Warten mit dem Reifenwechsel

Sommerreifen bei Schnee? Warum Autofahrer sich nicht auf Faustformeln verlassen sollten

Autofahrer sollten in Sachen Reifenwechsel den langfristigen Wettertrend im Blick haben.

Autofahrer sollten in Sachen Reifenwechsel den langfristigen Wettertrend im Blick haben.

Erfurt. Einige Autofahrer vertrauen beim Reifenwechsel auf die alte „O-bis-O-Regel“: Winterreifen werden von Oktober bis Ostern gefahren, ganz egal was der Wetterbericht sagt. Andere wiederum machen den Reifenwechsel an der Sieben-Grad-Grenze fest. „Beide Faustregeln haben ihre Schwächen und stimmen nur bedingt“, sagt Achmed Leser.

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„Generell ist in unseren Breitengraden von Oktober und bis in den April hinein Schneefall möglich“, sagt der Fahrzeugexperte vom TÜV Thüringen. Kein Wunder, schließlich seien in diesem Zeitraum auch Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter keine Seltenheit.

Die O-bis-O-Regel hat daher als Faustformel durchaus ihre Berechtigung. Fällt Ostern jedoch in den späten März oder frühen April, kann es auch dann noch zu sehr winterlichen Straßenverhältnissen kommen. Ein striktes Festhalten an dieser Faustregel kann dann im Zweifel dazu führen, dass der Wagen stehen gelassen werden muss. Denn das Fahren mit Sommerreifen birgt große Gefahren, und ist noch dazu kostspielig.

Sieben-Grad-Regel eher schwierig

Noch größere Einwände hat Achmed Leser bei der sogenannten Sieben-Grad-Regel. Einige Autofahrer seien der Meinung, dass Sommerreifen ab einer Außentemperatur von sieben Grad Celsius eine bessere Haftung als Winterreifen haben. „Auch das ist vom Grundsatz her korrekt, kann aber nur als grober Anhaltspunkt dienen“, sagt er. „Wer weiß schon sicher, ob auf eine wärmere Periode im März nicht wieder eine kältere mit Schneeschauern im April folgt?“

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Die Vorteile von Sommerreifen an sonnigen Tagen rücken ohnehin in den Hintergrund. Denn Winterreifen bieten enormen Sicherheitsgewinn bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Reifglätte oder sogar vereisten Fahrbahnen. Mit der weicheren Gummimischung und ihrem Lamellenprofil sind sie speziell auf diese Bedingungen abgestimmt. Deswegen hat der Gesetzgeber auch eine situationsbedingte Winterreifenpflicht eingeführt.

Langfristigen Wettertrend im Blick behalten

Eine Wechselempfehlung bei sieben Grad Celsius ist daher ebenso schwierig wie die „O-bis-O“-Regel: „Autofahrer sollten in Sachen Reifenwechsel lieber den langfristigen Wettertrend im Blick haben. Konkrete Termine wie Ostern oder bestimmte Temperaturmarken können lediglich einen groben Anhaltspunkt geben.“

Für Wenigfahrer oder Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei Schnee und Eis ohnehin lieber stehen lassen, können sich auch sogenannte Ganzjahresreifen lohnen: Wer nur selten in Bergregionen unterwegs ist und von seinen Reifen weder im Sommer noch im Winter Höchstleistungen erwartet, kann sich das Umrüsten mit diesem Kompromiss sparen.

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Sommerreifen bei Schnee: Welche Strafe droht?

Wer mit Sommerreifen bei Schnee und winterlichen Straßenverhältnissen fährt, riskiert rechtliche Probleme: Es gibt in Deutschland keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Immer wenn man mit Reifen unterwegs ist, die nicht den winterlichen Straßenverhältnissen angepasst sind, droht ein Bußgeld zwischen 60 bis 100 Euro. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.

RND/pf/dpa

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