Verbraucherzentrale warnt vor Betrug bei Kleinanzeigen im Netz
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Bei Ebay Kleinanzeigen kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen.
© Quelle: Monika Skolimowska/ZB/dpa
Wer nach gebrauchten Möbeln, Spielzeug oder Elektrogeräten Ausschau hält, wird auf Kleinanzeigenportalen im Internet schnell fündig. Gerade in Zeiten, zu denen coronabedingt keine Flohmärkte und andere Tauschbörsen mehr stattfinden, eignen sich die Plattformen als Alternative für den Secondhandhandel. Das Prinzip ist dabei recht einfach: In einem von ihm festgelegten Radius kann der Nutzer nach bestimmten Artikeln suchen. Ist er fündig geworden, so beginnt die Kommunikation mit dem Verkäufer. Im besten Falle einigen sich beide auf einen Preis, einen Übergabetermin oder einen postalischen Versand.
Dabei kann es jedoch vorkommen, dass das Gegenüber betrügerische Absichten hegt. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg betont, sollten Nutzer daher sehr aufmerksam sein und vor allem günstigen Angeboten mit Skepsis begegnen. Auf ihrer Internetseite haben die Experten die gängigsten Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen zusammenstellt.
Western Union
Viele Nutzer von Kleinanzeigenplattformen haben sich wegen Betrugsversuchen bei Autoverkäufen und Wohnungsanmietungen an die Verbraucherzentrale gewandt. Bei Wohnungen hätten die angeblichen Besitzer angegeben, beruflich unterwegs zu sein und die Schlüssel für eine Besichtigung per Post zu schicken. Allerdings sei im Vorfeld eine Kaution in Höhe von mehreren Hundert Euro fällig gewesen, die die potenziellen Interessenten per Western Union überweisen sollten. Auch vermeintliche Überführungskosten eines Gebrauchtwagens sollten per Western Union überwiesen werden. Der Vorteil für Betrüger bei dieser Bezahlmethode ist, dass das Geld in kürzester Zeit übertragen wird, die Kriminellen aber meist im Ausland ansässig sind und so schnell abtauchen können.
Schecks
Auch wer selbst etwas verkauft, sollte sich mit den Maschen der Betrüger auseinandersetzen. Kriminelle versuchen laut der Verbraucherzentrale, mit Schecks üble Geschäfte zu machen. So gebe es Betrüger, die dem Verkäufer Schecks zukommen lassen, deren Summe deutlich höher ist als der genannte Kaufpreis. Anschließend fordern die Kriminellen, die Differenz zurückzuüberweisen. Fällt der Verkäufer auf diesen Trick herein, so lassen die Käufer den Scheck im Nachhinein platzen und sind mit dem Differenzbetrag und der Ware verschwunden.
Transportkosten
Ähnliche Probleme melden Verbraucher bei vermeintlichen Transportkosten für den Versand ins Ausland. Kaufinteressenten geben an, sich derzeit nicht in Deutschland aufzuhalten, und bieten an, den Kaufpreis sowie die Versandkosten auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. In einer betrügerischen Mail, zum Beispiel mit dem Absender „Royal Bank“, erhält der Verkäufer schließlich die Nachricht, dass der Betrag vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Anschließend wird der Verbraucher aufgefordert, die Abholkosten via Transferwise an das angebliche Transportunternehmen im Ausland zu überweisen.
Paypal
Die Zahlungsmethode Paypal soll im Internet für mehr Sicherheit bei Geldtransfers sorgen. Der Käuferschutz erstattet Verbrauchern die Kosten, sollte es zu einem Vertragsbruch kommen oder die Ware erheblich von dem abweichen, was zuvor versprochen wurde. Dieser Sicherheitsmechanismus gilt allerdings nicht für die Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Verkäufer sollten stutzig werden, wenn ein potenzieller Käufer diese Methode vorschlägt und stattdessen über die Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gehen.
Dreiecksbetrug
Eine weitere Betrugsmasche ist die Manipulation eines Kundenkontos beziehungsweise einer Bankverbindung. So meldete eine Verbraucherin, dass das hinterlegte Konto eines Verkäufers nachträglich bearbeitet wurde und sie den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen unbekannten Dritten überwiesen hatte. Dieser war nach dem Betrug nicht mehr aufzufinden.
Das rät die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Nutzern von Kleinanzeigenportalen, einige Tipps zu beachten. Niemals sollte demnach vorab Geld für angebliche Gebühren, Versicherungen oder Überführungskosten überwiesen werden. Schecks sollten als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden. Misstrauen ist zudem geboten, wenn der Käufer zum Beispiel einen Wohnort in Hamburg, aber eine spanische Bankverbindung angibt. Am sichersten sind Verbraucher bei einer persönlichen Übergabe, bei der die Ware gegen Bargeld eingetauscht wird.