Schnupfen, Husten, Fieber und Co.: Wann Sie und Ihre Kinder in Corona-Zeiten zu Hause bleiben sollten

Kinder mit Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen oder starkem Husten müssen in Corona-Zeiten zu Hause bleiben.

Kinder mit Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen oder starkem Husten müssen in Corona-Zeiten zu Hause bleiben.

Gerade in den Herbst- und Wintermonaten, wenn das Immunsystem anfälliger für Viren und Bakterien ist, entwickeln viele Menschen Erkältungs- und Grippesymptome wie Fieber, Halsschmerzen, Schnupfen und Husten. In Zeiten der Corona-Pandemie zu unterscheiden, ob es sich um eine Infektion mit Sars-CoV-2 oder Influenzaviren handelt, ist als Nichtmediziner kaum möglich. Wann sollte man also vorsichtshalber zu Hause bleiben?

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Husten und Fieber sind die häufigsten Symptome

Die am häufigsten auftretenden Symptome im Zusammenhang mit Covid-19 sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) Husten (45 Prozent), Fieber (38 Prozent), Schnupfen (20 Prozent) und eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns (15 Prozent). Infizierte können aber auch Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Bauchschmerzen oder Hautausschlag entwickeln.

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Wegen der facettenreichen Symptomatik rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch bei prozentual wenig auftretenden Krankheitszeichen zur Vorsicht: "Falls Sie krank sind, bleiben Sie auf jeden Fall zu Hause, insbesondere wenn Sie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche verspüren”, schreibt die Behörde auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de.

Kultusministerien entwickeln Schnupfenpapiere

Wer Symptome einer Corona-Erkrankung bemerkt, solle zudem direkte Kontakte einschränken – insbesondere zu Personen aus Risikogruppen – und die AHA-Formel befolgen. Also auf Abstand, Hygiene und Alltagsmaske achten. Als Orientierung, was im Verdachtsfall zu tun ist, hat das RKI einen Leitfaden veröffentlicht, der die weiteren Schritte veranschaulicht.

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Während Erwachsenen schon bei leichten Atemwegserkrankungen davon abgeraten wird, zur Arbeit zu gehen, wird bei Kindern und Jugendlichen genauer differenziert. Die Kultusministerien einiger Länder haben Merkblätter veröffentlicht, sogenannte Schnupfenpapiere, in denen der Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen beschrieben ist. Je nach Symptomatik können Eltern den Flussdiagrammen entnehmen, ob sie ihre Kinder zu Hause lassen sollten beziehungsweise welche nächsten Schritte notwendig sind.

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“Grundsätzlich halten wir diese Leitfäden – soweit vorhanden – für sinnvoll”, sagt Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrates. “Allerdings werden diese aus unserer Sicht zu wenig kommuniziert und sie kommen deutlich zu spät. Spätestens direkt nach den Sommerferien hätten diese kommen müssen.” Fraglich sei zudem, ob sich alle Familien an die vorgegebenen Maßnahmen halten oder bereits an ihren Belastungsgrenzen sind. “Ich kann dies aktuell nicht abschließend beurteilen.”

Bundesländer-Überblick der Schnupfenpapiere

Die Merkblätter zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie hier:

Darin heißt es mehrheitlich, dass Kinder und Jugendliche bei Erkältungssymptomen wie Schnupfen und leichtem Husten durchaus in die Kindertagesstätten beziehungsweise Schulen gehen dürfen. Diese Krankheitszeichen sind keineswegs untypisch in jungen Jahren: Kleinkinder sind nach Angaben des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte im Durchschnitt sechs- bis zehnmal pro Jahr erkältet.

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Leichte Erkältungssymptome sind kein Grund, zu Hause zu bleiben

“Wenn es sich um eine Erkältungskrankheit handelt, die mit Schnupfen und Halsschmerzen verbunden ist, reicht es in der Regel aus, für ein oder zwei Tage nicht zur Schule oder in den Kindergarten zu gehen”, sagt hingegen Prof. Uwe G. Liebert, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Leipzig. “Letztlich entscheidet im Zweifelsfall das örtliche Gesundheitsamt.”

Sollten Symptome wie Fieber (ab 38 Grad), Muskel- und Gliederschmerzen, starker und trockener Husten sowie Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, müssen Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu Hause lassen. Gegebenenfalls sollte auch ein Arzt konsultiert werden. Dieser entscheidet letztlich darüber, ob ein Corona-Test durchgeführt wird oder nicht.

Nach negativem Corona-Test oft nicht sofortiger Schulbesuch möglich

Wenn der Test positiv ausfällt, müssen Eltern und Kinder die vorgeschriebenen Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen umsetzen. Im Fall eines negativen Testergebnisses hängt es vom jeweiligen Bundesland ab, wann die Kinder zurück in die Schule oder Kita dürfen.

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Während einige Bundesländer bei einem negativen Corona-Test den Kita- oder Schulbesuch sofort wieder erlauben, gibt es in anderen die Vorgabe, dass die Kinder mindestens einen Tag lang fieberfrei sein müssen und sich in einem guten Allgemeinzustand befinden sollten.

Auch im Fall eines negativen Testergebnisses habe das zuständige Gesundheitsamt das letzte Wort, so Professor Liebert. Der Virologe betont zudem: “Für alle muss gelten: nicht andere gefährden, sondern sich verantwortungsvoll verhalten, auch wenn es gelegentlich unbequem ist.”

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