Corona-Infektion: Was sind Symptome - und wie verhalte ich mich bei einem Verdacht?
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Ein Mann lässt sich auf das Coronavirus testen.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, ist weiterhin sehr hoch. Und so manche fast alten Fragen werden neu gestellt: Wie erkenne ich überhaupt eine Infektion mit dem Coronavirus? Wann sollte ich mich testen lassen? Und an wen wende ich mich im Ernstfall? Fragen und Antworten im Überblick.
Was sind Symptome einer Corona-Infektion?
Die häufigsten Krankheitssymptome einer Corona-Infektion sind Husten, Fieber und Schnupfen. Weitere mögliche Symptome sind:
- Pneumonie (Lungenentzündung)
- Halsschmerzen
- Atemnot
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Appetitlosigkeit / Gewichtsverlust
- Übelkeit und Erbrechen
- Bauchschmerzen
- Durchfall
- Konjunktivitis (Entzündung der Bindehaut)
- Hautausschlag
- Lymphknotenschwellung
- Apathie (Unempfindlichkeit äußerlicher Reize) und Somnolenz (quantitative Bewusstseinsstörung)
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Haben Geimpfte andere Symptome?
Trotz Impfung können Menschen sich mit dem Coronavirus infizieren. Allerdings erkranken sie in der Regel weniger schwer und sterben auch seltener. Nach einer Ansteckung kann man „entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln“, heißt es vonseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Symptome wie Husten oder Fieber können also milder ausfallen als bei Menschen ohne Corona-Impfung.
Eine Studie des King‘s College in London, die im September vergangenen Jahres in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht wurde, hat die Symptome bei infizierten Geimpften untersucht. Die Forschenden kamen zu dem Schluss: „Fast alle Symptome traten bei infizierten geimpften Personen seltener auf als bei infizierten Ungeimpften. Bei geimpften Teilnehmern war die Wahrscheinlichkeit außerdem größer, dass sie völlig symptomlos waren, insbesondere wenn sie 60 Jahre oder älter waren.“ Allerdings fand die Studie zu einem Zeitpunkt statt, als sich die Omikron-Variante noch nicht durchgesetzt hat.
Was mache ich, wenn ich Symptome habe?
Wenn Sie Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber bei sich feststellen, sollten Sie zu Hause bleiben und direkte Kontakte einschränken, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Internetseite Infektionsschutz.de. „Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an“, heißt es da. Diese klären Sie über das weitere Vorgehen auf. Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören, weisen Sie im Gespräch unbedingt darauf hin.
Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige telefonische Absprache in die Hausarztpraxis gehen. Ansonsten besteht die Gefahr, andere bei einer tatsächlichen Corona-Infektion anzustecken. In Notfällen wie akuter Atemnot empfiehlt die BZgA, direkt den Notruf 112 zu wählen.
Wenn bei Ihnen ein PCR-Test durchgeführt wurde, sollten Sie bis zum Vorliegen des Testergebnisses weitere Maßnahmen zum Schutz anderer Personen ergreifen. Das bedeutet: zu Hause bleiben, direkte Kontakte reduzieren und natürlich die AHA+L-Regeln einhalten – also Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.
Wann muss ich mich testen lassen?
Treten bei Ihnen Symptome auf, führt der Arzt oder die Ärztin in der Regel einen Corona-Test durch. Auch bereits Geimpfte und Genesene sollten bei coronatypischen Symptomen getestet werden, empfiehlt die BZgA. In der Regel wird hierfür ein PCR-Test verwendet. Manchmal wird auch ein Schnelltest durchgeführt, „zum Beispiel wenn das Ergebnis schnell benötigt wird“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Das gilt auch für Kontaktpersonen von Infizierten, bei bestätigten Sars-CoV-2-Infektionen in bestimmten Einrichtungen und bei der (Wieder-)Aufnahme sowie vor ambulanten Operationen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen.
Wann reicht ein Schnelltest, wann ein PCR-Test?
Um schnellstmöglich eine Corona-Infektion nachweisen zu können, eignen sich Schnelltests. Sie zeigen eine Infektion im Normalfall bei hoher Viruslast und zum Teil auch bei mittlerer Viruslast an. Welche Tests dafür geeignet sind, lesen Sie hier.
Aber: Die Schnelltests können oftmals keine niedrige Viruslast nachweisen. Das heißt, es kann vorkommen, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, der Test dies aber aufgrund einer zu geringen Virusmenge nicht anzeigt. Gleichzeitig ist es möglich, dass ein Schnelltest positiv ausfällt, obwohl keine Infektion vorliegt.
Deshalb rät das RKI, nach einem positiven Schnelltestergebnis einen PCR-Test durchzuführen, um das Testergebnis zu überprüfen. Der PCR-Test bietet den Vorteil, dass er selbst geringe Viruslast nachweisen kann und insgesamt zuverlässigere Ergebnisse liefert. Laut der nationalen Teststrategie des Bundesgesundheitsministerium ist dieser Test in folgenden Fällen notwendig und für die Betroffenen kostenlos:
- bei Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen
- nach einem positiven Ergebnis durch einen Antigen-Schnelltest, Antigen-Selbsttest oder PCR-Pooltest
- bei Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall (auch ohne Symptome)
- nach Aufenthalt in einem eingestuften Virusvariantengebiet in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland
- in Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen, wenn dort Covid-19-Fälle nachgewiesen wurden
- vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, Pflege- und weiteren medizinischen Einrichtungen sowie vor ambulanten Operationen
Wen rufe ich an, wenn der Schnelltest positiv ist?
Fällt der Schnelltest positiv aus, „stellt dies einen Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 dar“, schreibt die BZgA. Das positive Ergebnis bedeutet jedoch noch keine Diagnose. Es sollte in jedem Fall durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Rufen Sie eine Arztpraxis oder ein Testzentrum an, um einen PCR-Test zu organisieren und das weitere Vorgehen abzusprechen. Bleiben Sie bis zum Testergebnis zu Hause und vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu den Personen Ihres Haushalts.
Was tun, wenn die Corona-Warn-App einen Risiko-Kontakt anzeigt?
Egal, ob Sie Symptome haben oder nicht: Bei persönlichem Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person, sollten Sie ebenfalls zu Hause bleiben und sich direkt telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden, empfiehlt die BZgA. Das gilt auch bei einer roten Warnmeldung durch die Corona-Warn-App. Das Gesundheitsamt wird dann Ihr Infektionsrisiko einschätzen und daraus weitere mögliche Schritte ableiten, möglicherweise auch einen PCR-Test organisieren. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht aber nicht mehr aus, um einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigen-Schnelltest abgeklärt werden.
Wie ist der Verlauf und die Dauer einer Corona-Infektion?
„Die Krankheitsverläufe sind häufig unspezifisch, vielfältig und variieren stark“, schreibt die BZgA. Daher gebe es auch keinen typischen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung. Denn Infektionen sind auch ohne Krankheitszeichen, also asymptomatisch, möglich. Im schlimmsten Fall kann es zu schwerwiegenden Verläufen kommen, in denen invasiv beatmet werden muss, oder auch zum Tod.
Auch Jüngere ohne Vorerkrankungen können von schweren Krankheitsverläufen betroffen sein. Besonders häufig erkranken laut der BZgA jedoch folgende Personen schwer an Covid-19:
- ältere Personen
- Männer
- Raucherinnen und Raucher (hierzu gibt es bisher nur eine schwache wissenschaftliche Datenlage)
- Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht
- Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder auch Krebserkrankungen.
Wer nur leicht erkrankt, erholt sich in der Regel innerhalb von zwei Wochen wieder. Schwere Verläufe können jedoch häufig zwei bis drei Monate andauern. Symptome können auch noch Wochen bis Monate nach einer Corona-Erkrankung bleiben oder sogar neu auftreten. Trägt der Körper längerfristige gesundheitliche Folgen von Covid-19 davon, ist von „Long Covid“ oder vom „Post-Covid-Syndrom“ die Rede. Diese Langzeitfolgen können sowohl nach schweren als auch leichten Verläufen auftreten.
Hilft Ibuprofen bei der Corona-Erkrankung?
Tatsächlich kann Ibuprofen oder auch Paracetamol bei Corona-Symptomen wie Glieder- und Kopfschmerzen helfen. Zu Beginn der Pandemie hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch davon abgeraten, Ibuprofen bei einer Corona-Erkrankung ohne ärztliche Absprache einzunehmen. Der Grund: Es gab Berichte, wonach Ibuprofen Covid-19 sogar verschlechtere. Wissenschaftliche Beweise konnten dafür aber nicht gefunden werden. Deshalb nahm die WHO ihre Warnung zurück. Doch auch, wenn durch die Einnahme von Ibuprofen Schmerzen gelindert werden können, sollten Sie sich im Fall einer Erkrankung weiterhin schonen. Was bei einem leichten Krankheitsverlauf hilft, lesen Sie hier.
Wie lange muss ich bei einer Corona-Infektion in Isolation?
Wird eine Sars-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, wird die Isolierung behördlich angeordnet. Nach derzeitiger Regelung soll man sich zehn Tage in Isolation begeben. Ein Test ist nicht notwendig, damit diese nach dieser Zeitspanne endet. Man kann die Isolation auch schon nach sieben Tagen beenden, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit bestand und dann ein Schnelltest oder PCR-Test negativ ausfällt. Sowohl über die Anordnung als auch die Aufhebung der Isolation entscheidet im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt.
Wann ist eine Corona-Impfung nach der Infektion sinnvoll?
Wurde bei ungeimpften immungesunden Menschen ab zwölf Jahren sowie bei Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test nachgewiesen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfdosis drei Monate nach der Infektion. Wurde eine Ansteckung hingegen mittels spezifischer Antikörper im Blut bestätigt, kann die Impfung bereits vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.
Diejenigen, die bereits einmal geimpft wurden und sich dann in weniger als vier Wochen mit dem Coronavirus infiziert haben, sollen die zweite Dosis drei Monate nach der Infektion erhalten. Auch hier gilt: Bei einer bestätigten Ansteckung mittels Antikörpernachweis im Blut kann eine Impfung vier Wochen nach der Labordiagnose durchgeführt werden. Alle, die sich mehr als vier Wochen nach der ersten Impfung mit dem Coronavirus infiziert haben, brauchen vorerst keine weitere Immunisierung.
Gegen die immunflüchtige Virusvariante Omikron, die sich aktuell in Deutschland ausbreitet, braucht es zudem nach einiger Zeit eine Auffrischungsimpfung: Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht und im Abstand von vier Wochen oder mehr eine einmalige Impfdosis injiziert bekommen haben, sollen mindestens drei Monate nach der vorangegangenen Impfung eine weitere Dosis erhalten. Bei Menschen, die sich nach einer Impfung – „unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung“ – mit dem Virus angesteckt haben, könne eine weitere Impfdosis mindestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden, teilt das RKI mit.
Wer grundimmunisiert ist und eine Auffrischimpfung erhalten hat, und sich dann infiziert, soll vorerst keinen weiteren Booster erhalten. Tritt eine Corona-Infektion innerhalb von drei Monaten oder mehr nach der vorangegangenen Impfung auf und bestand die Grundimmunisierung aus zwei Impfdosen, ist ebenfalls keine weitere Auffrischungsimpfung notwendig.
Dieser Artikel wurde am 25. April aktualisiert.