Behörde: UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper einsetzen

Die Präsidentin des Bundesamts, Inge Paulini, betonte nun, dass UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden sollte.

Die Präsidentin des Bundesamts, Inge Paulini, betonte nun, dass UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden sollte.

Salzgitter. Bei der Bekämpfung des Coronavirus mit einer speziellen UV-Desinfektion sollten Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sein. Darauf hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am Dienstag hingewiesen. Die UV-Strahlung könne Haut und Augen schädigen und sei nachgewiesenermaßen krebserregend, teilte die Behörde mit Sitz im niedersächsischen Salzgitter mit.

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UV-C-Strahlung keinesfalls für Menschen geeignet

Ein Einsatzgebiet für UV-C-Strahlung ist nach BfS-Angaben die Entkeimung von Oberflächen beispielsweise in Laboren. Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen werde die Strahlung schon seit längerem eingesetzt. Üblicherweise sei dabei keine Person im Raum oder niemand der Strahlung ausgesetzt. Die Präsidentin des Bundesamts, Inge Paulini, betonte nun, dass UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden sollte.

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Das Strahlenschutzamt reagiert mit dem Hinweis darauf, dass in der der Corona-Pandemie darüber diskutiert wird, in welchem Maß UV-C-Strahlung zur Desinfektion eingesetzt werden kann. Zuletzt hatte es beispielsweise Berichte über Tests in Bahnhöfen geben, bei denen etwa Handläufe von Rolltreppen keimfrei gemacht werden sollten.

RND/dpa

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