Zweifel an Verhältnismäßigkeit: Gericht in Hannover gibt Eilanträgen gegen Ausgangssperre recht
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Menschenleer zeigt sich am späten Abend nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Innenstadt von Hannover.
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa
Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge mehreren Eilanträgen recht gegeben und damit die seit Donnerstagabend geltende Ausganssperre juristisch deutlich infrage gestellt. Damit sei die Ausgangsbeschränkung für die jeweiligen Antragsteller außer Kraft gesetzt. Alle anderen müssen sich daran halten.
Die 15. Kammer hegt dem Bericht zufolge Zweifel, ob die Anordnung verhältnismäßig sei. Die Region habe „insbesondere nicht hinreichend dargelegt, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde“.
1,1 Millionen Menschen in der Region Hannover von der Ausgangssperre betroffen
Die Ausgangssperre in der Region Hannover war am Donnerstagabend in Kraft getreten, von den Beschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr sind 1,1 Millionen Menschen betroffen. Bis zum 12. April dürfen sie ihre Wohnungen und Häuser nur aus einem triftigen Grund verlassen. Zudem gibt es eine Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Die Region Hannover erließ die Maßnahme wie zahlreiche andere Kommunen in Niedersachsen wegen hoher Corona-Infektionszahlen.
Gestützt auf die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung erließen die Kreise für ihr Gebiet Allgemeinverfügungen. Die neue Landesverordnung schreibt eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 vor. In vielen Landkreisen in Niedersachsen sowie in Bremen haben nächtliche Ausgangssperren bereits begonnen. In manchen Kommunen gelten sie bereits ab 21.00 Uhr.
RND/seb/dpa