Hotspot Mietshaus: Was tun, wenn mein Nachbar Corona hat?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/IF5L3DLT7JFGBBMSNH4BZDHWX4.jpeg)
Das Iduna-Zentrum in Göttingen hatte sich im Sommer zum Corona-Hotspot entwickelt.
© Quelle: Swen Pförtner/dpa
In Deutschland gibt es zahlreiche Pflichten für Menschen, die vom Gesundheitsamt in häusliche Isolation geschickt werden. Und auch Nachbarn und Vermieter sollten einiges beachten, wenn es im Mehrfamilienhaus zu Corona-Fällen kommt.
Wie erfahre ich, wenn in meiner Nachbarschaft Corona auftritt?
„Fällt ein Test positiv aus, informieren der Hausarzt oder das Labor nach dem Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt. Dieses entscheidet, ob eine Quarantäne erforderlich ist. Vermieter oder Nachbarn werden jedoch aus Datenschutzgründen in der Regel nicht benachrichtigt“, erklärt der Münchner Anwalt Rudolf Ratzel. „Auch dürfen Vermieter, die dennoch von einem Corona-Fall erfahren, ihrerseits andere Mieter nicht ohne besonderen Grund davon in Kenntnis setzen.“ Und auch der Betroffene selbst ist zunächst nicht verpflichtet, seine Nachbarn oder den Eigentümer des Hauses über seine Quarantäne zu informieren.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ZBUMAKXIEVG55G5MXAL23UX25Y.jpg)
Die Pandemie und wir
Der neue Alltag mit Corona: In unserem Newsletter ordnen wir die Nachrichten der Woche, erklären die Wissenschaft und geben Tipps für das Leben in der Krise – jeden Donnerstag.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Allerdings weist der Deutsche Mieterbund (DMB) auf bestimmte Ausnahmen vom Datenschutz hin: „Kann wegen des Corona-Falles eine Gefährdung anderer Nutzer, Dienstleister oder Besucher des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden, muss der Mieter den Vermieter und dieser eventuell andere Mieter entsprechend informieren“, so DMB-Sprecherin Jutta Hartmann gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Erkrankter zuvor intensiven Kontakt zu anderen Personen im häuslichen Umfeld hatte, kürzlich Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, Fitnessräume oder die hauseigene Sauna benutzt hat oder Handwerker dringende Reparaturarbeiten in dessen Wohnung durchführen sollen.
Darf mein Nachbar noch einkaufen gehen, obwohl er unter Quarantäne steht?
„Normalerweise darf jemand, der sich in Quarantäne befindet, seine Wohnung nicht verlassen“, sagt Rechtsanwalt Rudolf Ratzel. „Ist er nur positiv getestet, aber noch nicht erkrankt, kann er aber nach vorheriger telefonischer Absprache unaufschiebbare Arztbesuche erledigen.“ Allerdings darf ein Infizierter keinesfalls mit anderen Bewohnern den Fahrstuhl benutzen. „In diesem Punkt ist die Rechtslage eindeutig. Wenn jemand unter Quarantäne steht, darf er nichts tun, was andere gefährden könnte“, sagt Ratzel.
Wer über keine ausreichenden Lebensmittelvorräte verfügt, kann sich laut Robert-Koch-Institut (RKI) an örtliche Hilfsorganisationen wenden. Viele Kirchengemeinden oder Bürgerinitiativen wie Nebenan.de bieten Einkaufsdienste für die Betroffenen an. Oft helfen auch Nachbarn bei notwendigen Besorgungen. Dabei sollten sie darauf achten, direkten Kontakt zu vermeiden: „Lebensmittel oder Brief- und Paketsendungen können problemlos vor der Wohnungstür abgelegt werden. Herausgereichte Geldscheine oder Briefkastenschlüssel sollte man aber besser desinfizieren. Wer seinem Nachbarn helfen möchte, den Müll zu entsorgen, kann dies mit Mundschutz und Einmalhandschuhen tun“, rät der Frankfurter Virologe Martin Stürmer.
Muss auch ich mich testen lassen, wenn mein Nachbar Corona hat?
„Eine Verpflichtung dafür gibt es zwar nicht, aber dennoch ist ein Test in solchen Fällen sinnvoll“, rät Medizinrechtler Rudolf Ratzel. Ob darüber hinaus auch Quarantäneauflagen für Nachbarn erforderlich sind, klären die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Kontakte: Als mögliches Infektionsrisiko gilt laut RKI eine Begegnung von mindestens 15 Minuten vis-à-vis innerhalb der letzten zwei Tage vor Auftreten erster Symptome bei dem bereits Infizierten – und in den Tagen danach.
