Frei zugängliche Pornografie: Medienanstalt leitet Verfahren gegen Twitter ein
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Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein fordert Twitter auf, die Inhalte jugendschutzkonform nachzubessern.
© Quelle: Martti Kainulainen/Lehtikuva/dpa
Norderstedt. Ein Verfahren gegen den US-amerikanischen Mikrobloggingdienst Twitter hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eingeleitet. Dabei geht es um frei zugängliche pornografische Inhalte, die auf der Kommunikationsplattform gefunden wurden – genauer gesagt, um „Profile, die sexuelle Dienstleistungen und Produkte (Sexcam, Pornofilme) bewerben“, schreibt die Medienanstalt in einer Pressemitteilung.
Twitter beruft sich auf irisches Recht
Gegenüber dem „Spiegel“ sprach die Medienanstalt von rund 20 Profilen, die Fotos und Videos von unverfremdeten sexuellen Handlungen veröffentlicht hätten. Diese Beiträge seien ohne Altersbeschränkung freigegeben worden und somit auch für Kinder und Jugendliche uneingeschränkt einsehbar. Damit begeht Twitter nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag §24 Absatz 1 Nr. 1k eine Ordnungswidrigkeit und macht sich zudem strafbar.
Diesem Hinweis kam Twitter mit Verweis auf irisches Recht nicht nach.
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
Die Medienanstalt habe dem Mikrobloggingdienst bereits die konkreten Profile zur Löschung und Sperrung gemeldet. „Diesem Hinweis kam Twitter mit Verweis auf irisches Recht nicht nach“, schreibt die MA HSH weiter. Deshalb wurde nun ein förmliches Verfahren eröffnet, das Twitter zur jugendschutzkonformen Nachbesserung auffordert.
Beiträge müssen als sensibel markiert werden
Grundsätzlich ist das Posten von pornografischen Inhalten, die einvernehmlich produziert und verbreitet worden sind, kein Verstoß gegen die Richtlinien der Kommunikationsplattform. Aber: Die Beiträge müssen in den Account-Einstellungen als sensibel markiert werden, sodass sie nicht frei zugänglich sind. Dann erhalten Nutzer eine Warnung, bevor sie sich die Bilder oder Videos ansehen.
In den im November veröffentlichten Richtlinien zu sensiblen Medien hatte Twitter zudem deutlich gemacht, dass es nicht erlaubt sei, „gewalttätige oder nicht jugendfreie Inhalte in Livevideos, Profil- oder Headerbildern zu teilen“. Außerdem behält sich die Plattform darin vor, „Accounts, die nur dazu da sind, sensible Medien zu posten“, möglicherweise dauerhaft zu sperren.
Sollte Twitter den Forderungen nicht nachkommen, werde das Verfahren trotzdem fortgeführt, heißt es von Seiten der MA HSH. Dann mit dem Ziel eines Bußgelds und einer Untersagung unter Einbeziehung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Auch die irischen Aufsichtsbehörden würden gegebenenfalls über die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für Audiovisuelle Mediendienste (ERGA) konsultiert.