Upgrade auf Schaltung? Neue Regelung gibt Inhabern von Automatik-Führerscheinen Hoffnung
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Eine automatische Gangschaltung in einem Auto. Nun können Inhaber von Automatik-Führerscheinen auch eine Lizenz zum Fahren von Schaltwagen erhalten.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Saarbrücken. Bislang durften Inhaber eines sogenannten Automatik-Führerscheins nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Das hat sich vor kurzem geändert. „Wer nach dem 1. April die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren“, informiert der ADAC.
Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung werde die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben. Hintergrund ist laut ADAC, dass es immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gibt. Unter anderem sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Damit solle auch der Einsatz dieser Pkw in Fahrschulen gefördert werden.
RND/dpa