Schluss mit Handy-Abofallen: Das Redirect-Verfahren soll vor Abzocke schützen
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Wenn die Rechnung für ein ungewolltes Abo kommt, ist der Ärger groß. Handybesitzer sollen nun besser vor Drittanbietern geschützt werden.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin. Zum Schutz vor Handy-Abofallen und ungewollten oder betrügerischen Abrechnungen von Drittanbietern führt die Bundesnetzagentur neue Regeln für Mobilfunk-Provider ein. Diese müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte "Redirect"-Verfahren eingeführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen, wie die Behörde mitteilt.
So funktioniert Redirect
Redirect funktioniert als technische Lösung folgendermaßen: Geht es um ein Abo oder einen Einzelkauf über die Handyrechnung, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss.
Geld-zurück-Garantie in vielen Fällen
Die Bundesnetzagentur lässt den Providern aber eine Alternative zum Redirect-Verfahren. Sie dürfen stattdessen auch ein sogenanntes Kombinationsmodell anwenden, das verschiedene Schutzmaßnahmen verbindet. Kommt das Kombi-Modell zur Anwendung, soll es in vielen Fällen eine Art Geld-zurück-Garantie bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen geben. Der Provider muss dem Kunden zu Unrecht belastete Beträge direkt zurückerstatten.
Eine Besonderheit stellt der neuen Verfügung zufolge das Abonnieren von Diensten dar, das künftig gar nicht mehr ohne Redirect erfolgen darf. Darüber hinaus gelte eine Ausnahme von den neuen Regeln für vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen sich der Kunde selbst durch ein Log-in identifiziert.
Handy-Abofallen auf dem Vormarsch
Im laufenden Jahr hatten Verbraucherschützer zuletzt vor einer Zunahme von Handy-Abofallen gewarnt. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtete Mitte September über Zehntausende Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen hatten. Dabei ging es um Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht näher benannten "Sonderdienste", die gar nicht bestellt waren.
Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten haben, können sich unter anderem über ein Onlineformular an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Per Sperre auf der sicheren Seite
Wer grundsätzlich keine Leistungen oder Dienste über seine Handyrechnung bezahlen möchte, kann schon jetzt von seinem Provider jederzeit eine Sperre einrichten lassen, damit Dritte nichts mehr abrechnen können.
Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Zudem stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Beauftragungs-Musterbrief zum Herunterladen bereit.
Nach Teilsperrungen fragen
Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer also seriöse, vielleicht gewünschte Dienste wie das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone oder mobiles Bezahlen über Apps hat mit den Sperren nichts zu tun und funktioniert weiter.
Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte laut vzbv das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückfordern.
RND/dpa