Festbeleuchtung und Feuerwerkskörper: Bei Verbrennungen und Verbrühungen richtig handeln
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An Weihnachten und Silvester ist die Verbrennungs- und Verbrühungsgefahr besonders hoch.
© Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn
Auf den gemütlichen Heiligabend mit Kerzenschein, Glühwein und Fondue folgt eine fröhliche Silvesterparty mit Raclette und natürlich Böllern, Raketen und Wunderkerzen. So oder so ähnlich sieht die Feiertagsplanung vieler Familien aus – und birgt damit auch einige Gefahren. Durch Kontakt mit Feuer oder heißen Gegenständen kann es zu Verbrennungen kommen, heiße Flüssigkeiten oder Dampf können die Haut verbrühen. Aber was tun im Ernstfall?
Wann kann ich selbst behandeln – und wann sollte ich zum Arzt gehen?
Je nach Schwere der Verbrennung oder Verbrühung sind von Grad eins bis Grad vier verschiedene Hautschichten betroffen. Gut selbst behandeln lassen sich Schäden ersten Grades, wie die Apothekerkammer Niedersachsen mitteilt. Bereits ab Grad zwei empfiehlt die Apothekerkammer, einen Arzt aufzusuchen oder den Notruf zu wählen. Gleiches gilt für Verletzte, die sich wegen des Verbrennungsgrades unsicher sind – besonders wenn es sich um Kinder handelt.
Zuerst Kleidung und Schmuck entfernen
Kleidung und Schmuck sollten sofort entfernt werden. Kleidung, die an einer Verletzung festklebt, darf nicht einfach abgezogen werden. Das kann die Verletzung verschlimmern. Am besten wird mit einer Schere um den verklebten Stoff herumgeschnitten. Beim Festmahl gehe von erhitztem Öl, etwa aus dem Fonduetopf, die größte Gefahr aus, warnt die Apothekerkammer. Denn anders als Wasser oder Brühe sieht man dem Fett nicht direkt an, wie heiß es ist. Nach Verbrühungen muss die Kleidung sofort entfernt werden, um weiteres Vordringen von heißer Flüssigkeit mit Folgeschäden in tieferen Hautschichten zu vermeiden.
Brandwunden ersten Grades kühlen
Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken und geschwollen, außerdem treten starke Schmerzen auf. Wie bei einem Sonnenbrand verschwindet die Rötung kurz, wenn man mit dem Finger auf die Haut drückt. Es sind keine Brandblasen erkennbar. Diese oberflächlichen Wunden sind geschlossen und können selbst behandelt werden. Ist bei Erwachsenen eine Fläche von bis zu einem Unterarm betroffen, sollte sie mit etwa 20 Grad Celsius kaltem Leitungswasser für rund 15 Minuten gekühlt werden. Bei Kindern ist es wichtig, betroffene Extremitäten abwechselnd zu kühlen.
Erst wasserhaltige Gele, dann fetthaltige Salben
Nach der ersten Kühlung mit fließendem Wasser lindern wasserhaltige Gele und Lotionen den Juckreiz und die Schmerzen. Erst später sollten für die Hautpflege fetthaltigere pflegende Salben oder Cremes zum Einsatz kommen, empfiehlt die Apothekerkammer. Ansonsten kommt es zur Okklusion, einem Verschließungseffekt, bei dem die Haut luft- und wasserundurchlässig abgedeckt wird und sich die Hitze verstärkt. Zur Behandlung der Schmerzen können Verletzte außerdem rezeptfreie Schmerzmittel wie Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol nehmen.
Vorsicht vor Unterkühlung
Das Deutsche Rote Kreuz warnt: Bei großflächigen Verbrennungen ist die Gefahr der Unterkühlung groß, da durch den Verlust der Haut die Wärmeregulation des Körpers gestört ist. Zur Schmerzlinderung sollten laut DRK daher nur kleinflächige Verbrennungen, die nicht größer sind als die Handfläche, mit fließendem Wasser gekühlt werden. Außerdem sollte sich das Kühlen auf die verbrannte Körperstelle begrenzen.
Schäden ab Grad zwei erkennen
Verbrennungen zweiten Grades weisen Brandblasen auf. Sie schützen die Wunde vor Verunreinigungen und sollten wegen der hohen Infektionsgefahr nicht aufgestochen werden, teilt die Apothekerkammer mit. Zudem bilden sie ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung. Die Hautrötung von Brandwunden zweiten Grades verschwindet bei Druck nicht. Bei noch gravierenderen Verbrennungen, also den Graden drei und vier, ist der Wundgrund lederartig oder gar verkohlt, und es sind keine Haare mehr vorhanden.
Gaze oder Wundschnellverband aufbringen
Bei Verletzungen ab Grad zwei wird bis zur medizinischen Versorgung ein metallbeschichtetes Stück Gaze oder ein nicht mit der Wunde verklebender Wundschnellverband aufgebracht. Im Notfall können auch Alufolie oder fusselfreie Tücher zur Abdeckung genutzt und locker fixiert werden.
Hausmittel verschlimmern die Verletzungen
Bei offenen Wunden sollten Verletzte und Helfer niemals Hausmittel wie Öl, Honig, Mehl oder Essig verwenden – diese verschlimmern die Lage. Offene Brandwunden müssen immer ärztlich versorgt werden.
Silvesterfeuerwerk: Erste Hilfe bei Druck- und Augenverletzungen
Vom Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern gehen noch weitere Gefahren aus. Bei blutenden Druckverletzungen müssen die Blutung gestillt und danach ein Druckverband angelegt werden. Gelangen sprühende Funken in die Augen und irritieren die Hornhaut leicht, sollten diese am besten mit lauwarmem Wasser ausgespült werden. Bei schwerwiegenderen Augenverletzungen empfiehlt die Apothekerkammer, zur Erstbehandlung aus einem sterilen Tuch eine Rolle zu formen und diese kreisförmig um das Auge zu legen, sodass der Augapfel in der Mitte liegt. Das Auge selbst sollte mit einem Verbandstuch abgedeckt und das Ganze vorsichtig mit einem Pflaster fixiert werden. Anschließend ist dringend ein Arzt aufzusuchen.
RND/jst