Führerschein beantragen: Was muss ich wissen?
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Die seit 2013 ausgegebenen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren.
© Quelle: Oliver Berg / dpa
Wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sein will, benötigt dafür – abgesehen von der erfolgreich bestandenen Ausbildung und Prüfung – eine offizielle Fahrerlaubnis. Der Gang zum Amt ist dafür zwangsläufig genauso notwendig, wie eine Reihe wichtiger Dokumente. Hier beantworten wir folgende Fragen:
- Was sind die Voraussetzungen zum Beantragen eines Führerscheins?
- Welche Dokumente braucht man für den Führerscheinantrag?
- Führerscheingebühren: Was kostet die erstmalige Fahrerlaubnis?
- Was tun, wenn der Führerschein gestohlen oder verloren wurde?
- Wann braucht man einen EU- oder Internationalen Führerschein, und wo beantragt man ihn?
- Führerschein entzogen: Was nun?
- Was bedeuten die Buchstaben und Zahlen auf der Rückseite des Führerscheins?
Führerschein beantragen: Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Bei einem Führerschein handelt es sich um ein amtliches Dokument, das dem Inhaber die Fahrerlaubnis für bestimmte Kraftfahrzeuge attestiert. In Deutschland ist das Fahren eines Pkw bereits ab 17 Jahren erlaubt, immer jedoch mit einer Begleitperson, die im Führerscheindokument verzeichnet sein muss. Das Mindestalter bezieht sich auf das Datum, an dem die Erlaubnis von der Behörde erteilt wird. Theoretische und praktische Ausbildung können bereits zuvor begonnen werden. Je nach individuellen Fähigkeiten dauert die Ausbildung unterschiedlich lange, zwingend erforderlich sind zwölf Theorie- und zwölf Praxisstunden.
Für eine deutsche Fahrerlaubnis muss ein permanenter Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Zudem ist eine körperliche und geistige Eignung notwendig. Bei akuten psychischen Problemen und starken körperlichen Einschränkungen ist eine Ersterteilung nicht möglich. Niemals darf eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Raum stehen.
Eine anerkannte Fahrschule übernimmt die Ausbildung und vermittelt theoretische und praktische Wissensinhalte, die mit einer entsprechenden Führerscheinprüfung abgefragt werden und bestanden werden müssen. Bescheinigungen vom Augenarzt bezüglich der Sehkraft und ein Unfallhilfekurs sind für eine Fahrerlaubnis unabdingbar. Der entsprechende Antrag muss inklusive aller Dokumente bei der verantwortlichen Behörde eingereicht werden.
Führerscheinantrag und notwendige Dokumente: Diese Informationen müssen Sie vorlegen
Um einen Schein zu beantragen, sind folgende Dokumente bei der zuständigen Behörde vorzulegen:
- Angaben zur Fahrschule, die für Ausbildung und Prüfung verantwortlich ist.
- biometrisches Passbild mit den Maßen 35 × 35 mm. Gesichtszüge müssen einwandfrei zu erkennen sein. Grimassen sind nicht erlaubt, auch auf ein Lächeln sollte verzichtet werden. Der Mund muss ungeöffnet sein. Wer aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, darf dieses auch auf dem Foto tragen. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Gesicht vollständig erkennbar ist.
- gültiger Sehtest, der eine Sehfähigkeit von mindestens 70 Prozent nachweist. Dieser kann bei einem Optiker oder Augenarzt gemacht werden. Eine Sehhilfe kann zum Erreichen der Prozentzahl eingesetzt werden. Allerdings nur für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 sowie D1E ist ein Gutachten eines Augenarztes erforderlich.
- Ein Nachweis über die geistige und körperliche Fahreignung ist bei Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE sowie D1E vorzulegen. Diese Bescheinigung darf nicht mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, die nach einer Alkoholfahrt erforderlich ist, verwechselt werden. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Ein spezieller Funktions- und Leistungstest wird für Antragsteller der Klassen D und D1 sowie C1E und CE notwendig. Dieser überprüft individuelle Belastbarkeit, Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Orientierungssinn sowie die individuelle Aufmerksamkeit. Mit Vollendung des 50. Lebensjahres ist dieser Test in einem Intervall von fünf Jahren zu machen. Bescheinigung zu Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort sind nachzuweisen. Bewerber der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L sowie T sind zu einem neunstündigen Kurs verpflichtet, der über Grundzüge der Erstversorgung aufklärt. Zum Erreichen der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1 sowie D1E sind umfangreichere Kenntnisse notwendig.
- Erforderliche Erste-Hilfe-Kurse werden von zahlreichen Hilfsorganisationen wie Johanniter, Malteser oder Rotes Kreuz angeboten.
- Gemeinsam mit einem ausgefüllten Führerscheinantrag und einem gültigen Ausweisdokument kann alles bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Führerscheingebühren: Kosten und Bearbeitungszeit für die erstmalige Fahrerlaubnis
Die Ausstellung der Fahrerlaubnis kostet rund 30 bis 40 Euro. Je nach Bundesland ergeben sich leichte Unterschiede. Die Kosten sind direkt bei der Führerscheinstelle zu bezahlen.
