Montgomery kritisiert „kleine Richterlein“ wegen Corona-Urteilen: Justizminister Buschmann reagiert

An der Tür an einem Ladengeschäft in Berlin sind Hinweise zu den Coronaregeln ausgeschildert. In Niedersachsen hat das OVG 2G im Einzelhandel gekippt.

An der Tür an einem Ladengeschäft in Berlin sind Hinweise zu den Coronaregeln ausgeschildert. In Niedersachsen hat das OVG 2G im Einzelhandel gekippt.

Berlin. Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hat Richter für einige Urteile zu Corona-Regeln kritisiert. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der „Welt“. Da maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. „Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir“, betonte der Ärztevertreter.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Kritik an Richtern wegen Urteilen zu Corona-Regeln zurückgewiesen. „Deutschland kann stolz sein auf seine hervorragend qualifizierte und unabhängige Richterschaft. Sie öffnet den Zugang zum Recht und erweckt die Idee des Rechtsstaats zum Leben“, schrieb der FDP-Politiker am Sonntagabend auf Twitter. „Daher verdient sie Respekt – und zwar unabhängig davon, ob dem Betrachter jede Entscheidung gefällt“, fügte Buschmann hinzu.

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Niedersächsisches OVG hält 2G nicht für notwendig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 16. Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Unter anderem beanstandete der Senat, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zum tatsächlichen Infektionsrisiko im Einzelhandel fehlten. Zudem könnte der Staat Kunden auch im Einzelhandel verpflichten, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies würde das Infektionsrisiko derart absenken, „dass es nahezu vernachlässigt werden könne“, erklärte das Gericht.

Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2G im Einzelhandel gelten soll. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.

RND/dpa

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