Maskenpflicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz

Wie die Maskenpflicht umgesetzt wird, ist Ländersache.

Wie die Maskenpflicht umgesetzt wird, ist Ländersache.

Nach vielen Monaten der Corona-Pandemie kehrt in Deutschland langsam wieder Alltag ein. Restaurants und Fitnessstudios haben geöffnet, Kinos zeigen wieder Filme und auch die Schule ist nach den Sommerferien zum Normalbetrieb zurückgekehrt. Nach wie vor gilt aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, den meisten Geschäften und Arztpraxen eine Maskenpflicht.

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Wie lange diese Verordnungen gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt aber nach Einschätzung von Experten aus Wissenschaft und Medizin eine wichtige Maßnahme, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen.

Schützen Masken – und wenn ja, wen?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterscheidet zwischen selbst hergestellten Masken (oder DIY-Masken, Community-Masken), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (auch OP-Masken) und sogenannten filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3).

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Deutschlands führende Hygieniker gehen davon aus, dass auch einfache, sogar selbst genähte Schutzmasken das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringern können. “Wer angehustet wird und einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) trägt, schützt sich vor dem größten Teil der Tröpfchen, die im Tuch oder Stoff hängen bleiben”, sagte der Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Peter Walger, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.

Forscher aus China und Hongkong haben zudem in einem Experiment mit Hamstern nachgewiesen, dass OP-Masken die Virus-Ausbreitung einschränken können. In der Studie sank das Infektionsrisiko gesunder Hamster um 75 Prozent, wenn über die Käfige infizierter Tiere Stoff gespannt war.

Die Frage, ob das Tragen einer Maske schützt, ist also von zwei Faktoren abhängig: Welche Maske wird getragen und wer soll geschützt werden?

  • Bei filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) ist die Antwort relativ einfach: Diese Masken sind Teil einer Schutzausrüstung. Ihr Zweck ist es, den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen mithilfe eines Filters zu schützen. Dabei gibt es Masken, die nicht nur die eingeatmete Luft filtern, sondern auch die ausgeatmete, erklärt das BfArM. FFP3-Masken haben die höchste Schutzstufe und können auch vor krebserregenden oder radioaktiven Partikeln schützen.
  • Beim medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken) steht der Fremdschutz im Vordergrund. Wer so einen Schutz trägt, schützt das Gegenüber vor Tröpfchen, erklärt das BfArM. Eine solche Maske könne zwar auch den Träger schützen, das sei aber nicht der Zweck. Die Masken schützen zwar die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor dem direkten Auftreffen größerer Tröpfchen, filtern aber nicht die eingeatmete Luft, weil diese in der Regel von den Seiten her eingesogen wird. Wie entscheidend diese Schutzfunktion im Fall von Corona ist, darüber wird derzeit noch diskutiert.
  • Auch bei DIY-Masken steht der Fremdschutz im Vordergrund. Da es sich dabei nicht um medizinische Produkte handelt, sind die Masken nicht zertifiziert. Das muss auch bei der Beschreibung beachtet werden. Trotzdem können die DIY-Masken einen Beitrag zur Eindämmung von Sars-CoV-2 leisten, sagt das BfArM: Sie reduzierten etwa die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs beim Husten. Auch ein Forscherexperiment hat gezeigt, dass DIY-Masken Viruspartikel beim Sprechen aufhalten können, mehr dazu hier.
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Wo sollte man eine Maske tragen?

Die Maskenpflicht gilt bundesweit im Einzelhandel, Nah- und Fernverkehr. Auch in den meisten Bundesländern gilt eine Maskenpflicht in Schulgebäuden, nicht aber im Unterricht. Die Kultusministerkonferenz hatte Anfang September festgestellt, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von den Ländern in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen ausgesprochen und bei Bedarf in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden auf den Unterricht ausgeweitet werden könne.

Auf der Straße sei das Tragen von MNS nicht unbedingt notwendig, sagt der Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Peter Walger. An der frischen Luft oder in gut gelüfteten Räumen verteile sich die Tröpfchenwolke sofort in eine Verdünnung hinein, die das Risiko deutlich verringere. In nicht gelüfteten Räumen sei die Ansteckungsgefahr dagegen höher.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie will die Stadt München wegen gestiegener Infektionszahlen eine Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen vorlegen. Vorgesehen ist dabei auch eine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt (Stand: 23. September 2020).

In der Corona-Pandemie sind die Bundesländer für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen verantwortlich. Bei Missachtung der Maskenpflicht fällt in einigen Bundesländern auch Bußgeld in verschiedener Höhe an.

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Wo kann man Schutzmasken kaufen?

