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Krankschreibung am Telefon bis 31.März 2021: Bund beschließt Verlängerung der Sonderregelung
Verlängerung: Krankschreibung per Telefon noch bis Ende März 2021 möglich
- Wer mit einer Erkältung zu kämpfen hat, kann sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen.
- Der Bund hat beschlossen, die Sonderregelung bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
- Die telefonischen Krankschreibungen sind dann wieder bis zu sieben Tage möglich.
Berlin. Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen können sich Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden bis ins neue Jahr hinein auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung wird bis 31. März 2021 verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies soll Kontakte und Infektionsrisiken reduzieren. Ärzte und Ärztinnen müssten sich aber „durch eine eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte.

Krankschreibungen über sieben Tage möglich
Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen. Die Sonderregelung war bisher bis Jahresende befristet gewesen.
Der Bundesausschuss rät außerdem, dass unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung, Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten oder bei unklaren Symptomen von Infektionen, vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen sollten. So könne das weitere Vorgehen besprochen werden.
Ob weitere bundeseinheitliche Sonderregelungen ebenfalls verlängert werden, will der Ausschuss noch beraten. Zu den Sonderreglungen, die eigentlich bis zum 31. Januar 2021 befristet sind, zählt zum Beispiel die Möglichkeit der Video-Sprechstunde.
RND/dpa/ame