Faktencheck: Gilt die Maskenpflicht nicht in allen Läden?

Im Handel ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes momentan Pflicht.

Im Handel ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes momentan Pflicht.

Berlin. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland hält das Tragen einer Maske für einen wirksamen Schutz - laut einer aktuellen Umfrage sind es 80 Prozent. Demgegenüber steht ein geringer Teil der Bevölkerung, der die Maskenpflicht boykottieren will. Für die Meinungsbildung dieser Menschen sind soziale Netzwerke ein fruchtbarer Nährboden.

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Behauptung: Regierungen dürften keinen Mund-Nasen-Schutz in Geschäften vorschreiben. Jeder Ladenbesitzer könne das „selbst entscheiden“, heißt es. Begründet wird das mit dem Hausrecht.

Bewertung: Die Coronavirus-Verordnungen der Bundesländer, die eine Maskenpflicht im Einzelhandel vorschreiben, sind verbindlich. Das Hausrecht eines Ladenbesitzers steht nicht über diesem Gesetz.

Fakten: Eine Maskenpflicht im Einzelhandel gilt derzeit in allen 16 Bundesländern. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Es gestattet den Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefahr durch übertragbare Krankheiten abwenden können.

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Gerichte bestätigten Zulässigkeit der Maskenpflicht

„Der Gesetzgeber hat eindeutig geregelt, dass Kunden im Einzelhandel einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen“, teilt Peter Schröder, Rechtsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE) mit. „Die Regelungen sind wirksam und damit einzuhalten.“

Dass die Maskenpflicht zulässig ist, haben Gerichte in Niedersachsen und Bayern bestätigt. Anfang Mai wiesen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Anträge ab, die die Vorschrift aufheben lassen wollten. In beiden Fällen bewerteten die Richter den Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes höher als die befristete Einschränkung der Freiheitsgrundrechte.

Wird die Maskenpflicht nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Wer sie zahlen muss und wie hoch sie ausfallen, legen die Bundesländer fest.

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RND/dpa

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