Psychologin: Wieso Kinder nach Missbrauch schweigen
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Wenn die Scham zu groß ist: Kinder, die Missbrauch erfahren haben, vertrauen sich oft erst viele Jahre später jemandem an.
© Quelle: dpa
Berlin. Jeden Tag hat Dr. Sibylle Winter mit Kindern zu tun, die sexuell missbraucht worden sind. Sie arbeitet in der Berliner Kinderschutz- und Traumaambulanz und ist leitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Charité. Im Interview erzählt sie, wieso Kinder oft erst nach Jahren über den sexuellen Missbrauch sprechen, so wie es zuletzt bei den Missbrauchsfällen auf einem ostwestfälischen Campingplatz der Fall war, und was Eltern bei einem konkreten Verdachtsfall tun sollten.
Welche möglichen Anzeichen gibt es bei Kindern für sexuellen Missbrauch?
In Fachkreisen sagt man, es gibt kein typisches Symptom. Aber wenn sich ein Kind plötzlich sehr verändert, sich zurückzieht, Kopf- oder Bauchschmerzen bekommt, kann das ein Hinweis sein. Auch sexualisiertes Verhalten kann ein Hinweis sein, wenn sich Kinder beispielsweise vor anderen ausziehen und sich selbst befriedigen. Aber man muss ganz ehrlich sagen, dass Opfer manchmal auch keine starken Veränderungen zeigen.
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Privatdozentin Dr. Sibylle Winter leitet die Berliner Kinderschutz- und Traumaambulanz und ist leitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Charité.
© Quelle: Charité Berlin
Was veranlasst die Kinder zu schweigen und erst nach vielen Jahren über einen Missbrauch zu sprechen?
In vielen Fällen droht der Täter dem Kind, sagt zum Beispiel "Wenn du das jemandem erzählst, passiert etwas ganz Schlimmes." oder "Dann kommst du ins Heim" oder "Dann kann ich dir nicht mehr die schönen Autos bringen." Eine große Rolle spielen auch Schuldgefühle. Das Kind denkt, es hat etwas falsch gemacht. Es schämt sich, insbesondere weil es auch Lust empfinden kann bei den Berührungen. Oft wird Kindern auch nicht geglaubt. Untersuchungen sagen, dass wenn sie überhaupt sprechen, ihnen im Schnitt siebenmal nicht geglaubt wird.
Was sollten Eltern oder Bekannte bei einem konkreten Verdachtsfall tun?
Wenn man beispielsweise den Verdacht hat, der Nachbar könnte beteiligt sein, dann sollte man das Kind natürlich nicht mehr alleine mit ihm lassen. Es ist ganz wichtig, das Kind zu schützen, wenn man einen bestimmten Täter oder eine Täterin vor Augen hat. Dann sollte man schauen, was es in der Region für Fachberatungsstellen oder andere Spezialambulanzen gibt und erst mal ohne Kind dort vorsprechen und berichten, was man beobachtet oder gehört hat – und dann ein Vorgehen planen. Nicht aufgeregt und aktionistisch, sondern ganz geordnet.
Und wenn das Kind selbst von einem Missbrauch erzählt?
Wenn das Kind selbst sagt, dass es angefasst worden ist, sollte das so schnell wie möglich medizinisch abgeklärt werden. Meistens gibt es nicht wirklich verwertbare Spuren. Aber wenn man dann doch welche hat, ist das ein ganz klarer Fakt, der nicht wegzudiskutieren ist. Im Gegensatz zu einer Aussage, die den strafrechtlichen Ermittlungen nicht immer standhält.
Wenn das Kind selbst sagt, dass es angefasst worden ist, sollte das so schnell wie möglich medizinisch abgeklärt werden.
Was fehlt den Behörden, damit sexueller Kindesmissbrauch weniger oft unentdeckt bleibt?
In der Kinderschutzambulanz beobachten wir, dass die Säulen separiert arbeiten. Das Jugendamt arbeitet für sich, die Polizei arbeitet für sich, dann kommt die Staatsanwaltschaft. Es fehlt die gemeinsame Arbeit. Auch medizinisch-psychologische Befunde fließen da wenig mit ein. Eine gute Idee für die Zukunft wäre das schwedische Modell „Barnahus“. Dabei wird das Kind von einer kompetenten Person, wie etwa einem Rechtspsychologen, zeitnah nach dem Missbrauch in einem kinderfreundlich eingerichteten Haus befragt. Alle Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Jugendamt, Ermittlungsrichter, Mediziner hören in einem Nachbarraum zu und können auch Fragen weitergeben. Befunde können ausgetauscht werden. So entsteht ein gemeinsames und geordnetes Vorgehen. Jeder weiß dann, wie der andere den Fall beurteilt. Dann kann man auch gemeinsam einen Betreuungs- und Behandlungsplan für das betroffene Kind entwickeln, damit es nicht noch einmal Opfer wird.