Eltern haften für ihre Kinder

Halloweenstreiche: Was ist erlaubt?

Kinder in gruseligen Kostümen bekommen an Halloween Süßigkeiten.

Kinder in gruseligen Kostümen bekommen an Halloween Süßigkeiten.

Hannover. Halloween ist die Zeit des Horrors und des Streichespielens. Dabei gilt erst einmal: Solange weder Eigentum noch Lebewesen zu Schaden kommen, ist erlaubt, was Spaß macht – oder in dem Fall wohl eher: Ärger bereitet. Trotzdem sollte man sich immer fragen, wie ein vermeintlich harmloser Schreck beim Gegenüber ankommt. Konfetti im Briefkasten oder Toilettenpapier auf dem Auto tun zwar niemandem weh – aber wie sieht es rechtlich aus? Wir klären auf, was an Halloween erlaubt ist und was kleine wie große Gespenster lieber unterlassen sollten.

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Diese Halloweenstreiche sind vertretbar

Im Eifer des Gefechts kann so mancher Streich schnell nach hinten losgehen. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihrem Nachwuchs vorher genau erklären, was sie dürfen und was nicht. Denn eine ungewollte Sachbeschädigung kann schnell zu Schadensersatzforderungen führen oder im Ernstfall vor Gericht enden. Wollen Elternteile auf Nummer sicher gehen, dann sollten die kleinen Gespenster, Monster und Vampire an Halloween am besten von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

Dabei gibt es mehr als genug harmlose Halloweenstreiche. Hier ein paar (lustige) Ideen:

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  • Konfetti in den Briefkasten oder auf die Fußmatte streuen – Auch Luftschlangen oder Toilettenpapier eignen sich prima, um im Garten verteilt zu werden (in Maßen natürlich).
  • Türklinke mit Zahnpasta oder Rasierschaum einschmieren – Hauptsache die Substanz lässt sich leicht abwaschen und hinterlässt keine Gerüche oder Flecken.
  • Nachricht mit abwaschbarer Farbe oder Lippenstift ans Fenster schreiben – Ein fieser Spruch oder ein lustiger Reim – aber bitte von Beleidigungen und Witzen unter der Gürtellinie absehen.
  • Knallerbsen unter der Fußmatte platzieren – Eine Gratwanderung. Hier sollte man sich sicher sein, dass die zu erschreckende Person durch den lauten Knall nicht gefährdet wird. Auch wenn Tiere im Haushalt leben, sollte dieser Streich nicht gespielt werden.
  • Münze mit doppelseitigem Klebeband am Boden festkleben – Doppelseitiges Klebeband lässt sich einfacher entfernen als Sekundenkleber und hinterlässt keine Spuren.
  • Klingelstreich – Ein Klassiker unter den Kinderstreichen. Gerade bei älteren Menschen oder Familien mit Neugeborenen sollte man hier jedoch nachsichtig sein.
  • Zitrone vor der Haustür ablegen – Der ist nun wirklich harmlos. Was gibt es Saureres als eine saure Zitrone?

Von diesen Halloweenstreichen sollten Sie die Finger lassen

Wer jedoch übers Ziel hinausschießt oder ganz bewusst eine Sachbeschädigung begeht, agiert an Halloween nicht in einem rechtsfreien Raum. Folgende Streiche sind keine Kavaliersdelikte und können strafrechtlich verfolgt werden:

  • Farbbomben oder Eier an Häuser, Türen oder Autos werfen – Geht etwas kaputt oder entstehen bleibende Flecken, handelt es sich um Sachbeschädigung.
  • Auto mit Toilettenpapier einwickeln – Bei diesem Halloweenklassiker ist die Grenze zwischen harmlosem Streich und Sachbeschädigung fließend. Wer vorsichtig ist, dürfte am Auto keine Schäden verursachen. Trotzdem kann es zu Kratzern im Lack kommen. Eine Sachbeschädigung mit teuren Folgen.
  • Durch Vorgärten, Beete und Pflanzen trampeln oder Blumen herausreißen – Auch wenn es unabsichtlich passiert, umgeknickte oder gar absichtlich herausgezogene Pflanzen können zur Anzeige gebracht werden.
  • Mülltonnen umkippen – Bleiben Reste auf der Straße, sind Eltern (und Kinder) für die Reinigung zuständig.
  • Drohungen aussprechen – Wenn der Nachbar keine Süßigkeiten austeilen möchte, kann sich so mancher Jugendlicher schon einmal im Ton vergreifen. Das lässt sich unter Umständen als Nötigung auslegen und wird beispielsweise mit Sozialstunden geahndet. Bei Erwachsenen droht eine Geldstrafe.
  • Süßigkeiten klauen – Hiermit ist in erster Linie das Klauen unter den Kindern selbst gemeint. Kommt es an Halloween zu Streit und nimmt der eine dem anderen Süßigkeiten weg, kann das mitunter als Raub zählen. Dem Nachbarn Süßigkeiten aus der Hand zu stibitzen oder gar in die Wohnung einzubrechen ist selbstverständlich ein absolutes Tabu.

