Neue Leitlinien für Corona-Infizierte

Verkürzte Corona-Isolation: Abschluss-Test dringend empfohlen

Die Corona-Isolation wird künftig auf fünf Tage verkürzt – doch ein abschließender negativer Corona-Test soll weiterhin dringend empfohlen werden.

Die Corona-Isolation wird künftig auf fünf Tage verkürzt – doch ein abschließender negativer Corona-Test soll weiterhin dringend empfohlen werden.

Berlin. Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte kann künftig in der Regel schon nach fünf Tagen enden – mit einem „dringend empfohlenen“ negativen Test zum Abschluss. Das sehen neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag veröffentlichen sollte. Der SPD-Politiker bekräftigte, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll.

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Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab enden. Die konkrete Umsetzung nach der Empfehlung von RKI und Bundesministerium liegt bei den Ländern.

Lauterbach: „Lösung mit Augenmaß“

Lauterbach sprach insgesamt von einer „Lösung mit Augenmaß“. Auf der Grundlage kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 könne die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Die weiter vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben“. Lauterbach hatte Anfang April ein zunächst angekündigtes Ende der Pflicht-Isolation wieder zurückgenommen.

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Der Minister machte deutlich, dass die meisten Länder nun diese Linie umsetzen dürften. Mehrere haben schon Neuregelungen bekannt gegeben. Das dringend empfohlene abschließende Freitesten könne mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Labortest erfolgen, erläuterte er. Wenn Infizierte sich dabei nicht negativ testen könnten, bestehe die angeordnete Isolation natürlich über den fünften Tag hinaus fort. Dies gelte auch, wenn man am fünften Tag noch Krankheitsanzeichen habe. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen abschließende Freitests verpflichtend und nicht nur dringend empfohlen sein.

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„Darf es nicht geben“: Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Regelungen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. „Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. „Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren.“ Daher sei bei allen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen und Kranken eine PCR-Freitestung nötig.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sprach sich für weitergehende Lockerungen aus. Nach fünf Tagen Isolation sollten die Menschen ohne zusätzliche Freitestung wieder zur Arbeit gehen können – „auch in Pflegeheimen und Kliniken“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstag).

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Angesichts der seit Wochen hohen Zahl an Neuinfektionen kommen die Gesundheitsämter mancherorts mit Isolationsanordnungen nicht mehr hinterher – teils kommen amtliche Schreiben erst mit Verspätung.

RND/dpa

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