Bayern verbietet das Bücherlesen auf Bänken – im Netz löst das eine Debatte aus

Fahrradfahrer und Jogger bewegen sich im Münchner Olympiapark bei schönstem Sonnenschein am Olympiasee entlang.

Fahrradfahrer und Jogger bewegen sich im Münchner Olympiapark bei schönstem Sonnenschein am Olympiasee entlang.

München. Wegen der Coronavirus-Pandemie ist das Land seit Wochen im Ausnahmezustand. Seit März gelten in den meisten Bundesländern umfassende Kontaktsperren – und in einigen, wie etwa in Bayern, sogar die deutlich schärferen Ausgangsbeschränkungen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Doch so wichtig die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus auch sind, umso absurder ist zum Teil ihre Umsetzung. Auf Twitter sorgt derzeit ein Tweet der Polizei München für Spott und Diskussionen – denn nach Angaben der Beamten ist sogar das Bücherlesen auf einer Parkbank nicht erlaubt.

“Nur kurze Pausen sind erlaubt”

Auslöser der Diskussion ist ein Tweet der Nutzerin @ChronicMum. Sie fragt die Polizei München auf Twitter: “Liebe @PolizeiMuenchen, ich weiß, Verweilen ist nicht erlaubt, aber mein Kind ist behindert und ewiges Spazierengehen geht nicht immer. Dürfen wir wirklich nirgends in der Natur ein bisschen, fernab von Menschen, sitzen und uns beschäftigen, damit wir Luft und Sonne abkriegen?”

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Polizei antwortet daraufhin: “Längere Aufenthalte sind weiterhin nicht erlaubt, die Ausnahme sind hier kurze Pausen, gerade wenn die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.”

Die Nutzerin @Cameron_haf möchte daraufhin wissen, ob es denn erlaubt sei, auf einer Bank ein Buch zu lesen. Die Antwort der Beamten ist eindeutig: “Nein, ein Buch auf einer Bank zu lesen ist nicht erlaubt.”

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

“Wird das per Parkscheibe kontrolliert?”

An diesem Punkt gerät die Diskussion außer Kontrolle. Viele Twitter-Nutzer fragen nach der Sinnhaftigkeit dieser Regelung. Der Autor Mario Sixtus beispielsweise möchte von der Polizei wissen: “Worauf berufen Sie sich bei dieser Aussage?”

@DennisKBerlin twittert kritisch: “Vielleicht mal mit nem Grundgesetz auf die Bank setzen und lesen? Und damit meine ich jetzt nicht unbedingt die Bürger.” Auch @badidol meint: “Das ist hanebüchener Unsinn. Weder ist das mit dem GG vereinbar, noch ist es überhaupt sinnvoll (was Grundlage für Konkurrenz mit GG wäre).”

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

@herr_krise möchte wissen, wie lange man denn eigentlich auf so einer Bank verweilen dürfe – und wie das überprüft werde: “Muss ich eine Parkscheibe mitführen oder bei der Polizei telefonisch einen Beamten zur Verweildauerkontrolle anfordern?”, fragt er.

Der Cartoonist Ralph Ruthe twittert spöttisch: “Darf ich denn auf einer Bank sitzen und an was Schönes denken? Bitte?” Die Polizei antwortet: “In Bayern darf man sich zur kurzen Erholung auf eine Bank setzen. Ein längeres Verweilen, um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen, ist nicht erlaubt.”

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Und @Dok_Wu treibt die Diskussion schlussendlich völlig ad absurdum: “Liebe Polizei München, dürfen Bücher eigentlich noch zusammen im Bücherregal stehen?”

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Hat die Polizei recht?

Unrecht hat die Münchner Polizei mit ihrem Tweet übrigens nicht. Bayern war im März das erste Bundesland, das umfassende Ausgangsbeschränkungen erlassen hatte. Die 13 Millionen Einwohner sollen seither das Haus oder die Wohnung nur noch im Notfall verlassen. Was genau noch erlaubt ist und was nicht, erläutert das Innenministerium auf einer Fragen-und-Antworten-Seite.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Darin heißt es auch: “Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.”

Das allerdings bedeute nicht, “dass längere Aufenthalte im Freien (z. B. Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken usw.) erlaubt sind!”, heißt es weiter. “Gehen Sie möglichst zügig zurück in Ihre Wohnungen, nachdem Sie frische Luft geschnappt haben! Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!”

RND

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken