Smarthome und die Privatsphäre: Spionage durch vernetzte Geräte vor dem Kauf ausschließen

Ein freundlicher Geselle - auf den ersten Blick. Doch steckt smarte Technik in Kuscheltieren, muss man diese auf Herz und Nieren prüfen. Hier der "Toy-Fi Teddy", den  die Stiftung Warentest 2018 wegen der ungesicherten Funkverbindung zwischen Smartphone und Spielzeug als kritisch einstufte.

Ein freundlicher Geselle - auf den ersten Blick. Doch steckt smarte Technik in Kuscheltieren, muss man diese auf Herz und Nieren prüfen. Hier der "Toy-Fi Teddy", den die Stiftung Warentest 2018 wegen der ungesicherten Funkverbindung zwischen Smartphone und Spielzeug als kritisch einstufte.

Berlin. Auch wenn sie zu Weihnachten auf dem Wunschzettel ganz oben stehen: Bevor man sich neue vernetzte Geräte ins Haus holt, sollte man kritisch prüfen, ob diese die Privatsphäre verletzen. Besonders heikel sei smartes Spielzeug, das Bild wie Ton aufnehmen und senden kann, warnt die Bundesnetzagentur.

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Funktionsweise der Geräte vor dem Kauf prüfen

Könne der Zugriff auf Audio- und Videoaufzeichnungen des Spielzeugs auch unbemerkt von extern geschehen, sei der jeweilige Gegenstand hierzulande verboten, betonen die Experten. Deshalb lohne es sich, die Funktionsweise etwa von appgesteuerten Robotern, sprechenden Puppen oder vernetzten Kuscheltieren vor dem Kauf zu verstehen. Dabei helfe die Lektüre von Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen und Datenschutzbestimmungen bei zugehörigen Apps.

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Erlaubt sei dagegen beispielsweise Spielzeug, das die Fragen eines Kindes beantwortet, ohne dafür eine Internetverbindung aufzubauen und Daten an den Hersteller oder Dritte zu übermitteln, erklärt die Behörde.

Spionage mit Smartwatches und Trackern

Im Internet werden oft auch Smartwatches mit Abhör- oder verdeckter Bildaufnahmefunktion angeboten, deren Nutzung ebenfalls verboten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn über eine normale Telefonfunktion hinaus Features wie „Voice Monitoring“ oder „One-Way Conversation“ beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass Mikro oder Kamera der Smartwatch aus der Ferne per App oder SMS-Befehl aktiviert werden können, ohne dass die Trägerin oder der Träger der Uhr etwas davon bemerkt.

Dasselbe gilt für sogenannte Tracker, die mit Ortung via Satellit (GPS) oder Mobilfunk (GSM) arbeiten. Sie werden gerne in Fahrzeuge eingebaut, um im Falle eines Diebstahls die Position bestimmen zu können. Oder das Haustier bekommt einen Tracker ans Halsband, damit Frauchen und Herrchen vorbereitet sind, wenn Hund oder Katze entlaufen. Es soll aber verhindert werden, dass Menschen damit ausspioniert werden. Deshalb sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS-Befehl unbemerkt aktiviert werden können.

Drei Fragen zum Schutz vor unerlaubten Aufzeichnungen

Sogar WLAN-Futterautomaten für Hunde oder Katzen können verboten sein, wenn sie Ton oder Bild aus dem Raum übertragen können, ohne dass Anwesende darüber Bescheid wissen.

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Maßgeblich für die Entscheidung ob legal oder illegal, sind der Bundesnetzagentur zufolge drei Fragen:

1. Verfügt ein Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?

2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben.

3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Falls ja, ist das Gerät verboten.

Bei Fragen oder Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verwendet werden kann oder verboten ist, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Etwa per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 030/22 48 05 00 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr). Weitere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten der Behörde.

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RND/dpa

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