Hausärzte für Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung
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Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte fordern eine Rückkehr zur Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-t
Berlin. Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte fordern eine Rückkehr zur Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen. Angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen nannte es der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, „ein echtes Ärgernis“, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. „Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen“, sagte Weigeldt in Berlin.
Seit dem 1. Juni müssen Patientinnen und Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Corona-Pandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war.
Missbrauch der Regelung nur selten
Weigeldt sagte: „Nicht immer ist eine persönliche Konsultation mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zwingend erforderlich, beispielsweise bei einem einfachen grippalen Infekt oder auch bei einem milden Corona-Verlauf.“ In diesen Fällen würde es sich aus Sicht des Verbandschefs anbieten, wenn die Hausärztinnen und Hausärzte die Betroffenen nach telefonischer Konsultation für einige Tage krank schreiben könnten.
Beide Seiten würden sich in der Regel seit Langem kennen, sagte Weigeldt. Missbrauch sei sehr selten. „Stattdessen werden die Patientinnen und Patienten nun wieder gezwungen, sich krank in die Praxen zu schleppen, ohne dass das medizinisch zwingend notwendig ist.“
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© Quelle: dpa
Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung möglich
Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. Der Ausschuss ist das Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser, das über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung entscheidet.
In diesem Gremium sei im Frühjahr 2022 intensiv diskutiert worden, „ob es richtig ist, die bisherigen Sonderreglungen zur telefonischen Krankschreibung Ende Mai 2022 vorerst auslaufen zu lassen“, sagte eine Sprecherin. Alle Träger des G-BA und damit auch die Kassenärztliche Vereinigung als Vertretung der Ärzteschaft seien sich damals einig gewesen, dass solche Sonderregeln wegen des damals ruhigeren Pandemie-Geschehens zurückgenommen werden konnten. Dies sei im Einklang mit Alltagslockerungen erfolgt.
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„Sollte die Corona-Pandemie erneut stark an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen (...) wieder aktivieren“, sagte die Sprecherin. Dies könne in bestimmten Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit geschehen. Dafür müsste unter anderem ein Antrag beim Ausschuss gestellt werden. Dieser könnte laut der G-BA-Sprecherin unter anderem von den Trägern des Ausschusses kommen, etwa der Kassenärztlichen Vereinigung.
Derzeit ist laut Robert Koch-Institut eine starke Zunahme an Corona-Infektionsfällen zu beobachten. Es dominiert die Omikron-Sublinie BA.5. Zudem zeigen Daten und Einschätzungen aus der Ärzte- und Apothekerschaft, dass es für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Atemwegsinfekte in Deutschland gibt.
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Kassenärzte: telefonische Krankschreibung unabhängig von Corona
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist wie der Hausärzteverband für eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung - und das unabhängig von Corona. „Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Man habe einen solchen Vorschlag bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht. Das Gremium ist mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt und entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung.
RND/dpa