Gerichtsurteil: Alkoholkater ist offiziell eine Krankheit
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Das OLG Frankfurt hat entschieden: Beim "Kater" handelt es sich um eine Krankheit.
© Quelle: Alexander Heinl/dpa
Frankfurt a.M. Bei einem Alkoholkater oder "Hangover" handelt es sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main um eine Krankheit. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem solchen Kater vorbeugen beziehungsweise seine Folgen mindern soll, verstießen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das OLG in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Eine Aussage sei krankheitsbezogen, wenn sie direkt oder indirekt den Eindruck vermittele, dass das beworbene Lebensmittel zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit beitrage.
Damit gab das Gericht der Klage eines Vereins statt, der sich an der Werbung eines Anbieters für sogenannte Anti-Kater-Mittel ("Anti-Hangover-Drinks"), ("Anti-Hangover-Shots") stieß. "Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen", entschied das OLG unter Verweis auf Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung.
Bereits das Landgericht hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision begehrt werden.
RND/epd