Symptome virtuell abklären: Immer mehr Ärzte bieten Videosprechstunden für Kinder an

Die Zahl der Arztpraxen, die eine Videosprechstunde anbieten, ist durch die Corona-Pandemie enorm gewachsen. Kinderärzte bilden da keine Ausnahme.

Die Zahl der Arztpraxen, die eine Videosprechstunde anbieten, ist durch die Corona-Pandemie enorm gewachsen. Kinderärzte bilden da keine Ausnahme.

Berlin/Roth. Eltern können eine für den Arbeitgeber auszustellende Kinder-Krankschreibung auch per Videosprechstunde einholen. Voraussetzung ist aber, dass der Kinderarzt das anbietet.

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In vielen Praxen in Deutschland ist dies bereits möglich. Rund 1500 bieten allein über die App „Kinder- & Jugendarzt“ Sprechstunden per Video an, teilt deren Betreiber auf Nachfrage mit. Für Patienten ist deren Nutzung gratis, Ärzte zahlen Gebühren.

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Zur Einordnung: Im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sind rund 4000 Praxen organisiert. Nach Angaben des Verbandes sind um die 90 Prozent der bundesweit niedergelassenen Kinderärzte Mitglied.

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Kinderarzt entscheidet

Es liegt am Ende aber immer im Ermessen des Mediziners, ob er das Kind per Video krankschreibt oder ob es doch für eine Untersuchung in die Praxis kommen muss, erklärt der Kinderarzt Ronny Jung aus dem Vorstand des BVKJ: „Der Eindruck per Video ist nicht der gleiche wie in der Praxis - aber in manchen Situationen kann es machbar und sinnvoll sein.“

In Jungs Praxis in Roth (Bayern) wird das digitale Angebot gut angenommen: „Wir machen das zweimal am Tag für je eine Stunde.“

Videosprechstunden sieht Jung als eine „außerordentliche Bereicherung“, weil man Eltern und Jugendliche schnell und unkompliziert beraten könne. Vor allem einfache Fragen, etwa zum Trinkverhalten des Kindes oder zur richtigen Medikamenteneinnahme, ließen sich meist schnell ohne eine persönliche Vorstellung klären. Für Diagnosen sei der direkte Kontakt aber oft weiter unerlässlich.

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Offene Abrechnungsfragen geklärt

Die Voraussetzung für eine Videokrankschreibung für Kinder ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, wonach Arbeitnehmer sich zunächst bis zu sieben Kalendertage per Video krankschreiben lassen können. Dieser Beschluss ist am 7. Oktober in Kraft getreten.

Bei der Krankschreibung für Kinder gab es zunächst aber noch Klärungsbedarf zwischen Kassenärzten und Krankenkassen zu Abrechnungsfragen. Diese sind nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung inzwischen geklärt. Die ärztliche Bescheinigung zur Krankheit des Kindes für den Arbeitgeber kommt nach der Videosprechstunde dann analog mit der Briefpost zu den Eltern.

Der Beschluss zur Videokrankschreibung ist unabhängig von der Corona-Pandemie erfolgt und gilt ohne zeitliche Befristung. Anders ist das bei der telefonischen Krankschreibung, die vorübergehend zunächst bis Jahresende möglich ist - übrigens auch für Kinder.

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RND/dpa

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