Elternzeitplanung: Was Berufstätige beachten sollten
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Wer in Elternzeit gehen möchte, muss diese sieben Wochen, bevor es losgehen soll, beim Arbeitgeber beantragen.
© Quelle: picture alliance / dpa Themendie
Frankfurt/Berlin. Der Job ist meist nicht der erste Gedanke, wenn ein Baby unterwegs ist. Werdende Eltern haben tausend Dinge im Kopf – trotzdem lohnt es sich, rechtzeitig auch über die Arbeit nachzudenken. Es gibt eine ganze Reihe Tipps, Fristen und Empfehlungen. Wer seine Elternzeit gut plant, kann sie umso mehr genießen.
Zunächst stellt sich meist die Frage: „Wann sage ich es meinem Chef oder meiner Chefin?“ Eine gesetzlich geltende Frist dafür gebe es nicht, sagt Till Bender, Sprecher bei der DGB Rechtsschutz GmbH. Das Mutterschutzgesetz sieht lediglich im Fall einer Kündigung vor, dass man dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen – spätestens aber nach Kenntnis – nach der Kündigung mitzuteilen hat, um den Schutz zu erhalten.
Absprachen über Elternzeit früh beginnen
Anders sieht es bei der Elternzeit aus: „Wer in Elternzeit gehen möchte, muss diese sieben Wochen, bevor es losgehen soll, beim Arbeitgeber beantragen.“ Das sei natürlich sehr spät, räumt Bender ein. Aus Gründen der Fairness sollte man dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft deshalb schon eher mitteilen und ihn möglichst auch in die Planungen einbeziehen. „Je früher und je konkreter, desto besser.“
Denn es gibt viele Möglichkeiten, wie Bender erklärt: Das Elterngeld von rund zwei Drittel des Einkommens wird für zwölf beziehungsweise 14 Monate gezahlt. Die längere Dauer gilt für Alleinerziehende und wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Zwei Monate für einen der beiden Partner sind das Minimum, um 14 Monate Elterngeld zu bekommen.
Elterngeld plus für 24 Monate
Außerdem kann man das Elterngeld auch auf 24 Monate ausdehnen, bekommt dann aber monatlich nur die Hälfte – das Ganze nennt sich Elterngeld plus. Zudem hat man die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Und es ist zusätzlich möglich, unbezahlte Elternzeit zu nehmen. „Wie man die Zeit nun aufteilt und ob man währenddessen arbeiten möchte, hängt von der individuellen Situation ab“, sagt Bender.
In die Überlegungen sollte man natürlich die finanzielle Situation einbeziehen: Wie viel Geld braucht man monatlich? Auf wie viel Geld kann man also verzichten? „In der Praxis bleibt häufig derjenige zu Hause, der weniger verdient, um die finanziellen Einbußen in Grenzen zu halten“, so Bender.
Beratungsmöglichkeiten für werdende Eltern
Doch nicht nur finanzielle Aspekte sind zu bedenken, sondern auch, wie man sich die Elternzeit vorstellt. Wie viel Zeit wünscht man sich zu Hause mit dem Kind und als Familie? Wichtig ist: Elterngeld kann man bis zu drei Monate rückwirkend beantragen, später ist das nicht mehr möglich.
In der eigenen Kommune können werdende Eltern Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. „Man sollte sich wirklich Zeit für die Planung nehmen und die Elternzeit nicht auf den letzten Drücker organisieren“, sagt Bender.
Austausch mit anderen Eltern erleichtert die Planung
Auch Sanaz von Elsner betont, wie wichtig es ist, sich für die Planung der Elternzeit Zeit zu nehmen und sich gut zu informieren. Sie ist systemischer Coach und Karriereberaterin. „Wichtig ist, erst in den eigenen vier Wänden zu klären, wie man sich die Elternzeit aufteilen möchte. Und dann sollte man rechtzeitig mit dem Vorgesetzten das Gespräch suchen und die Karten auf den Tisch legen.“
Um gut planen zu können, rät von Elsner, sich mit anderen Eltern auszutauschen. „Vielleicht gibt es auch unter den Kollegen Eltern, deren Wissen einem weiterhelfen kann.“ Was ist in Sachen Job realistisch? Wie flexibel ist man als Eltern wirklich? „Es müssen nicht alle Hürden mit der Geburt erledigt, aber am besten bedacht sein.“
Wiedereinstieg in den Job mitdenken
Vor allem Frauen rät von Elsner, den Job nicht ohne Weiteres ganz oder für lange Zeit an den Nagel zu hängen. „Man muss an die eigenen Altersvorsorge denken, an den eigenen Lebensweg, die Kinder werden auch größer.“ Der Wiedereinstieg werde schwerer, je länger man nicht mehr im Beruf sei.
Wer länger in Elternzeit geht, wird im Unternehmen meist vertreten. Wie eine Übergabe an diese Vertretung auszusehen hat, sei rechtlich nicht explizit geregelt, sagt Bender. „Solange ich arbeiten gehe, muss ich meine Arbeit machen. Und wenn ich einen Nachfolger einarbeiten oder meine Aufgaben dokumentieren soll, dann ist das in dem Fall meine Arbeit.“ Aber nur, wenn der Arbeitgeber eine Vertretung benennt. Eine Verpflichtung, selbst seine Vertretung zu organisieren, gibt es für Arbeitnehmer nicht.
Übergabe an Vertretung rechtzeitig bedenken
Von Elsner empfiehlt, zunächst die eigenen Aufgaben klar zu definieren. Danach kann man das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und vielleicht gemeinsam überlegen, ob jemand eingestellt werden muss oder die Aufgaben im Team verteilt werden können.
Manchmal kann die Übergabe persönlich mit der Vertretung stattfinden, manchmal muss eine schriftliche Übergabe reichen. „Wichtig ist, sich rechtzeitig dran zu setzen und nicht erst kurz vor dem letzten Tag“, empfiehlt die Trainerin. „Es kann immer noch etwas dazwischenkommen, zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot des Arztes.“
RND/dpa