das Innenministerium allerdings davon ab. Eine der Ausnahmen ist Dresden – das Anzünden von Böllern und Feuerwerkskörpern ist in der Landeshauptstadt komplett untersagt. Weitere Städte Sachsens könnten noch bis zu Silvester nachziehen.

Sachsen-Anhalt: Ob es ein generelles Böllerverbot in Sachsen-Anhalt geben wird, ist noch unklar. „Ob irgendeine Maßnahme über den Jahreswechsel notwendig ist, entscheiden unsere Bürgerinnen und Bürger genau in der Woche davor“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Die Menschen in Sachsen-Anhalt hätten das mit ihrem Verhalten selbst in der Hand.

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Schleswig-Holstein: Auf Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt.

Thüringen: Auch in Thüringen dürfen laut aktuellem Stand keine Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen oder belebten Straßen gezündet werden.

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