Corona-Genesene: Wann können sie von Erleichterungen profitieren?

Um in Geschäften einkaufen zu können, braucht es ein negatives Schnelltestergebnis. Von dieser Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

Um in Geschäften einkaufen zu können, braucht es ein negatives Schnelltestergebnis. Von dieser Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

Genesene und Geimpfte können in Deutschland wieder einzelne Freiheiten genießen. Sie müssen sich beispielsweise nicht auf das Coronavirus testen lassen, bevor sie in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen. Auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr, wie aus der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19″ hervorgeht, die am 9. Mai in Kraft getreten ist.

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Als geimpft gilt jeder, der zwei Impfstoffdosen von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca beziehungsweise eine Dosis von Johnson & Johnson erhalten hat. Die letzte Impfung muss dabei 14 Tage zurückliegen. Genesen ist, wer eine Infektion mit Sars-CoV-2 überstanden hat und dies mit einem positiven PCR-Testergebnis nachweisen kann. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate sowie mindestens 28 Tage zurückliegen. Doch was gilt für Genesene nach diesen sechs Monaten?

Corona-Genesene brauchen nur eine Impfdosis

In der Verordnung der Bundesregierung sind dazu keine genauen Angaben zu finden. Sie lässt bestenfalls die Schlussfolgerung zu, dass der PCR-Test nach den sechs Monaten ungültig wird und Genesene somit nicht mehr als genesen gelten. Von den Erleichterungen würden sie dann nicht mehr profitieren, sofern sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen, um als geimpft zu gelten, oder einen negativen Schnelltest vorweisen, der sie als Getestete einstuft.

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Die Ständige Impfkommission empfiehlt, dass sich Genesene erst sechs Monate nach überstandener Infektion gegen Covid-19 impfen lassen sollten. Denn bis dahin hätten sie noch genügend Antikörper im Blut, die sie vor einer erneuten Erkrankung schützen. Nach den sechs Monaten reiche eine Impfdosis aus, „da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden“, schreibt das Expertengremium, das am Robert Koch-Institut angesiedelt ist, in seiner Impfempfehlung.

RKI-Präsident Wieler: „Haben in den letzten Wochen viel erreicht“
 Prof. Lothar H. Wieler, Praesident Robert-Koch-Institut RKI, PK zu - Aktuelle Corona-Lage und Forschungsfoederung, DEU, Berlin, 12.05.2021 *** Prof Lothar H Wieler, President Robert Koch Institute RKI , PK zu Aktuelle Corona Lage und Forschungsfoederung, DEU, Berlin, 12 05 2021

Der Sommer müsse genutzt werden, um die Virusausbreitung so weit wie möglich zu unterdrücken, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler.

Diese Einschätzung deckt sich mit einer Studie des Virologen Prof. Florian Krammer von der Icahn School of Medicine at Mount Sinai, die Anfang April im Fachmagazin „The New England Journal of Medicine“ erschienen ist. Darin untersuchten er und sein Team, wie eine einzelne Impfdosis bei Personen mit vorangegangener Corona-Infektion wirkt. Ihr Ergebnis: „Die Antikörpertiter von Geimpften mit bereits vorhandener Immunität waren zu den gleichen Zeitpunkten nach der ersten Impfdosis zehn- bis 45-mal so hoch wie die von Geimpften ohne gegebene Immunität.“ Folglich würde bei Genesenen eine einzige Impfdosis ausreichen, um eine rasche Immunantwort auszulösen.

Spahn: Genesene mit einer Impfung sind von der Testpflicht befreit

Der „Spiegel“ weist in einem Bericht über die Freiheiten von Genesenen und Geimpften darauf hin, dass Mitarbeiter von Geschäften oder Friseursalons stutzig werden könnten, wenn bei all denjenigen, die bereits eine Corona-Infektion überstanden haben, nur eine Impfung im Impfpass eingetragen ist. Denn der PCR-Test sei als Genesenennachweis nach sechs Monaten schließlich nicht mehr gültig. Folglich könne den Betroffenen womöglich der Zugang zu den Einrichtungen verwehrt werden, schreibt der „Spiegel“. Es sei denn, sie legen einen negativen Schnelltest vor.

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Diese Behauptung wies Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der Bundespressekonferenz am Freitag vehement zurück. Er habe selbst noch einmal in die Verordnung geschaut und da stehe nicht drin, dass sich Genesene mit einer Impfung weiterhin testen lassen müssen. Spahn, der ebenfalls an Corona erkrankt war und jetzt einmal geimpft wurde, erklärte: „Ich habe immer, wenn ich damit rechne ihn zu brauchen, meinen gelben Impfausweis dabei und meinen PCR-Testnachweis, sodass ich Genesung und Impfung entsprechend nachweisen kann.“

Antikörpertests gelten nicht als Genesenennachweis

Ähnlich äußerte sich auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung und der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gilt eine vormals an Covid-19 erkrankte Person dann als vollständig geimpft, wenn die Covid-19-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test belegt ist und diese Person eine Impfdosis gegen Sars-CoV-2 erhalten hat.“

Das würde bedeuten, dass der PCR-Test auch nach den sechs Monaten, die die Verordnung als Gültigkeitsdauer vorschreibt, für Genesene von Bedeutung ist, um von Erleichterungen zu profitieren. Explizit in der Verordnung steht es so jedoch nicht.

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Ein anderer Genesenennachweis, zum Beispiel in Form eines Antikörpertests, sei nicht zulässig, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Als Begründung führte die Behörde unter anderem an, dass die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam seien, der Nachweis auch durch andere Coronaviren verursacht sein könnte und er keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulasse. Wer sein PCR-Testergebnis nicht mehr hat, könne dieses erneut bei der durchführenden Stelle anfordern, hieß es vom Ministerium. „Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten dieselben Empfehlungen wie bei Personen, die nie an Covid-19 erkrankt waren.“

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