Coronavirus: Deutschlandkarte zeigt die Standorte der Impfzentren

Das Impfzentrum in den Hamburger Messehallen ist dafür ausgelegt, täglich 7000 Menschen zu impfen.

Das Impfzentrum in den Hamburger Messehallen ist dafür ausgelegt, täglich 7000 Menschen zu impfen.

In der Regel gibt es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum. In bevölkerungsreichen Gebieten wurden mehrere Anlagen errichtet. Berlin zum Beispiel immunisiert seine Bürger an sechs verschiedenen Standorten gegen Sars-CoV-2: unter anderem im kürzlich stillgelegten Flughafen Tegel. Hamburg hat lediglich die Messehallen zu einer großen Impfstation umfunktioniert. Dort können bis zu 7000 Impfdosen pro Tag verabreicht werden. Die folgende Deutschlandkarte zeigt die derzeit bekannten Standorte.

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Warum wurden Impfzentren errichtet?

Impfzentren sollen gewährleisten, dass die Impfstoffe korrekt gelagert werden. Manche Impfstoffe brauchen extrem niedrige Temperaturen, die in Hausarztpraxen oder Apotheken nicht ohne Weiteres garantiert werden können. Dazu kommt, dass in Zentren, in denen täglich Hunderte Menschen geimpft werden, Impfstofflieferungen in großen Mengen aufgebraucht werden, bevor sie verfallen. Dies ist insbesondere in Anbetracht der anfänglichen Impfstoffknappheit wichtig.

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Wie wurden die Standorte ausgewählt?

Bei der Auswahl der Standorte stand im Vordergrund, die Impfzentren möglichst an zentral gelegenen Stellen einzurichten, damit in kurzer Zeit möglichst viele Menschen versorgt werden können. Die Zentren sollen gut mit dem Auto und dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. Das jeweilige Gebäude muss ausreichend Platz bieten, damit alle Beteiligten Abstand halten können. Die Örtlichkeiten sind ganz verschieden: In Wuppertal wird ein Universitätscampus genutzt, in Pforzheim eine Eissporthalle und in Freising eine ehemalige Kaserne. Viele Veranstaltungshallen, die während der Corona-Pandemie ohnehin kaum genutzt werden können, finden nun einen neuen Verwendungszweck. Neben den stationären Impfzentren sind mobile Impfteams im Einsatz, um unter anderem die Bewohner von Altenpflegeheimen zu versorgen.

Welches Personal wird benötigt?

Ärztinnen und Ärzte müssen über Wirkung und Nebenwirkungen aufklären. Die Impfung selbst kann von medizinischen Fachangestellten vorgenommen werden. Darüber hinaus werden Mitarbeiter mit kaufmännischer Ausbildung gebraucht, um den Ablauf zu verwalten. Die Impfzentren sollen nur so lange die Massenimpfung übernehmen, bis die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte diese Aufgabe weiterführen können.

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Wer darf sich impfen lassen?

Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission. In dieser Reihenfolge soll geimpft werden.

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Es folgt die Kategorie “Schutzimpfungen mit hoher Priorität”

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dazu zählen Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation,
  • enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.
  • Nach der überarbeiteten Coronavirus-Impfverordnung, die am 24. Februar 2021 in Kraft getreten ist, können Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, ebenfalls mit hoher Priorität geimpft werden

Zur Gruppe mit “erhöhter Priorität” zählen laut dem Spahn-Entwurf:

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  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Adipositas (BMI >30), Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen/Apoplex, Personen mit Autoimmunerkrankungen, Personen mit Krebserkrankungen, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale, Personen mit rheumatischen Erkrankungen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • weitere Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Wie oft muss die Impfung wiederholt werden?

Bei den am weitesten fortgeschrittenen Impfstoffkandidaten ist davon auszugehen, dass zwei Impfdosen im Abstand von wenigen Wochen für den Aufbau eines Immunschutzes nötig sind. Wie lange der Schutz anhält und ob dadurch die Weitergabe des Virus unterbunden werden kann, ist noch unklar. Der in der EU noch nicht erlaubte Impfstoff der Firma Johnson & Johnson benötigt nur eine Injektion.

Wer zahlt die Impfungen?

Die Bundesregierung ist für die Beschaffung der Impfstoffe zuständig. Die logistische Aufgabe, die Impfungen vor Ort zu organisieren, übernehmen die Länder und Kommunen. Die Länder und die Krankenversicherungen teilen sich die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren. Wenn in einer späteren Phase im kommenden Jahr Hausärzte ihre Patienten impfen, übernehmen wie üblich die jeweiligen Krankenversicherungen die Kosten.

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Hat Deutschland bereits Lieferungen vereinbart?

Die EU-Kommission schließt derzeit im Auftrag der Mitgliedsstaaten zentral Verträge mit Herstellern möglicher Impfstoffe. Das Ziel ist es, günstigere Konditionen zu bekommen und schnellere Lieferungen zu erwirken. Mit sechs Anbietern hat die Kommission bereits Verträge geschlossen: Astra Zeneca, Biontech/Pfizer, Curevac, Johnson & Johnson, Moderna und Sanofi-GSK. Die Impfdosen werden nach Zulassung und Produktion entsprechend der Bevölkerungsgröße unter den Mitgliedsstaaten aufgeteilt.

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