Damit das „Schwätzchen“ im Hausflur nicht zum ernsten Problem wird, raten Experten daher dringend zum Selbstschutz: „In Aufzügen und Treppenhäusern sollte jeder eine Mund- und Nasenbedeckung tragen, um sich und andere zu schützen“, empfiehlt Martin Stürmer.
Wann wird das ganze Haus unter Quarantäne gestellt?
Bereits im Frühsommer kam es zu mehreren Massenquarantänen in Hochhäusern und großen Wohnblocks – unter anderem in Gladbeck, Grevenbroich, Göttingen und Berlin. Betroffen waren jeweils mehrere Hundert Bewohner. „Massenquarantänesituationen in Hochhäusern sind grundsätzlich keine ideale Lösung, erscheinen aber häufig alternativlos“, betont ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. Zuständig seien die Gesundheitsämter.
Treten erneut mehrere Corona-Fälle gleichzeitig in einem Gebäude auf oder werden die Auflagen der Behörden nicht eingehalten, sind Quarantäneanordnungen für ganze Wohnkomplexe auch während der anhaltenden zweiten Welle nicht ausgeschlossen.
Warum sind Hochhäuser besonders gefährdet?
Je mehr Menschen auf engem Raum zusammentreffen, desto größer ist die Gefahr, sich selbst mit dem Virus anzustecken. In vielen gemeinschaftlich genutzten Bereichen von Mehrfamilienhäusern lässt sich zudem der vom RKI empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten. Auch ist die Belüftung häufig unzureichend. Oberflächen wie Handläufe, Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe werden täglich von vielen Menschen berührt. Mehrere wissenschaftliche Studien belegen, dass sich das Infektionsrisiko durch diese Faktoren drastisch erhöht.
Besonders groß ist die Gefahr im Aufzug: Laut einer Studie der Universität Amsterdam halten sich Viren noch bis zu 30 Minuten in der Kabine, nachdem ein Infizierter den Lift benutzt hat. Hustet der Betroffene während der Fahrt, werden Millionen von Virenpartikeln freigesetzt. Dabei kann bereits eine eingeatmete Dosis von etwa 3000 Viren zu einer Ansteckung führen, wie eine weitere Studie der TU Berlin belegt. Wissenschaftler empfehlen daher: Aufzüge möglichst allein oder nur von Mitgliedern eines Haushalts benutzen, dicht anliegende Masken tragen und möglichst während der Fahrt nicht sprechen.
Zur besseren Belüftung lassen sich viele Aufzüge so programmieren, dass die Türen am Haltepunkt offenbleiben. Außerdem sollten die Belüftungsöffnungen in der Kabine von Aufzugstechnikern geprüft und gegebenenfalls gereinigt werden, rät Peter Hug vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau. Die auf Belüftungstechnik spezialisierte Hamburger Firma Bluekit Factory weist zusätzlich auf die Möglichkeit hin, die vorgeschriebene Rauchabzugsklappe im Fahrstuhlschacht dauerhaft zu öffnen, um den Luftaustausch zu verbessern. Auch der Rauchabzug im Treppenhaus sollte geöffnet werden, wenn keine Fenster vorhanden sind, die regelmäßig für Frischluft sorgen.
In einigen Städten wie etwa in Berlin ist die Benutzung von Aufzügen in Büro- und Wohngebäuden nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. „Auch Vermieter können jederzeit eine Maskenpflicht für Aufzüge in die Hausordnung aufnehmen. Wohnungseigentümer können einen solchen Beschluss in ihrer Eigentümerversammlung fassen“, betont Medizinrechtler Rudolf Ratzel.
Wie kann ich mich im Mietshaus optimal vor Corona schützen?
„Bei der Treppenhausreinigung kann ein Desinfektionsmittel im Putzwasser nicht schaden. Auch Handläufe und Türklinken sollten regelmäßig desinfiziert werden“, sagt Virologe Stürmer. Dabei seien nicht nur die Bewohner selbst gefragt, sondern auch Hausmeister und Vermieter. Zudem könnten Schilder mit der Bitte, im Aufzug und im Treppenhaus Masken zu tragen, für Handhygiene zu sorgen und nach Möglichkeit Abstand zu halten, zu deutlich mehr Sicherheit vor allem in Hochhäusern beitragen, fasst Virologe Martin Stürmer die wichtigsten Regeln für den Infektionsschutz in Wohngebäuden zusammen. „Nur wenn wir uns alle während des teilweisen Lockdowns – und auch danach – an die Regeln halten, haben wir eine Chance, das Virus in den Griff zu bekommen“.