Hilfe oder Hokuspokus? Was können Gesundheits-Apps?
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Gesundheits-Apps verabschieden können nützliche Helfer sein.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Hannover. Der Bundestag will am Donnerstag das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn beschließen, das neue digitale Angebote im Gesundheitsbereich ermöglichen soll. So sollen Patienten bestimmte Gesundheits-Apps künftig von der Kasse bezahlt bekommen – wenn der Arzt sie ihnen verschreibt. Dabei geht es um digitale Anwendungen etwa zur Schwangerschaftsbegleitung oder Tagebuch-Apps für Diabetiker oder Bluthochdruck-Patienten.
Doch was können Gesundheits-Apps heutzutage, für wen sind sie geeignet und was sollte man bei der Anwendung beachten? Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GVK) informiert in seinem Online-Magazin „90 %“.
Was sind Gesundheits-Apps eigentlich?
Gesundheits-Apps beschäftigen sich im weitesten Sinne mit gesundheitsrelevanten Zielen. Dabei ist das Themenspektrum breit gefächert: Anleitungen für einen gesünderen Lebensstil, Unterstützung bei der Diagnose von Krankheiten oder Hilfe bei der Krankheitsbewältigung. Auch der Umgang mit Krankheiten, beispielsweise durch Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern, gehört dazu.
Online-Psychotherapien sind ebenfalls Gesundheits-Apps, ebenso wie jene, mit denen man die Entwicklung des Babys dokumentieren kann. Der Begriff App ist nicht ganz scharf, da es viele Angebote auch als Software für den Computer gibt.
Nach Angaben des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gibt es schätzungsweise 100.000 deutsch- und englischsprachige Gesundheits-Apps.
Wie erkennt man seriöse Gesundheits-Apps?
Laut GKV haben einige Stiftungen und wissenschaftliche Institutionen bereits Qualitätsanforderungen für Gesundheits-Apps formuliert. Dazu zählen unter anderem, dass die Apps vertrauenswürdig und transparent sind. Das Kriterium „Vertrauenswürdigkeit“ wird erreicht, wenn die dargestellten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen stammen und Fachleute an der Entwicklung der App mitgearbeitet haben.
Beim Einordnen soll auch das Digitale-Versorgungs-Gesetz helfen. Demnach haben dem Patienten ab 2020 einen Anspruch auf „digitale Gesundheitsanwendungen“. Dafür soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festhalten, welche Apps in ein „amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ kommen und welche nicht. Jene, die in dem Verzeichnis gelistet sind, können als seriös eingestuft werden.
Entscheidend: Medizinprodukt oder Gesundheits-App?
Gesundheits-Apps dürfen grundsätzlich ohne vorherige Prüfung und Regulierung auf den Markt gebracht werden. Allerdings gilt das nicht für Medizinprodukte. Nach europäischen Recht sind Gesundheits-Apps dann Medizinprodukte, wenn mit ihnen ein medizinischer Zweck erreicht werden soll. Fitness-Apps oder Ernährungsberatungen per App gelten nicht als Medizinprodukt.
Zwar gibt es auch bei Medizinprodukten kein zentrales Zulassungsverfahren in der EU, jedoch eine Medizinprodukt-Richtlinie. Auf Basis einer Einteilung in Risikoklassen muss der Hersteller selbst prüfen, ob die Produkte die grundlegenden Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie der EU erfüllen. Bei Produkten der Klasse eins kann der Hersteller selbst das CE-Kennzeichen anbringen.
Je höher die Klasse, desto strenger wird kontrolliert. Apps, die unter die höchste Stufe, Klasse drei, fallen sind beispielsweise Herzrhythmus-Apps, die bei lebensbedrohlichen Auffälligkeiten den Arzt rufen oder eine Depressions-App, die bei erhöhter Suizidalität warnt.
Wie und in welchen Bereichen setzt man Gesundheits-Apps am effektivsten ein?
Vielversprechend klingt zurzeit das Telemonitoring, bei dem automatisch übermittelte Daten regelmäßig bewertet werden. Die Daten werden via Mobilfunknetz an den zentralen Computer, der sich um Empfang und Auswertung der Daten kümmert, gesendet. Wenn vorher definierte Grenzen – Gewicht oder Blutdruck beispielsweise – über- oder unterschritten werden, werden die Patienten kontaktiert. Das Monitoring ist bei Schwangerschaften, Diabetes oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen anwendbar.
Und was ist mit dem Datenschutz?
Der vermeintlich unsichere Umgang mit sensiblen Patientendaten wird immer wieder kritisiert, schließlich könnten dank der Apps die Daten von Millionen Kassenpatienten zusammengeführt werden. Bietet eine App Funktionen an, die beispielsweise das Erfassen persönlicher Informationen ermöglicht, dann muss die dazugehörige Datenschutzerklärung klar sagen, wo die Daten gespeichert und wie sie geschützt werden. Hat der Anwender die volle Kontrolle darüber oder verwendet der Anbieter die Daten auch selbst für einen wissenschaftlichen oder kommerziellen Zweck?
Eine Faustregel könnte daher lauten: Vorsicht vor gratis angebotenen Apps.
Welchen Gefahren können durch die nicht sachgerechte Nutzung entstehen?
Generell sollte man nicht jeder Empfehlung blauäugig folgen und bei Unsicherheiten einen Arzt zu Rate ziehen. Richtig angewendet können Gesundheits-Apps durchaus helfen – wenn die Erwartungen nicht zu hoch sind. Denn auch Kleinigkeiten wie eine App, die an regelmäßiges Trinken erinnert, tragen zur Gesundheit bei.
RND/Alice Mecke