Unter Umständen kommen weitere Kostenpunkte hinzu. Neue Passbilder kosten rund 20 Euro. Notwendig ist außerdem ein Sehtest, der etwa 5 bis 10 Euro kostet. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht, die Kosten liegen bei etwa 20 bis 50 Euro. Abgesehen von diesen vergleichsweise kleinen Kostenpunkten stellt die Ausbildung selbst den wohl größten Faktor dar und kann bei mehreren Tausend Euro liegen.
Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt rund fünf Wochen zur Bearbeitung eines Antrags von Fahrschülern. Die Beantragung eines neuen Dokuments, wie beispielsweise bei der Umstellung auf einen Kartenführerschein, kann bis zu sechs Wochen dauern. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Expresszustellung gegen Aufpreis. Für rund 20 Euro mehr liegt der Führerschein in drei bis vier Tagen vor.
Dokument ist abgelaufen, gestohlen, verloren – Wie beantragt man den Führerschein neu?
Bei Verlust eines Scheins kann bei der zuständigen Behörde ein neuer beantragt werden.
Im Falle eines Diebstahls muss dieser zunächst bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Das Protokoll dient zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde. Folgende Unterlagen sind in jedem Fall vorzulegen:
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- biometrisches Passfoto in Standardgröße
- Diebstahlbescheinigung
- Wurde der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt, ist meist ein sogenannter Karteikartenabschnitt nötig. Er enthält die Führerscheindaten, die bei der letzten Fahrerlaubnisbehörde eingetragen worden sind.
- Der Neuantrag kann nur persönlich bei der zuständigen Behörde am Wohnort beantragt werden. Es ist mit Kosten von rund 40 Euro zu rechnen.
- Der Geburtsjahrgang ab 1953 bis 1958 wurde zu einem Umtausch des alten Papierscheins bereits bis zum 19.01.2022 aufgefordert. Liegt
- das Ausstellungsjahr zwischen 1965 und 1971, steht mehr Zeit zur Verfügung.
Weitere Gründe für eine Neubeantragung können sein:
- Unbrauchbarkeit – alten Führerschein vorlegen
- Namenswechsel – alten Führerschein und Bescheinigung über Namensänderung vorlegen (falls noch nicht im Personalausweis eingetragen)
EU-Führerschein und Internationaler Führerschein: Wo beantragen, warum braucht man sie?
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU wird der deutsche Führerschein anerkannt, selbiges gilt für Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR, also Norwegen, Island und Liechtenstein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist diesbezüglich auf einige mögliche Ausnahmen hin, mehr dazu hier.
Abseits der EU wird in den meisten Ländern ein zusätzlicher Nachweis benötigt. Bei diesem handelt es sich um ein Zusatzdokument, das ausschließlich in Kombination mit dem Führerschein Gültigkeit hat. Sämtliche Daten finden sich in englischer Sprache, was die Kommunikation mit Behörden und Polizei im Ausland vereinfacht. Die Beantragung erfolgt ganz einfach bei der zuständigen Behörde am Wohnort. Viele Gemeinden sind dazu übergegangen, Termine über eine Onlineplattform zu vergeben. Bei einer geplanten Reise ins Ausland sollte auf jeden Fall eine gewisse Wartezeit berücksichtigt werden.
Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Passbild
- gültiges Patent
Es wird ausschließlich ein Kartenführerschein zur Beantragung eines internationalen Dokuments akzeptiert. Ein altes Exemplar in Grau oder Rosa muss in jedem Fall zunächst umgetauscht werden. Die Kosten für ein internationales Dokument liegen bei rund 15 Euro. Gültig ist der internationale Führerschein für drei Jahre.
Führerschein entzogen: Was nun?
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder automatisch zugestellt, sondern muss neu beantragt werden. Die zuständige Behörde kann die Neuausstellung an verschiedene Auflagen knüpfen. So kann der Besuch von Seminaren oder einer MPU notwendig sein. Nach 15 Jahren erhalten Sie Ihren Führerschein ohne Auflagen zurück.
Die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis können vielfältig sein, etwa:
- Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
- Unfallflucht
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- acht Punkte im Fahreignungsregister (in Flensburg)
Buchstaben und Zahlen auf dem Führerschein: Das bedeuten sie
A1, 01.01., 104? Auf der Rückseite des Führerscheins stehen eine Vielzahl von Reihen und Buchstaben. Diese Schlüsselzahlen geben Auskunft über erteilte Fahrzeugklassen sowie das Datum der erreichten Fahrerlaubnis. Zudem lassen sich individuelle Informationen verschlüsselt eintragen. Verschiedene Auflagen oder auch Beschränkungen können kenntlich gemacht werden. Hat der Inhaber beispielsweise eine eingeschränkte Fahreignung, so ist dies ersichtlich. Beispielsweise finden sich in den Schlüsselzahlen, ob Seh- und Hörhilfen zwingend erforderlich sind oder ob Menschen mit Behinderungen nur einen bestimmten Fahrzeugtyp fahren dürfen. Werden Schlüsselzahlen missachtet, können entsprechende Strafen ausgestellt werden.
Das ist die Bedeutung der eingangs erwähnten Schlüsselzahlen:
- A1 steht für die „Führerscheinklasse A1″, die zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm nötig ist. Der klassische Pkw fällt in die Klasse B1.
- 01.01 steht für den Code „Brille“. Steht diese Schlüsselzahl im Führerschein, so muss beim Fahren eine Brille getragen werden.
- 104 steht für den Code „Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen“.