Baumer-Prozess: Angeklagter bestreitet Tötung - Staatsanwalt reagiert empört

Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts in Regensburg.

Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts in Regensburg.

Regensburg. Im Fall der getöteten Maria Baumer hat der Angeklagte zugegeben, ihre Leiche vergraben zu haben. Vor dem Landgericht Regensburg ließ der Krankenpfleger am Dienstag über seinen Anwalt ausrichten, er habe seine Verlobte nicht getötet, sondern morgens tot im Bett neben Tabletten auf dem Nachttisch gefunden. Daraufhin habe er ihre Leiche im Wald vergraben.

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Die Staatsanwalt reagierte auf die Erklärung des Angeklagten empört. Es sei eine “Märchenstunde”, sagte Ankläger Thomas Rauscher. Weil er die Medikamente illegalerweise von seiner Arbeitsstelle, dem Bezirkskrankenhaus, mitgenommen habe, habe er Ermittlungen gefürchtet, so der Krankenpfleger. Er habe sich nicht anders zu helfen gewusst, als die Leiche zu vergraben und der Familie der Frau deren Verschwinden vorzutäuschen. Rauscher sagte, es sei “bedauerlich und grenzenlos pietätlos” den Angehörigen gegenüber, Baumer den Tod selber in die Schuhe zu schieben, sie auf diese Weise zu demütigen und dies den Angehörigen anzutun.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor, Baumer im Mai 2012 mit Medikamenten getötet und ihren Leichnam beseitigt zu haben. Bislang hatte der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen. Aus Sicht der Anklagebehörde ermordete der Krankenpfleger die Frau, um für eine Beziehung mit einer Patientin frei zu sein. Zudem soll er mit dem Verschwinden seiner Verlobten seinen Studienabbruch rechtfertigen haben wollen.

Angeklagter soll vor Verschwinden “der perfekte Mord” gegoogelt haben

Pilzsammler hatten Baumers Leiche im Herbst 2013 in einem Wald gefunden. Der Verlobte geriet damals schon einmal ins Visier der Ermittler, kam aber wieder auf freien Fuß. Ende 2019 wurde der Mann erneut festgenommen. Mit neuen technischen Methoden hatten Experten an Kleidung und Haaren des Opfers Medikamenten-Rückstände festgestellt.

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Der angeklagte Deutsche soll kurz vor dem Verschwinden der Frau unter anderem nach “Lorazepam letale Dosis” und “der perfekte Mord” gegoogelt haben. Sein Anwalt will einen Freispruch erwirken.

RND/dpa

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