Ausfall von Festivals und Konzerten wegen Corona: Welche Rechte haben Besucher?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/BXOG66EO5A7JATBRKW5IBX4IHI.jpg)
Wegen Corona fällt der Festivalsommer auch in diesem Jahr größtenteils aus.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Hannover. Der Sommer 2021 wird für Musikfans - nach aktuellem Stand - nicht bedeutend anders aussehen als der des Vorjahres: Keine tanzenden Mengen an heißen Sommertagen auf großen Festivals und keine Abende mit Freunden bei Konzerten. Die Corona-Pandemie macht viele Großveranstaltungen auch weiter unmöglich - trotz fortschreitender Impfkampagne. Wann genau Festivals und Konzerte wieder annähernd wie gewohnt stattfinden können, ist offen. Die ersten großen Festivals für den Sommer 2021 sind bereits abgesagt. Doch was bedeutet das genau für Besucher? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ein Festival oder Konzert aufgrund von Corona nicht stattfindet?
Wegen der aktuell geltenden Corona-Regelungen sind Veranstaltungen in Deutschland vorerst weiter nicht möglich. Für Veranstaltungen, die wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen, ist am 20. Mai 2020 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wie die Verbraucherzentrale informiert. Anders als bisher müssen Verbraucher nun im Zweifel Gutscheine akzeptieren. Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt.
Das neue Gesetz gilt zudem auch rückwirkend für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden: Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen und haben Karteninhaber dafür vom Veranstalter noch nicht ihr Geld zurückerhalten und auch noch keine andere Lösung akzeptiert, kann der Veranstalter ihnen nun nach Inkrafttreten der Gutscheinlösung ohne ihre Zustimmung einen Gutschein ausstellen.
Eine Ausnahme von der Gutscheinlösung gilt, wenn der Karteninhaber nachweisen kann, dass dieser Weg für ihn „unzumutbar“ ist, wenn er also etwa ohne Auszählung des Gutscheinwertes akut nicht mehr in der Lage wäre, existentiell wichtige Lebenshaltungskosten zu tragen.
Die großen Festivals wie das Hurricane oder Rock am Ring wenden unterschiedliche Regelungen für Ticket-Inhaber an. Während Karteninhaber in einigen Fällen unkompliziert ihre Tickets zurückerstattet bekommen sollen, wird es ihnen an anderer Stelle deutlich schwieriger gemacht. Eine Übersicht über die aktuellen Pläne der Festivals gibt es hier.
Kann ich das Ticket zurückgeben, wenn ich Angst habe, mich bei Events mit Corona zu infizieren?
„Angst vor einem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten”, schreibt die Verbraucherzentrale. Dies werde also nicht als Erstattungsgrund anerkannt. Deswegen seien Ticketkäufer auf das Entgegenkommen des Veranstalters angewiesen - im besten Fall geben die Stellen das Geld aus Kulanz zurück.
Was, wenn der Veranstalter in die Insolvenz geht, bevor meine Veranstaltung stattfinden kann?
Geht der Veranstalter eines Konzertes nach Ausstellung eines Gutscheins, aber vor dem Nachholtermin des Konzertes, pleite, ist das gemäß der gesetzlichen Neuregelung nach Auskunft der Verbraucherzentrale nicht mehr das Problem des Veranstalters, sondern das der Gutscheinbesitzer. Übrigens: Steigen die Kosten für eine Veranstaltung bis zum Nachholtermin, dürfen Veranstalter die Mehrkosten auf die Besucher abwälzen, also die Preise nachträglich erhöhen.
Neuer Termin für abgesagte Veranstaltung: Was, wenn ich da nicht kann?
Die Verschiebung eines Konzerts oder einer Veranstaltung muss laut Verbraucherzentrale nicht hingenommen werden. „Wenn Sie am neuen Datum verhindert sind, haben Sie das Recht auf eine volle Erstattung, eventuell auch auf die Erstattung der Vorverkaufsgebühren und Versandkosten“, schreibt die Verbraucherzentrale.
RND/am/ytk