Diese Winterreifenregeln gelten im Ausland
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Die Regelungen für Winterreifen sind im Ausland unterschiedlich.
© Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn
Kehl. Wer sich im Ausland nicht an die Winterreifenvorschriften hält, riskiert ein Bußgeld, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen zu beachten. Welche das sind, stellen wir hier vor.
Winterreifen: Das gilt in Österreich
In Österreich gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Sommerreifen mit Schneeketten sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist.
Winterreifen: Das gilt in Frankreich
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch Schilder vorgeschrieben werden. Dort sind Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zu sehen. Darf man statt Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Die Schilder werden allerdings kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt.
Winterreifen: Das gilt in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem können bei Bedarf Schneeketten per Schild vorgeschrieben werden.
Winterreifen: Das gilt in Italien
In Italien schreiben Verkehrszeichen Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor. Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Die ist mit Winterreifen erfüllt.
Winterreifenpflicht in Deutschland?
In Deutschland gibt es dagegen keine Zeitvorgabe. Es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, die Bereifung muss den Witterungsbedingungen entsprechen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.
Der ADAC empfiehlt, die Reifen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern auf dem Auto zu lassen.
RND/dpa/pf