Besuche, Tests, Entlastung: Pflegebeauftragter entwickelt mit RKI Leitfaden für Pflegeheime
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Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung hat vor zu harten Corona-Auflagen in Senioren- und Pflegeheimen gewarnt.
© Quelle: Frank Molter/dpa
Berlin. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung hat vor zu harten Corona-Auflagen in Senioren- und Pflegeheimen gewarnt. „Es gibt sehr gute Konzepte. Es gibt zum Teil aber auch Regeln, die nach heutigem Wissensstand zu streng sind“, sagte Andreas Westerfellhaus den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). „Selbst wenn es zu einem begrenzten Ausbruch kommt, darf eine Einrichtung nicht wieder reflexhaft für Besucher geschlossen werden.“
Nach mehreren schweren Corona-Ausbrüchen waren Pflegeheime in Deutschland beim ersten Lockdown im Frühjahr stark abgeschottet worden. Dies hatte im Rückblick auch Kritik ausgelöst, weil viele Bewohner unter der Isolation litten. Aber auch jetzt bereiten das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeheimen sowie die hohen Sterberaten unter alten Menschen wieder große Sorgen. „Die Lage bleibt weiter sehr angespannt“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler am Donnerstag in Berlin.
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Leitfaden für Besuche entwickelt
Der Pflegebeauftragte hat nun zusammen mit dem RKI einen Leitfaden für Besuche in Alten- und Pflegeheimen entwickelt, der an die Einrichtungen verschickt werden soll. Darin findet sich dem Bericht nach auch die Empfehlung, Besuche rechtzeitig bei der Heimleitung anzukündigen und abzuklären, ob etwa ein Schnelltest sinnvoll ist.
„Das ist gerade in der Weihnachtszeit wichtig: Wenn 100 Angehörige von 70 Bewohnern um 17 Uhr am Heiligabend vor der Tür stehen, dann schaffen das die Pflegekräfte nicht. Fiebermessen, Personendaten aufnehmen, mit Maskenverweigerern reden oder sogar noch 15 Minuten pro Schnelltest einplanen - das geht nicht“, so Westerfellhaus.
Kinder dürfen mitkommen, Maske darf teilweise abgesetzt werden
Er plädierte für pragmatische Lösungen. „Für kognitiv eingeschränkte Menschen können Menschen mit Masken irritierend sein“, so der Pflegebeauftragte. „In solchen Fällen ist es in Ordnung, wenn man genügend Abstand hält und bei der Begrüßung kurz die Maske vom Gesicht nimmt, um sich erkennbar zu machen.“
Einzelne Einrichtungen hätten auch Besuchsverbote für Kinder eingeführt. „Das ist wissenschaftlich nicht belegt.“ Man sollte zwar nicht mit vier Enkelkindern aus drei Haushalten zu Besuch kommen. „Aber wer sich in den Tagen vorher klug verhält, seine Kontakte noch mal reduziert, der sollte auch mit einem Kind in Begleitung kommen dürfen.“
Geschenke dürfen mitgebracht werden
Es gebe zudem Heime, in denen aus Hygienegründen selbst Geburtstagsgeschenke erst einmal für einige Zeit im Keller gelagert würden. „Das ist nach heutigem Wissen über Infektionsrisiken unnötig.“ Wer einem Pflegebedürftigen zu Weihnachten Geschenke oder Blumenschmuck mitbringen wolle, sollte das tun dürfen. Wünschenswert sei es auch, dass Verwandte ihre Angehörigen in deren Zimmer besuchen könnten - und nicht in Gruppenräumen treffen müssten.
RND/dpa