Liveprogramm übernommen

Gericht: ARD-Wahlsendung durfte nicht bei Bild TV gezeigt werden

Ein Mikrofon mit dem Logo von „Bild" liegt auf einem Tresen.

Ein Mikrofon mit dem Logo von „Bild" liegt auf einem Tresen.

Berlin. Die zeitgleiche Ausstrahlung einer ARD-Wahlsendung am Abend der Bundestagswahl beim privaten Sender Bild TV ist aus Sicht eines Gerichts nicht rechtens gewesen. Das Kammergericht Berlin entschied das in einem Berufungsurteil zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Es ging darin noch weiter als die Vorinstanz Landgericht im Dezember, wie das Kammergericht am Dienstagabend auf Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

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Die Richter erkannten nicht nur Unterlassungsansprüche für die Übernahme des Live-Ausschnitts an, in dem die ARD-Prognose und die erste Hochrechnung zur Bundestagswahl enthalten war, sondern darüber hinaus auch für ein Interview mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak.

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Die Richter argumentierten, dass es zumutbar gewesen sei, das Interview zunächst auszuwerten, über Kernaussagen zu berichten und dabei nur Teile zu zeigen.

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Keine vorherigen Absprachen mit ARD und ZDF

Der TV-Sender Bild des Konzerns Axel Springer hatte am Tag der Bundestagswahl am 26. September 2021 von ARD und ZDF mehrere Teile des TV-Programms zur Wahl übernommen. Vorab hatte es dazu keine Absprachen gegeben.

Das Kammergericht folgte zugleich nicht allen Punkten, die die ARD bemängelt hatte. Dabei ging es speziell um wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Auch „Bild“ hatte Berufung eingelegt, diese blieb aber erfolglos.

Ein „Bild“-Sprecher teilte auf Anfrage mit: „Wir freuen uns, dass das Kammergericht Berlin in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem damaligen Generalsekretär der CDU von BILD TV in der Wahlnacht kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.“ Nicht nachvollziehen könne man dagegen die Auffassung, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei.

Man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln. Zudem teilte der Sprecher mit: Mit dieser Entscheidung leiste das Gericht „gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden.“ Die ARD sprach ihrerseits von einem Erfolg vor Gericht.

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RND/dpa

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