„Jerusalema“-Challenge: Warner Music fordert Gebühren für Liednutzung

Der Südafrikaner DJ Master KG und Nomcebo Zikode. Ihr Song „Jersualema“ entwickelte sich global zu einem Hit.

Der Südafrikaner DJ Master KG und Nomcebo Zikode. Ihr Song „Jersualema“ entwickelte sich global zu einem Hit.

Hamburg. Der Song „Jerusalema“ des südafrikanischen DJs Master KG wurde im Lockdown zum Hit. Menschen auf der ganzen Welt tanzten zu dem Song, veröffentlichten Videos davon im Internet und trugen so zu seiner Verbreitung bei.

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Einige der Tänzer werden nun allerdings von Warner Music zur Kasse gebeten. Wie „Focus Online“ berichtet, hat die Plattenfirma Post an Unternehmen, Behörden und Organisationen geschickt und fordert darin nachträglich Lizenzgebühren.

Gegenüber dem Magazin bestätigte Warner Music den Schritt: „Wir lieben die Tatsache, dass die Fans hinter ‚Jerusalema‘ stehen. Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern.“

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NRW-Innenministerium bezahlt Rechnung

„Viele Unternehmen“ seien auf Warner zugekommen, um eine solche Lizenz zu erhalten. „In einigen Fällen haben wir uns an die Organisationen gewandt, um mit ihnen über eine Lizenzierung zu sprechen, wobei wir ihre unterschiedlichen Umstände berücksichtigt haben“, wird der Sprecher weiter zitiert. „In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden, wenn sie von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern.“

Privatpersonen sind allem Anschein nach bislang nicht von den Forderungen betroffen. Vielmehr erreichten die Schreiben Behörden, Privatunternehmen, aber auch Organisationen im gesamten Bundesgebiet. Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte dem Magazin den Eingang von Zahlungsaufforderungen durch Warner bei diversen Polizeistellen.

Eine Ministeriumssprecherin erklärte, dass die Behörde die Rechnungen bereits bezahlt habe: „Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der ‚Jerusalema Challenge‘ beglichen hat.“ Zum Betrag äußerte sich die Behörde nicht.

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Feuerwehrverband rät von Tanzvideos ab

Der Rechtsanwalt Frank Hannig aus Dresden spricht gegenüber dem Magazin von einem „wahnsinnigen Skandal“. Er nennt die Forderungen von Warner eine „Abzocke vor dem Herrn“. Das Innenministerium eines Bundeslandes möge die Kosten noch „irgendwie wegstecken, aber eine Dorffeuerwehr auf keinen Fall“. Er rät Organisationen daher dringend davon ab, neue Tanzvideos ins Internet zu stellen.

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Auch Christoph Schöneborn, Chef des Verbandes der Feuerwehren in NRW, schrieb eine Warnmeldung an seine Kollegen im ganzen Land. Vor dem Hintergrund der Rechtslage und des „daraus resultierenden finanziellen Risikos“ sollte künftig genau geprüft werden, ob die Teilnahme an solchen Challenges „sinnvoll ist“.

Der Song „Jerusalema“ war erstmals Ende 2019 veröffentlicht worden. Erst durch Tanzvideos, die von Menschen auf der ganzen Welt im Corona-Lockdown aufgenommen wurden, wurde der Song überhaupt zum Hit. Warner Music nahm den 24-jährigen Produzenten Master KG daraufhin unter Vertrag und hält seitdem die Rechte an dem Stück.

Unberechtigt dürfte die Forderung der Plattenfirma derweil nicht sein: Wer einen urheberrechtlich geschützten Song im Internet veröffentlicht, muss zunächst die entsprechenden Lizenzen einholen.

RND/msc

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