Einfache Schutzmasken gibt es in Apotheken, Drogerien, teilweise auch in Supermärkten, bei Tankstellen sowie an Kiosken – und natürlich im Internet. Wer online eine Schutzmaske kaufen möchte, sollte jedoch unbedingt Preise vergleichen, da die Masken oft überteuert verkauft werden.

Auch immer mehr Schneidereien und Privatpersonen bieten selbst genähte Schutzmasken zum Verkauf an. Hier kann es sich lohnen, regionale Nachbarschaftshilfen in sozialen Netzwerken aufzusuchen. Die stärker filternden FFP-Masken sind dagegen meist im Baumarkt erhältlich. Wer keine Maske kaufen kann, sollte auf DIY-Produkte zurückgreifen. Auch Schals, die über Mund und Nase gebunden werden, sind eine Alternative.

Mundschutz: Wie kann man Masken selbst herstellen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schutzmasken selbst herzustellen. Dabei gibt es Varianten für Masken, die nur einmal verwendet und aus Taschentüchern oder Küchenpapier bestehen, und solchen, die mehrfach verwendet werden können.

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Die meisten der zweiten Art werden aus leichten Baumwollstoffen genäht und enthalten optional sogar ein Fach für einen Filter, der aus Kaffee- oder Teefiltern besteht. Gerade bei den festeren Kaffeefiltern wird das Atmen jedoch schwerer und ist daher nicht für Menschen mit Atembeschwerden geeignet. Hier bekommen Sie eine Anleitung zum Nähen einer Maske, eine Nähanleitung samt Schnittmuster gibt es hier.

Eigenschutz oder Fremdschutz – Welche Maske wirkt wie?

Welche Masken gibt es, wen schützen sie und was sollte man beim Tragen von selbstgenähten Masken beachten?

Wer keine Nähmaschine besitzt, findet im Internet zahlreiche Anleitungen für Schutzmasken, die keine Nähkünste erfordern. Für so eine Expressvariante braucht man zum Beispiel nur ein Halstuch und zwei Haar- oder Gummibänder.

Wissen sollte man: Die Passform entscheidet über den Schutz. Zu locker sitzende Masken schützen im schlimmsten Fall gar nicht. Gerade bei Kindern sollte auf die richtige Passform geachtet werden, da die meisten Schutzmasken im Handel für Erwachsene konzipiert sind. Wie Sie einen Mund-Nasen-Schutz für Kinder selbst herstellen können, zeigen wir Ihnen hier.

Worauf sollte man beim Tragen von DIY-Masken achten?

Wer eine DIY-Maske trägt, sollte einige Dinge beachten, warnt das BfArM. Dazu gehört:

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  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Beim Anziehen sollte man darauf achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen. So werde das Eindringen von Luft an den Seiten minimiert.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske sollte nicht berührt werden. Denn sie ist potenziell erregerhaltig.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden.
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen sofort gewaschen werden, mindestens bei 60 Grad, idealerweise bei 95 Grad, und dann vollständig trocknen. Alternativ kann man sie kurze Zeit bis zum Waschen etwa in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahren. Wie Sie Masken reinigen und desinfizieren können, lesen Sie hier.

Maskenpflicht: In welchen Bundesländern gibt es Bußgelder?

So wie es keine bundesweite Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gibt, wird auch der Verstoß gegen die Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Bei Missachtung der Maskenpflicht fällt in einigen Bundesländern auch ein Bußgeld an.

Für die Überprüfung der Einhaltung sind in der Regel die Polizei und Ordnungsämter sowie das Personal des örtlichen ÖPNV zuständig.

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Was empfehlen RKI und WHO?

Wenn Menschen – auch ohne Symptome – vorsorglich eine Maske tragen, könne laut Robert Koch-Institut (RKI) das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere gemindert werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand des RKI erfolgt die Übertragung vor allem über respiratorische Sekrete – in erster Linie Tröpfchen und Aerosole – die beim Husten, Niesen oder lautem Sprechen freigesetzt werden.

Aus diesem Grund empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung könne ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand zu anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten würden.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihren Standpunkt zum Tragen von Masken geändert. Zur Eindämmung von Infektionen empfehle sie nun ihre Nutzung in überfüllten öffentlichen Einrichtungen. Zudem sollten bestimmte Gruppen wie Gesundheitspersonal oder Menschen von 60 Jahren und älter klinische Gesichtsmasken tragen.

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Ersetzen Masken andere Schutzmaßnahmen?

Nein. Die WHO warnte sogar, dass das Tragen von Masken die Menschen in falscher Sicherheit wiegen und verleiten könne, andere Vorsichtsmaßnahmen wie das gründliche Händewaschen zu vernachlässigen. Auch das BfArM sagt: “Den besten Schutz vor einer potenziellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potenziell virustragenden Personen.”

RND/asu/mf/pf/dpa

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