Von toten Vögeln und Fuchssex: kuriose Falschbehauptungen im Netz

Füchse leben zwar gelegentlich monogam mit einem Partner in ihrem Revier und bekommen regelmäßig gemeinsamen Nachwuchs.

Füchse leben zwar gelegentlich monogam mit einem Partner in ihrem Revier und bekommen regelmäßig gemeinsamen Nachwuchs.

Berlin. Ob Handystrahlen, Impfnebenwirkungen oder geheime Satelliten: Faktenchecker decken jeden Tag Mythen auf, die sich tausendfach im Internet verbreiten. Viele der Behauptungen sind erschreckend, teils gefährlich, manche jedoch vor allem skurril. Zum Internationalen Tag des Faktenchecks am Freitag (2. April) widerlegt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) sieben kuriose Falschinformationen in den sozialen Medien.

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1. Füchse leben nur gelegentlich monogam

Die Wahrheit ist weniger romantisch. „Es gibt keinerlei wissenschaftliche Hinweise, dass diese Behauptung zutrifft. Männliche Füchse paaren sich, wann immer sich die Möglichkeit ergibt“, sagte der Naturschutzbiologe Stephan M. Funk der dpa. Füchse leben zwar gelegentlich monogam mit einem Partner in ihrem Revier und bekommen regelmäßig gemeinsamen Nachwuchs. Doch viele der Tiere gehen auch fremd – das gilt übrigens auch für Fuchsdamen.

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2. Paprikapflanzen haben zwittrige Blüten

Hat die Schote drei Beulen an der Unterseite? Dann soll es eine männliche Paprika sein, bei vier Beulen eine weibliche. Diese Behauptung ist aber komplett falsch. Die Paprikapflanze hat nämlich zwittrige Blüten, die sowohl ein männliches als auch ein weibliches Fortpflanzungsorgan enthalten. Dementsprechend kann auch die Form der Frucht kein Geschlecht bestimmen.

3. Mit dem Masern-Virus vor Gericht

Der BGH hat sich aber tatsächlich mal in einem kuriosen Fall mit Masern beschäftigt: 2011 hatte ein Biologe ein Preisgeld in Höhe von 100.000 Euro ausgeschrieben für denjenigen, der durch eine wissenschaftliche Publikation die Existenz des Masern-Virus beweist. Ein Medizinstudent reichte gleich sechs Publikationen ein – und seine Kontonummer. Der Biologe überwies das Geld nicht. Der Streit ging durch mehrere Rechtsinstanzen. Der BGH wies den Fall zurück. Damit galt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das dem Biologen recht gab. Der Student habe zu viele Publikationen eingereicht und damit die Anforderungen nicht erfüllt. Die Frage nach der Existenz von Masern-Viren spielte vor Gericht keine Rolle.

4. Es waren nie Merkels Frösi-Zeilen

„Ich werd Chef der BRD, / der Klassenfeind wird’s hassen! / und folg‘ dem Plan der SED, / sie pleitegeh’n zu lassen!“ Diese Zeilen hat Merkel natürlich nicht 1967 in der „Frösi“ geschrieben, sondern 2012 ein Autor der Satirezeitschrift „Eulenspiegel“.

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5. Das Wunderbett aus dem Horrorfilm

Knochenbrüche? Krebs? Bandscheibenvorfall? Diese Krankheiten lassen sich nicht allein durch das Liegen in speziellen Betten heilen, wie in finsteren Ecken des Internets behauptet wird. Angebliche Beweisfotos zeigen nur eine Requisite aus dem Horrorfilm „Prometheus – Dunkle Zeichen“. Die Reichen und Schönen, denen die Betten bislang angeblich vorbehalten waren, müssen also wie alle anderen weiter auf die herkömmlichen Behandlungsmethoden setzen.

6. 5G hat keine Vögel getötet

Fotos von Hunderten Vögeln, die tot auf einer Straße liegen, werden im Netz verbreitet. Die Tiere sind zwar wirklich gestorben – allerdings nicht in Verbindung mit dem neuen Mobilfunkstandard. Die Vögel saßen auf einem Baum, der bei einem Sturm umgekippt war.

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7. Impfstoffe leuchten nicht

Als Ursprung der These wird eine vermeintliche Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genannt. Sie soll eine Ampulle aus dem Institut geschmuggelt und festgestellt haben, dass der Stoff grün leuchte und leicht radioaktiv sei. Das ist aber falsch. Im BfArM werden nämlich gar keine Impfstoffe gelagert. Außerdem: Leicht radioaktive Medizin wird zwar in der Krebstherapie eingesetzt, hat in Impfstoffen aber keinen Sinn. Und leuchten würde er aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso auch nicht.

RND/dpa

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