Tipps für sicheres Grillen: Wie Sie Grillunfälle vermeiden
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Brandbeschleuniger auf der Grillkohle kann zu bösen Verletzungen führen – deshalb sollte man auf Hilfsmittel verzichten und lieber etwas Geduld haben.
© Quelle: dpa-tmn
Wenn die Sonnenstrahlen nach Feierabend auf die Terrasse oder den Balkon scheinen und man mit seinen Liebsten zusammensitzt, ist die Grillzange schnell gezückt: Gemütliche Grillabende gehören zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Dabei kommt es aber jährlich zu 4000 Unfällen – der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mahnt zur Vorsicht.
Grillunfälle: So lassen sie sich vermeiden
Die Folgen von Grillunfällen sind oft schwere Verbrennungen, die mit einfachen Maßnahmen vermieden werden könnten. Hermann Schreck, Vizepräsident beim DFV, rät zu einer guten Organisation: „Planen Sie umsichtig, grillen Sie sicher und achten Sie auch nach Ende des Grillabends auf mögliche Gefahren.“ Die Feuerwehren geben acht wichtige Tipps für ein gelungenes Grillvergnügen:
- Achten Sie darauf, dass der Grill einen sicheren Stand hat. Bauen Sie keine Behelfskonstruktionen.
- Wenn Sie an einem Lagerfeuer grillen, sorgen Sie für einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz.
- Beaufsichtigen Sie den Grill – vor allem, wenn Kinder in der Nähe sind. So können Verletzungen vermieden werden.
- Gießen Sie niemals Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Glut! Die dabei entstehende Stichflamme führt zu gefährlichen Verbrennungen.
- Bei Verbrennungen gilt: Kühlen Sie Brandwunden kleineren Ausmaßes maximal zehn Minuten lang mit Wasser (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112.
- Auch wenn schlechtes Wetter Sie aus dem Garten oder vom Balkon vertreibt – grillen Sie nie in geschlossenen Räumen. Auch zum Abkühlen hat der erloschene Grill hier nichts verloren: Es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase.
- Grillen Sie in der Natur nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote (zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten).
- Wenn die Feier vorbei ist, lassen Sie die Asche komplett abkühlen, ehe Sie sie entsorgen – aber nie in Kartons oder Plastikbehältern.
Unfälle beim Grillen: Erste Hilfe ist A und O
Beim Löschen von Bränden ist Schnelligkeit das A und O. Oft gestaltet es sich schwierig, direkte Hilfe zu leisten, weil die meisten Brandopfer in Panik wegrennen – das facht das Feuer jedoch zusätzlich an.
Am besten lassen sich die Flammen ersticken, wenn der Betroffene auf der Erde liegt. Das Deutsche Rote Kreuz rät dazu, in Brand geratene Kleidung mit einer Decke oder einem großflächigen Kleidungsstück zu löschen. Hierbei ist es wichtig, die Flammen vom Kopf an abwärts auszustreichen und auf keinen Fall eine Decke aus Synthetik zu nutzen. Außerdem hilft Wasser.
Feuerlöscher hingegen sind nicht zwingend die beste Wahl – der Schaum sollte nicht in Berührung mit dem Gesicht kommen. CO2 -Löscher sollte man wegen der Erfrierungsgefahr nur im absoluten Notfall nutzen.
Brandverletzungen: Dauerhaftes Kühlen vermeiden
Bei Verbrennungen treten schon nach wenigen Sekunden Hautschädigungen ein. Dennoch sollten größere Brandwunden nicht langfristig gekühlt werden – eine Unterkühlung könnte die Folge sein.
Die Wunde sollte daher eher mit einem Verbandtuch locker und ohne Druck umwickelt werden. „Hausmittel“ wie Salben, Öl oder Mehl gehören keinesfalls in eine Brandwunde.
Grillunfälle: Wer haftet?
Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten bei Grillunfällen – doch die Spätfolgen können auch lebenslange Narben sein. Dadurch werden oft langwierige kosmetische Operationen nötig.
Da Grillen in den meisten Fällen ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Versicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei eventuellen Spätfolgen ab.
Werden Gegenstände beim Grillen auf der Terrasse oder auf dem Balkon beschädigt, greifen verschiedene Versicherungen. Gerät beispielsweise die Markise in Brand, greift bei einem Eigentümer die Wohngebäudeversicherung und bei Mietern die Privathaftpflicht.
Für kaputte Sonnenschirme oder Gartenmöbel kommt die Hausratsversicherung auf – auch wenn sie draußen auf dem Balkon oder auf der unmittelbar an das Haus angrenzenden Terrasse aufbewahrt werden.