Tschüs, Chef! Diese Wege führen vorzeitig in den Ruhe­stand

Nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie mit Home­office und Kurz­arbeit wünschen sich viele Erwerbstätige, früher aus dem Job auszusteigen.

Nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie mit Home­office und Kurz­arbeit wünschen sich viele Erwerbstätige, früher aus dem Job auszusteigen.

Berlin. Zuerst ein Blick auf die Statistik: Nach Zahlen der Deutschen Renten­versicherung (DRV) gingen im Jahr 2019 in Deutsch­land 816.000 Menschen in Rente, im Durch­schnitt waren sie dabei 64,3 Jahre alt. Damit waren die Neu­ruheständler zwar etwas älter als der Durchschnitts­rentner vergangener Jahre. Für einen regulären Renten­eintritt müssen Versicherte ab dem Geburts­jahrgang 1964 allerdings sogar bis zum 67.­ Geburtstag arbeiten.

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Aus Sicht vieler Deutscher kann der bezahlte Ruhe­stand aber nicht früh genug starten. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2020 träumen 56 Prozent davon, früher in Rente zu gehen und ihren Ruhe­stand genießen zu können.

Was ist gesetzlich möglich?

Um vorzeitig in Rente zu gehen, müssen Versicherte bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. DRV-Renten­expertin Gundula Sennewald erklärt drei Varianten für die vorgezogene Alters­rente.

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1. Rente mit 45 Beitragsjahren: Wer lang genug eingezahlt hat, kann vor dem regulären Renten­eintritt in Rente gehen. Die Alters­grenze von 63 Jahren wird hier stufen­weise, je nach Geburts­jahrgang, angehoben. In diesem Jahr liegt sie bei 64 Jahren. Können Versicherte mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen, wird die Rente ohne Abschläge überwiesen.

Gut zu wissen: Die Früh­rente gibt es zwar ohne Abzug. Doch da weniger Renten­punkte als bis zum regulären Renten­eintritt gesammelt werden, bleibt am Ende weniger Geld als regulär möglich wäre.

Wichtig: Das Eintritts­alter für die abschlags­freie Rente mit 45 Versicherungs­jahren wird kontinuierlich angepasst. Das heißt: Es steigt für jeden Jahr­gang an. Für den Jahrgang 1958 liegt es zum Beispiel bei 64 Jahren. Eine entsprechende Tabelle gibt es hier (Seite 11/12).

2. Rente mit 63, ab 35 Beitrags­jahren: Wer mindestens 35 Jahre an renten­rechtlichen Zeiten – auch Schul- und Ausbildungs­zeiten sowie Zeiten der Arbeits­losigkeit – aufweist, muss mit Einbußen rechnen. Der Abzug beträgt bis zu 14,4 Prozent. Konkret heißt das: Für jeden Monat, den sich der Versicherte vorzeitig vor dem regulären Renten­eintritt verabschiedet, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauer­haft bestehen.

3. Schwerbehinderung: Für Menschen mit Schwer­behinderung von mindestens 50 Prozent gelten besondere Regeln. Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beeinträchtigungen. Allerdings muss eine Mindest­versicherungszeit – Wartezeit genannt – von 35 Jahren erfüllt sein.

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Der individuell mögliche Renten­beginn und die zu erwartende Renten­höhe für alle drei Varianten lassen sich hier errechnen.

Eine höhere Rente „kaufen“

Wie aber lassen sich bei vorzeitigem Renten­eintritt finanzielle Einbußen verhindern oder verringern? „Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann freiwillig in sein Renten­konto investieren“, sagt DRV-Renten­expertin Gundula Sennewald. „Um bei einer monatlichen Brutto­rente von 1000 Euro einen lebens­langen Abschlag von rund 100 Euro auszugleichen, muss der Versicherte aktuell etwa 22.000 Euro an die Renten­kasse überweisen.“

Beispiel: Die DRV teilt Ihnen mit, dass Ihre Renten­anwartschaft 1200 Euro beträgt. Wenn Sie drei Jahre früher aus dem Arbeits­alltag ausscheiden, beträgt Ihre Rente noch 1070 Euro. So gerechnet: 1200 x (1 – 36 x 0,003) = 1070. Diese – lebenslange – monatliche Minderung um 130 Euro können Sie durch eine – einmalige – Sonderzahlung von 32.835 Euro ausgleichen (Quelle: DRV, basierend auf Zahlenwerten ab 1.7.2021).

Wie funktioniert Alters­teilzeit?

Eine weitere Möglichkeit, um eher aus dem Job auszusteigen, ist die Alters­teilzeit. „Hier handelt es sich nicht um eine vorgezogene Alters­rente, sondern um eine gleitende Übergangs­phase vom Job in die Rente“, erklärt DRV-Renten­expertin Sennewald. „Einen rechtlichen Anspruch auf Alters­teilzeit gibt es nicht – bei diesem Modell muss der Arbeit­geber mitspielen.“ Interessierte sollten hier direkt ihren Arbeit­geber ansprechen.

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Es gibt zwei Varianten: Beim Block­modell reduziert der Beschäftigte zum Beispiel für vier Jahre seine Arbeits­zeit, er arbeitet in den ersten zwei Jahren voll und in den folgenden zwei Jahren gar nicht mehr. Sein Teilzeit­gehalt fällt aber in beiden Blöcken gleich hoch aus. Im Gleichverteilungs­modell bleibt die Arbeits­zeit konstant über den vereinbarten Zeit­raum aufgeteilt – das eignet sich also nicht für den vorzeitigen Ruhe­stand.

Rat holen, clever planen

„Egal, welches Modell der Versicherte für seinen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeits­leben favorisiert, er sollte sich gut informieren – am besten bei einer Beratungs­stelle der Deutschen Rentenversicherung“, rät DRV-Renten­expertin Sennewald. „Denn die individuellen Beiträge und Abschläge selbst zu berechnen, ist bei der komplexen Materie für die meisten Menschen zu kompliziert.“ Die Beratungen sind kostenfrei.

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