US-Regierung will soziale Medien beschränken: Was bedeutet der Gesetzentwurf?
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Die US-Regierung will ein neues Gesetz auf den Weg bringen, das Plattformbetreiber einschränkt.
© Quelle: Monika Skolimowska/zb/dpa
Mit einem neuen Gesetz will die US-Regierung Plattformbetreiber künftig in ihrem Handeln beschränken. Ein entsprechender Entwurf wurde am Mittwoch vorgelegt. Laut Justizministerium soll eine Regelung aus dem Jahr 1996 neu formuliert werden. Der Vorschlag solle den Firmen die Möglichkeit nehmen, “sich hinter der Immunität zu verstecken, um legale Aussagen böswillig zu zensieren”, hieß es. Präsident Trump und andere Republikaner werfen Onlineplattformen schon seit Längerem vor, die Verbreitung konservativer Ansichten einzuschränken.
Bereits im Mai hatte Donald Trump ein Dekret “zur Verhinderung von Onlinezensur” unterzeichnet, das die Möglichkeit der Contentmoderation für soziale Medien einschränkt. Demnach sollen Plattformen wie Facebook, Google und Co. stärker in Haftung genommen werden können, wenn sie gewisse Inhalte moderieren, kennzeichnen oder entfernen. Als Anlass für die Executive Order gelten zwei Tweets des Präsidenten zur Briefwahl in den USA. Twitter hatte die Postings wegen Falschinformationen als “irreführend” markiert. Trump warf der Plattform daraufhin Zensur und Manipulation vor.
Ein offizielles Gesetz, das durch den Kongress verabschiedet wird, würde das Dekret noch einmal bekräftigen. Bisher ist allerdings unklar, ob das Gesetz beide Kammern des Kongresses durchlaufen wird. Im Repräsentantenhaus haben die Demokraten die Mehrheit. Die Vorsitzende Nancy Pelosi warf Trump vor, das Dekret sei eine “verzweifelte Ablenkung” von der Coronavirus-Pandemie. “Diese Order ist eine direkte Drohung gegen Twitter, Facebook und andere Plattformen”, urteilte die Bürgerrechtsorganisation ACLU. “Der Kongress und die Verwaltung täten gut daran, sich zu erinnern, dass Abschnitt 230 für den Schutz der Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung ist.”
Was steht in der “Section 230”?
Trumps Dekret sowie der nun vorgelegte Gesetzentwurf richten sich speziell gegen die “Section 230” des Communications Decency Acts von 1996. Darin wird festgehalten, dass Plattformbetreiber nicht für die Inhalte ihrer Nutzbar haftbar gemacht werden können. “Kein Anbieter oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes darf als Herausgeber oder Sprecher von Informationen behandelt werden, die von einem anderen Anbieter von Informationsinhalten bereitgestellt werden”, heißt es in dem Abschnitt. Außerdem erlaubte die Regelung Betreibern bisher, gegen bestimmte Inhalte vorzugehen. Was als “obszön, unzüchtig, lasziv, schmutzig, übermäßig gewalttätig, belästigend oder anderweitig anstößig” gilt, dürfen die Betreiber löschen, ohne für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit zu haften. Auch “Inhalte, die aus anderen Gründen zu beanstanden sind”, waren bisher durch die “Section 230” gedeckt und konnten von Betreibern entfernt werden. Diese Formulierung soll nun aus dem Abschnitt gestrichen werden.
Welche Konsequenzen hätte das Gesetz?
Auf der einen Seite würde das Gesetz den Handlungsspielraum von Contentmoderatoren auf Twitter, Facebook und Co. einschränken. Inhalte dürften dann nur noch unter expliziteren Voraussetzungen moderiert werden. Andererseits könnten Betreiber, aber auch Dritte dafür haften, wenn rechtswidrige Inhalte auf der Plattform verbreitet werden. Das Justizministerium will zudem künftig zivilrechtliche Klagen gegen Onlinedienste in Fällen von Terrorismus, Kindesmissbrauch und Cyberstalking erlauben.
RND/mkr/mit dpa