Was, wenn ich nicht geimpft werden kann – und gilt 2G auch bei Kindern?
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Was ist, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann oder unter 12 Jahre alt ist?
© Quelle: imago images/NurPhoto
Bund und Länder haben sich angesichts der dramatischen Infektionslage auf neue, bundesweit einheitliche Regeln für 2G geeinigt. Überschreitet die Hospitalisierungsrate einen Schwellenwert von drei, gilt flächendeckend die 2G-Regel. Das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu beispielsweise Veranstaltungen, Kultur, Restaurants, mancherorts auch Weihnachtsmärkten haben.
Laut Bundesregierung sind aber für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, Ausnahmen von 2G möglich. Auch wenn das in der Praxis wohl schwer kontrollierbar sein wird: Eine Teilhabe soll in solchen Fällen ermöglicht werden. Aber wer zählt eigentlich dazu?
Corona-Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich?
Viele Menschen glauben, sie könnten sich nicht mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna gegen Covid-19 impfen lassen. Allerdings gibt es nur sehr wenige medizinische Gründe, die dagegen sprechen. Das Robert Koch-Institut spricht von Einzelfällen. Manche Menschen können aufgrund von Allergien gegen bestimmte Bestandteile des Vakzins nicht geimpft werden.
Aber: Auch für sie lässt sich in der Regel eine Lösung finden: Sie können dann auf einen anderen Impfstoff ausweichen. In Deutschland stehen vier verschiedene Mittel zur Verfügung, mit je anderer Rezeptur - von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson.
Die allermeisten Vorerkrankungen sprechen hingegen nicht gegen eine Impfung gegen Covid-19, betont die Gesundheitsbehörde. Dazu zählen beispielsweise Allergien anderer Art, Krebs, Rheuma, banale Infekte, chronische und neurologische Erkrankungen, die Behandlung mit Antibiotika oder Gerinnungsmedikamenten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Impfarzt oder der Impfärztin, Hausarzt oder Hausärztin. In der Regel findet so ein Gespräch sowieso vor der Impfung statt. Individuelle Fragen zum Impfstoff, Vorerkrankungen und Unverträglichkeiten können dort am besten geklärt werden.
Kinder unter 12: Ausgenommen von 2G – aber Impfung könnte kommen
Eine Gruppe gibt es bislang aber, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen kann: Kinder unter 12 Jahren. Für sie ist in Deutschland und der EU bislang noch kein Impfstoff zugelassen. Dementsprechend gilt für sie bislang auch nicht die 2G-Regel. Das könnte sich womöglich aber noch ändern. Eine Entscheidung der EMA über die Zulassung ist in der nächsten Woche zu erwarten. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission werde es aber nicht sofort geben, sagte der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens im Gespräch mit dem RND.
Der Grund: „Bisher haben wir nur die Daten aus den Zulassungsstudien und einzelne Informationen aus Israel und den USA“, erklärte der Impfstoffexperte. „Es gibt noch keine validen Auswertungen dazu, welche möglichen Nebenwirkungen es gibt, und ob infolge der Impfungen Fälle von Myokarditis aufgetreten sind. Darüber müssen wir in der Stiko beraten.“ Man werde versuchen, so schnell wie möglich nach Datenlage zu entscheiden. Den Verlauf der vierten Welle könne die Impfung der Jüngsten aber nicht mehr beeinflussen.
Wo zur Corona-Impfung informieren?
Ob Erstimpfung oder Booster: Die erste Anlaufstelle ist der Hausarzt oder die Hausärztin. Wer dort nicht weiterkommt oder keine feste hausärztliche Praxis hat, kann zum Beispiel bei der kostenlosen Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anrufen, sich beraten lassen und nach Terminen fragen. Eine weitere Anlaufstelle ist das vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Portal „zusammengegencorona.de“. Dort gibt es erste Infos und zum Beispiel eine interaktive Deutschland-Karte, in der man Links, Telefonnummern sowie konkrete Impfangebote findet.