Wegen „Knapp verfehlt“-SMS: Verstoß gegen Gewinnspielsatzung im RTL-Programm beanstandet
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Fahnen des Fernsehsenders RTL stehen auf dem Platz vor dem Firmengebäude in Köln.
© Quelle: Henning Kaiser/dpa
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung im Programm des Fernsehsenders von RTL beanstandet. Wie die NLM am Dienstag mitteilte, hatte RTL am 2. Juni 2021 im Rahmen einer Fußballspielübertragung ein Gewinnspiel beworben. Nutzer, die per SMS mehrfach daran teilgenommen hatten, erhielten im Falle eines Nichtgewinns eine Antwort-SMS mit dem Text „Leider knapp verfehlt. Vielleicht klappt’s beim nächsten Mal“. Die NLM sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot in der Gewinnspielsatzung.
Nach Paragraf 6 dieser Satzung sind der NLM zufolge bei Gewinnspielen falsche, zur Irreführung geeignete oder widersprüchliche Aussagen unzulässig. Dies umfasse auch Aussagen über die Möglichkeit, ausgewählt zu werden. Die Formulierung „Knapp verfehlt“ könne als ein „Beinahe-Erreichen“ der Auswahl verstanden werden und insofern potenziell irreführend sein. Auch der SMS-Text könne dazu verleiten, erneut an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
Die Beanstandung ist noch nicht rechtskräftig. RTL kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erheben.
RND/epd