Nicht wegsehen, sondern melden

Hass im Netz: So können Sie gegen Beleidigungen, Drohungen und Co. vorgehen

Um Hass und Hetze im Netz Einhalt zu gebieten, sind alle gefragt.

Um Hass und Hetze im Netz Einhalt zu gebieten, sind alle gefragt.

Berlin. Verbalattacken in sozialen Netzwerken oder in den Kommentaren auf Internetseiten sind längst keine Seltenheit mehr. Das muss man bedauern, aber keinesfalls hinnehmen. Die Stiftung Warentest erklärt („test“-Ausgabe 6/22), wie Betroffene mit Beleidigungen, Drohungen oder Lügen im Netz umgehen können:

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1. Hetze erkennen

Posts und Kommentare sind in aller Regel rechtswidrig und keine zulässige Meinung, wenn sie Menschen abwerten oder angreifen oder wenn darin zu Gewalt gegen Menschen aufgerufen wird. Meist handelt es sich um rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare.

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2. Nicht wegsehen

Um adäquat auf Hass-Postings zu reagieren, sollte man sachlich bleiben, sinnvoll argumentieren und Äußerungen mit geprüften Quellen belegen.

3. Beweise sichern

Screenshots erstellen, die auch mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet sein sollten. Kommen Angriffe per Mail oder Messenger, gilt es, Nachrichten oder Chatverläufe zu speichern.

4. Hilfe suchen

Organisationen wie „Hateaid.org“ beraten und unterstützen. Auf „Zivile-Helden.de“ gibt es Infos über Beratungsstellen.

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5. Angriffe melden

Beiträge mit diffamierenden Äußerungen sollte man bei der Plattform melden, wo man sie entdeckt hat - egal ob es um die eigene Person oder um andere geht. Inzwischen bieten alle sozialen Netzwerke Meldefunktionen, die meist auf den Hilfeseiten erklärt werden. Wird Rechtswidriges nicht fristgerecht gelöscht oder gesperrt, kann man beim Bundesamt für Justiz Beschwerde einreichen.

6. Taten anzeigen

Postings und Beiträge, die man für strafbar hält, sollten bei der Polizei angezeigt werden, etwa bei den sogenannten Online- oder Internetwachen, die die Landespolizeien eingerichtet haben. Hilfe bei Strafantrag & Co bietet die Seite „Hassmelden.de“.

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RND/dpa

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