Gerichtstermin bringt keine Einigung

RBB-Skandal: Gekündigter Betriebsdirektor fordert 1,2 Millionen Euro

Christoph Augenstein (v. r. n. l.), Betriebsdirektor Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), mit Anwältin Kerstin Reiserer sowie Carl-Christoph von Morgen mit Anwältin Gertrud Romeis für den RBB sitzen beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zu der Kündigungsschutzklage von Augenstein.

Christoph Augenstein (v. r. n. l.), Betriebsdirektor Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), mit Anwältin Kerstin Reiserer sowie Carl-Christoph von Morgen mit Anwältin Gertrud Romeis für den RBB sitzen beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zu der Kündigungsschutzklage von Augenstein.

Berlin. Der RBB-Skandal und damit verbundene Kündigungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung werden das Berliner Arbeitsgericht noch länger beschäftigen. Ein Gütetermin, der auf einen möglichen Vergleich abzielt, brachte am Montag im Fall des gekündigten Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein kein Ergebnis.

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Zwar schlossen seine Anwältin und der Anwalt, der den öffentlich-rechtlichen Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg vertritt, Gespräche nicht aus, die Positionen liegen aber weit auseinander. Das Gericht will den Fall nun am 8. November weiter prüfen – in Anwesenheit von Augenstein und Interimsintendantin Katrin Vernau.

Augenstein war bereits zum Gütetermin persönlich erschienen, überließ während der Verhandlung aber seiner Anwältin Kerstin Reiserer das Wort. Der 59-Jährige wehrt sich gegen seine außerordentliche Kündigung Anfang Februar und fordert insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro vom Sender und der Interimsintendantin.

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Richter Arne Boyer machte in einer ersten Einschätzung deutlich, dass der RBB bei einem Urteil in wesentlichen Punkten schlechte Karten haben dürfte. Er nannte diverse Aspekte für mögliche Vergleichsverhandlungen. Dazu könnte aus Sicht des Richters eine Reduzierung eines Ruhegeldes zählen, das Augenstein seinerzeit zugesichert wurde bei Vertragsende für die Zeit bis zur regulären Altersrente. „Als Gebührenzahler sage ich Ihnen: Misten Sie diesen Stall aus! Als Vorsitzender sage ich Ihnen: Wir urteilen auf der Grundlage gerichtlich festgestellter Tatsachen“, zitierte die „Bild“-Zeitung den Richter.

RBB: Augenstein fordert 455.000 Euro Schadensersatz für erlaubte Nebentätigkeiten

Hintergrund ist, dass er aus einem unbefristeten Vertrag beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) zum RBB wechselte, dort aber einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag bekam. Eine Vereinbarung, die nach bisheriger Einschätzung von Richter Boyer nicht als „sittenwidrig“ zu werten ist. Wie die Klägerseite beim Termin erklärte, geht es um rund 750.000 Euro, weil der Vertrag Augensteins regulär Ende August endet.

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Zudem fordert ihr Mandant unter anderem rund 455.000 Euro Schadensersatz für erlaubte Nebentätigkeiten, die ihm verloren gegangen sind, und etwa 25.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund seiner Kündigung war, dass Direktoren eine Zulage rund um den ARD-Vorsitz bekommen haben, den der Sender seit 1. Januar 2022 bis zum Sommer innehatte.

Im Zentrum der RBB-Affäre stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Filzvorwürfe zurück. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide, Schlesingers Ehemann sowie gegen den Verwaltungsdirektor und die Juristische Direktorin.

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Ex-Intendantin Schlesinger fordert Zahlung ihrer Betriebsrente

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Wie lange diese noch dauern, ist unklar. Unterdessen ist für diesen Freitag beim Arbeitsgericht Berlin ein Gütetermin zur Kündigung von Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter geplant.

Im Juni soll es dann mit einem Kammertermin weitergehen im Fall der gekündigten Juristischen Direktorin. Und auch Ex-Intendantin Schlesinger ist nach ihrer fristlosen Entlassung vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

RND/MAZ/dpa

Dieser Artikel ist zuerst in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ erschienen.

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