Altenpflegerin soll 340 Euro Bußgeld zahlen – Stuttgarter Polizei kennt den Fall gar nicht
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Ein Fall aus Stuttgart um ein vermeintliches Bußgeld erhitzt aktuell die Gemüter (Archivbild).
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Eine Altenpflegerin aus Stuttgart macht sich morgens um 4.50 Uhr zur Arbeit auf – und bricht damit die Ausgangssperre um zehn Minuten. Die Folge: ein Bußgeld von 340 Euro. Der Fall sorgt landesweit für Schlagzeilen und hitzige Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Doch nun stellt sich heraus: Die Stuttgarter Polizei, die das vermeintliche Bußgeld verhängt hat, kennt den umstrittenen Sachverhalt überhaupt nicht.
Was war passiert? Zunächst berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“ über den vermeintlichen Bußgeldbescheid einer Altenpflegerin aus Baden-Württemberg. Die Corona-Maßnahmen des Bundeslandes besagen, dass das Haus aktuell zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht verlassen werden darf. Die Meldung schlug hohe Wellen – auch über die Landesgrenzen hinaus.
Auch das Innenministerium von Baden-Württemberg äußerte sich zu dem Vorfall. Staatssekretär Wilfried Klenk bot gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ eine umfassende behördliche Aufklärung an, die auch die Höhe der Strafe erkläre. „Der Fall bewegt mich“, sagte er am Mittwoch. Generell würde die Polizei „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vorgehen, betonte er. Im konkreten Fall hätten eventuell weitere Tatbestände zu einem Bußgeld über dem Regelsatz von 75 Euro geführt.
Doch bei dieser Unstimmigkeit blieb es nicht: Am Donnerstag meldete sich die Stuttgarter Polizei via Twitter zu Wort: „Unsere Recherchen haben ergeben, dass dieser Sachverhalt bei uns in Stuttgart nicht aktenkundig ist. Auch wir kennen diesen Fall nur aus der Zeitung“, heißt es in dem Tweet.
Gegenüber „Welt“ bestätigte die Polizei in Stuttgart die Aussage noch einmal offiziell: Man habe den Fall überprüft, ihn jedoch nicht finden können. An Spekulationen, ob der Vorfall möglicherweise erfunden worden sei, wolle man sich nicht beteiligen, hieß es weiter.
RND/liz