Halloweenstreiche: Eltern haften für ihre Kinder

Achtung: Ob ein Halloweenstreich wirklich lustig ist, liegt letztendlich im Auge des Betrachters. Bevor die Kinder um die Häuser ziehen, empfiehlt es sich, dass Eltern sich in der Nachbarschaft absprechen. So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden.

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Ob es sich bei einem Streich um eine Straftat handelt, kommt ganz auf den Streich an. Grundsätzlich gilt: Werden Sachgegenstände beschädigt oder Personen verletzt, haften Eltern für ihre Kinder. Vor allem so mancher Streich von Älteren kann die Grenze zu strafbarem Handeln überschreiten. Darauf weist die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hin. Dabei komme es nicht darauf an, ob etwas als Scherz gedacht war. Mit einer Strafe muss demnach beispielsweise rechnen, wer am 31. Oktober das Auto des Nachbarn beschädigt.

Sind Dinge betroffen, die einen öffentlichen Nutzen haben oder öffentliche Wege verschönern sollen, sind noch höhere Strafen möglich. Zu dieser sogenannten gemeinschädlichen Sachbeschädigung zählt etwa, wenn Parkbänke besprüht oder Haltestellenhäuschen zerstört werden. In diesen Fällen ist nach Angaben der Kriminalprävention mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. Auch wer nur mitgegangen ist und selbst nichts beschädigt hat, kann nach Polizeiangaben unter Umständen haftbar gemacht werden. Und Jugendliche genießen ebenfalls keine Narrenfreiheit: Ab 14 Jahren werden sie strafrechtlich verfolgt.

Ein juristisches Nachspiel können die Streiche übrigens auch haben, wenn durch den Streich Reinigungskosten für Hausbesitzer oder Mieter entstehen. Auch hier gilt: Je besser sich Eltern vorab verständigen, desto sicherer und stressfreier wird die Halloweennacht für alle Beteiligten. Und wer es gut mit den Kindern meint, kann seinen Ärger über einen Streich ja immer noch vortäuschen.

Horrorclowns – wo liegt die Grenze beim Erschrecken an Halloween?

Vor einigen Jahren sorgten sogenannte Horror- oder Killerclowns für negative Schlagzeilen und Sorgen bei Eltern an Halloween. Dabei kam es insbesondere in den USA vereinzelt zu Grenzüberschreitungen, die mit harmlosem Erschrecken nichts mehr zu tun hatten. Teilweise gingen die Pranks (Englisch für „Streiche“) so gar so weit, dass die verkleideten Personen echte Waffen mit sich führten, auch gewalttätige Zwischenfälle wurden gemeldet.

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Dabei sind gruselige Clownkostüme weder unüblich an Halloween noch verboten. Dass das Clownkostüm durch die negativen Vorfälle und mediale Aufmerksamkeit dauerhaft in Verruf geraten ist, lässt sich im Hinblick auf die zahlreichen Angebote im Internet jedenfalls nicht bestätigen. Klar ist: Gerade in Gegenden, in denen Halloween kaum gefeiert wird, sollte das Kostüm mit Bedacht gewählt werden. Kinder und zartbesaitete Menschen absichtlich in Panik zu versetzen, zählt ohne Frage zu den grenzwertigen Aktionen an Halloween, einem Fest, bei dem es in erster Linie um ein bisschen Gruselspaß gehen sollte.

Warum spielt man an Halloween überhaupt Streiche?

„Süßes oder Saures“ – so lautet der Halloweenspruch, mit dem Kinder am 31. Oktober möglichst viele Süßigkeiten einheimsen wollen. Unvorbereiteten Nachbarn drohen „Strafen“ (Saures), wenn sie mit leeren Händen dastehen oder – noch schlimmer – gar nicht erst die Tür öffnen. Um von den Streichen verschont zu bleiben und den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, sollten sich Menschen also vorsichtshalber mit einer Tüte Bonbons oder Lollis eindecken – schließlich weiß man nie, wie gnädig die Kids im Viertel mit einem sind.

Doch wieso überhaupt Streiche an Halloween? Wie der Feiertag selbst, ist auch der Brauch des Streichespielens über Nordamerika nach Europa zurückgekehrt. Vor allem durch Film und Literatur ist „trick-or-treating“, wie die Halloweenpraxis im englischsprachigen Raum heißt, auch hierzulande in den letzten Jahren wieder präsenter geworden. Dabei gilt es weitgehend als Konsens, dass das Streichespielen durch Kinder an Halloween auf den mittelalterlichen Brauch des Mummenschanz zurückgeht. Dieser wurde in vielen Ländern Europas praktiziert und bezeichnet unter anderem die Sitte, zu christlichen Fastenzeiten oder speziell zur Fastnacht mit Masken verkleidet in fremde Haushalte einzukehren und den Bewohnern ein Würfelspiel anzubieten.

RND/do/pf/mit dpa

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